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   OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 6/19   

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https://dejure.org/2020,50376
OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 6/19 (https://dejure.org/2020,50376)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2020 - 13 Kap 6/19 (https://dejure.org/2020,50376)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 13 Kap 6/19 (https://dejure.org/2020,50376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Fonds "Best of Shipping I": Musterentscheid ergangen

  • diebewertung.de

    Musterentscheid Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG

Kurzfassungen/Presse

  • diebewertung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 6/19
    s) So verstanden ist das Feststellungsziel nicht zu unbestimmt und durchaus feststellungsfähig und zudem begründet, da es für die entsprechende Verantwortlichkeit der Musterbeklagten genügt, dass sie allesamt Gründungskommanditistinnen der Fondsgesellschaft und damit gegenüber neu beitretenden Anlegern - unabhängig davon, dass sie sich nur treuhänderisch vermittelt durch die Musterbeklagte zu 3 beteiligten - aufklärungspflichtig waren (ständige Rechtsprechung vgl. etwa BGH III ZR 90/08, Urteil vom 12.02.2009, Rn. 8 bzw. BGH II ZR 326/04, Urteil vom 20.03.2006, Rn. 7).
  • BGH, 12.10.2017 - III ZR 254/15

    Haftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Erforderlichkeit der Angabe der

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 6/19
    Auch nach Rechtsprechung des BGH sei Gegenstand der Aufklärungspflichten eben der Dachfonds und dessen Risiken, nicht aber die des bzw. der Zielfonds (BGH III ZR 254/15, Rn. 22).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 6/19
    s) So verstanden ist das Feststellungsziel nicht zu unbestimmt und durchaus feststellungsfähig und zudem begründet, da es für die entsprechende Verantwortlichkeit der Musterbeklagten genügt, dass sie allesamt Gründungskommanditistinnen der Fondsgesellschaft und damit gegenüber neu beitretenden Anlegern - unabhängig davon, dass sie sich nur treuhänderisch vermittelt durch die Musterbeklagte zu 3 beteiligten - aufklärungspflichtig waren (ständige Rechtsprechung vgl. etwa BGH III ZR 90/08, Urteil vom 12.02.2009, Rn. 8 bzw. BGH II ZR 326/04, Urteil vom 20.03.2006, Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Kap 1/21

    Lloyd Fonds Flottenfonds XI: Musterfeststellungsanträge abgewiesen

    Es mag zwar sein, dass das vollständige Fehlen einer Darstellung der Flottenentwicklung einen Mangel des Prospekts darstellt (vgl. OLG Hamburg, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 23.12.2020, 13 Kap 6/19, BeckRS 2020, 45215, Rn. 98).
  • BGH, 17.03.2021 - XI ZB 1/21

    Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co KG: Rechtsbeschwerde gegen

    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. Dezember 2020 (13 Kap 6/19) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 1/21) durch die Musterbeklagten zu 1 bis 3 Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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