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   OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19   

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https://dejure.org/2022,23721
OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19 (https://dejure.org/2022,23721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2022 - 13 Kap 25/19 (https://dejure.org/2022,23721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 13 Kap 25/19 (https://dejure.org/2022,23721)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG: Musterentscheid stellt teilweise Unrichtigkeit des Prospekts fest

Sonstiges

  • diebewertung.de (Terminmitteilung)

    Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2021 - XI ZB 22/19

    MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19
    Ein Anspruch auf dieser Grundlage wird vielmehr durch die Regelungen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung - hier gemäß § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung - verdrängt (BGH, Beschluss vom 08.06.2021, XI ZB 22/19 - juris Rn. 31).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH allein ausreichend, um eine Haftung als Prospektveranlasser im Sinne des § 13 VerkProspG a.F. i.V.m. § 44 Abs. 1 S. 1 BörsG a.F., § 32 Abs. 1 VermAnlG zu begründen, was zum Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und damit zum Ausschluss der Prospekthaftung im weiteren Sinne führt (BGH, Beschluss vom 12.10.2021, XI ZB 26/19, Rn. 24; so wohl auch bereits BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021, XI ZB 22/19 - juris Rn. 31).

  • BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19
    Gegenstandslos wird der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, XI ZB 35/18 - juris Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16

    Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19
    b) Die Musterbeklagten weisen darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch gemeinnützige Stiftungen in geschlossene Immobilienfonds investieren dürften (etwa OLG Frankfurt, 17 U 160/16, Urteil vom 21.06.2017).
  • LG Hamburg, 11.09.2019 - 318 OH 2/19

    Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co.

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19
    Hinsichtlich der Musterbeklagten zu 1) und 2) sind die Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 11.09.2019, Az. 318 OH 2/19 gegenstandslos.
  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 26/19

    Haftung als Veranlasser für unrichtige oder unvollständige wesentliche Angaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2022 - 13 Kap 25/19
    Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH allein ausreichend, um eine Haftung als Prospektveranlasser im Sinne des § 13 VerkProspG a.F. i.V.m. § 44 Abs. 1 S. 1 BörsG a.F., § 32 Abs. 1 VermAnlG zu begründen, was zum Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und damit zum Ausschluss der Prospekthaftung im weiteren Sinne führt (BGH, Beschluss vom 12.10.2021, XI ZB 26/19, Rn. 24; so wohl auch bereits BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021, XI ZB 22/19 - juris Rn. 31).
  • BGH, 07.09.2022 - XI ZB 22/22

    Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde i.R.d. Musterverfahrens

    Gegen den am 3. Juni 2022 verkündeten Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (13 Kap 25/19), ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 22/22) durch den Musterkläger und eine Musterbeklagte Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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