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   OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93   

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https://dejure.org/1994,8523
OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93 (https://dejure.org/1994,8523)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.1994 - 13 L 1680/93 (https://dejure.org/1994,8523)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 13 L 1680/93 (https://dejure.org/1994,8523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsausschüsse (Zusammensetzung) - Berufliche Qualifikation der Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter; Lehrbefähigung; Fachkenntnisse; Prüfungsfach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter; Lehrbefähigung; Fachkenntnisse; Prüfungsfach

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93
    Es folgt aus dem Wesen der Prüfung und ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit nicht zweifelhaft, daß die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1979 - BVerwG 7 B 61.79 - und v. 18.6.1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 107 und 149; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 394 m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluß v. 3.3.1994 - 13 M 824/94); nur so ist im übrigen der dem Prüfer bei der Leistungsbewertung anerkanntermaßen zuzubilligende Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93
    Es folgt aus dem Wesen der Prüfung und ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit nicht zweifelhaft, daß die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1979 - BVerwG 7 B 61.79 - und v. 18.6.1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 107 und 149; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 394 m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluß v. 3.3.1994 - 13 M 824/94); nur so ist im übrigen der dem Prüfer bei der Leistungsbewertung anerkanntermaßen zuzubilligende Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu rechtfertigen.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 3, letzter Halbsatz PhysTh-APrV enthält eine Soll-Vorschrift, die Ausnahmen zulässt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.1994 - 13 L 1680/93 -, juris Rn. 19).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein personeller Engpass besteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.1994, a.a.O., juris Rn. 20), oder der an sich "zuständige" Prüfer aus persönlichen Gründen die Prüfung nicht abnehmen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01

    Abiturprüfung: Lehrbefähigung des Prüfers

    Unter Umständen kann auch die Lehrbefähigung oder eine langjährige Unterrichtserfahrung in einem verwandten Fach genügen (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 20.07.1994 - 13 L 1680/93 -, NdsVBl 1996, 19).
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