Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16956
VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15 (https://dejure.org/2015,16956)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2015 - 13 L 1133/15 (https://dejure.org/2015,16956)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 13 L 1133/15 (https://dejure.org/2015,16956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aussagegenehmigung gegenüber einem Polizeibeamten für einen Strafprozess

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Zusammenfassung)

    Die Staatsanwältin, die nicht aussagen soll/darf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 10/84 -, juris, Rz. 13 ff. (zur Sperrerklärung nach § 96 StPO); ferner BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67 -, juris, Rz. 16, vom 24. Juni 1982 - 2 C 91/81 -, juris, Rz. 32 und vom 13. August 1999 - 2 RV 1/99 -, juris, Rz. 19; VG Schwerin, Beschluss vom 10. November 2006 - 1 B 750/06 -, juris, Rz. 5 f.

    Dies gilt gerade auch im Strafprozess; der Angeklagte (hier: der Antragsteller) kann geltend machen, durch die Versagung der Aussagegenehmigung möglicherweise in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren, das auch einen Anspruch auf materielle Beweisteilhabe, also auf Zugang zu den Quellen der Sachverhaltsfeststellung umfasst, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, juris, Rz. 42 m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67-, juris, Rz. 18 ff., verletzt zu sein.

    Demgemäß ist der Angeklagte im Strafverfahren befugt, selbst die Erteilung der Aussagegenehmigung zu beantragen, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67 -, juris, Rz. 19; ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 54 Rz. 17 m.w.N., wie der Antragsteller dies mit Schreiben seines Verteidigers an den Leitenden Oberstaatsanwalt vom 30. Oktober 2014 (Bl. 12 f. der Beiakte Heft 1) getan hat.

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 480/07

    Vernehmung eines Staatsanwalts als Zeuge und uneingeschränkte Übernahme des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    Selbst wenn Staatsanwältin I. nach ihrer Vernehmung als Zeugin tatsächlich gehindert wäre, weiterhin in dem Strafverfahren als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft zu fungieren, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keineswegs eindeutig ist, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07 -, juris, wo die Rechtsansicht, ein als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommener Staatsanwalt könne für den Rest der Hauptverhandlung an der Wahrnehmung der Aufgaben des Sitzungsvertreters gehindert sein, für zweifelhaft gehalten wird, wäre dadurch der Fortgang des Strafverfahrens nicht in Frage gestellt, weil die Aufgabe der Sitzungsvertretung noch durch einen weiteren Staatsanwalt, Herrn H. , wahrgenommen wird, der ebenfalls in das Verfahren eingearbeitet ist und seine Tätigkeit als Sitzungsvertreter fortführen kann.
  • VG Schwerin, 10.11.2006 - 1 B 750/06
    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 10/84 -, juris, Rz. 13 ff. (zur Sperrerklärung nach § 96 StPO); ferner BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67 -, juris, Rz. 16, vom 24. Juni 1982 - 2 C 91/81 -, juris, Rz. 32 und vom 13. August 1999 - 2 RV 1/99 -, juris, Rz. 19; VG Schwerin, Beschluss vom 10. November 2006 - 1 B 750/06 -, juris, Rz. 5 f.
  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1971 - II C 11.70 -, juris, Rz. 36.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    vgl. zur Vorwegnahme der Hauptsache in einem ähnlich gelagerten Fall: BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris, Rz. 24 f.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1133/15
    Dies gilt gerade auch im Strafprozess; der Angeklagte (hier: der Antragsteller) kann geltend machen, durch die Versagung der Aussagegenehmigung möglicherweise in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren, das auch einen Anspruch auf materielle Beweisteilhabe, also auf Zugang zu den Quellen der Sachverhaltsfeststellung umfasst, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, juris, Rz. 42 m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67-, juris, Rz. 18 ff., verletzt zu sein.
  • VG Freiburg, 28.02.2019 - 3 K 614/19

    Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Beamten; Betäubungsmittel;

    Die Streitsache ist nicht durch § 23 Abs. 1 EGGVG der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen, weil die Erteilung bzw. Versagung einer Aussagegenehmigung für einen Zeugen im Strafprozess keine Entscheidung einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, sondern eine verwaltungsbehördliche Maßnahme ist (vgl. zur Sperrerklärung nach § 96 StPO: BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 10.84 -, juris Rn. 13 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 02.12.1969 - VI C 138.67 -, juris Rn. 16, vom 24.06.1982 - 2 C 91.81 -, juris Rn. 32 und vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2015 - 13 L 1133/15 -, juris Rn. 4 f.; VG Berlin, Beschluss vom 01.06.2018 - 28 L 267.18 -, juris Rn. 15).

    Dies gilt gerade auch im Strafprozess; der Angeklagte (hier: der Antragsteller) kann geltend machen, durch die Beschränkung der Aussagegenehmigung möglicherweise in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren, das auch einen Anspruch auf materielle Beweisteilhabe, also auf Zugang zu den Quellen der Sachverhaltsfeststellung umfasst, verletzt zu sein (vgl. v. Roetteken, in: v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Oktober 2009, § 37 BeamtStG Rn. 262; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, juris Rn. 42 m. w. N.; ferner BVerwG, Urteile vom 02.12.1969, a. a. O. Rn. 18 ff. und vom 24.06.1982, a. a. O.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2015, a. a. O. Rn. 6 ff.).

    Ein Verweis auf das Hauptverfahren wäre voraussichtlich mit schweren und unzumutbaren Nachteilen verbunden, weil nicht damit zu rechnen ist, dass das Strafverfahren bis zu einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage noch bei der Strafkammer des Landgerichts anhängig ist und so der Rechtsschutz zu spät käme (vgl. zur Vorwegnahme der Hauptsache in einem ähnlich gelagerten Fall: BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, a. a. O. Rn. 24 f.; ferner VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2015, a. a. O. Rn. 11 f.; v. Roetteken, in: v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Oktober 2009, § 37 BeamtStG Rn. 267).

  • VG Berlin, 01.06.2018 - 28 L 267.18

    Erteilung einer Aussagegenehmigung

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist hier allerdings mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ausnahmsweise zulässig, weil die Antragstellerin eine Entscheidung in der Hauptsache aller Voraussicht nach nicht rechtzeitig erwirken kann, da der letzte Termin zur Hauptverhandlung und damit voraussichtlich die Urteilsverkündung bereits am 8. Juni 2018 stattfinden soll, und, wie sich aus nachfolgenden Ausführungen ergibt, ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der Klage im Hauptsacheverfahren spricht (VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 13 L 1133/15 -, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht