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   OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93   

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OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93 (https://dejure.org/1995,4182)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.1995 - 13 L 2013/93 (https://dejure.org/1995,4182)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 13 L 2013/93 (https://dejure.org/1995,4182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 94 SchulG ND; § 121 SchulG ND
    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 661 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Auf der Grundlage der dargelegten Abgrenzungskriterien - unterschiedliche fachliche Schwerpunktbildung; spezifischer Abschluß - hat der Senat den mit dem Besuch Freier Waldorfschulen verfolgten Bildungsgang gegenüber Öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang anerkannt (Urt. vom 30.11.1983, a.a.O.; nicht aber Waldorfschulen untereinander mit unterschiedlichen Angeboten: Beschl. vom 28.4.1992 - 13 L 8720/91 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1984 - 8 A 1671/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1990 - 13 A 136/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1990 - 16 A 558/90

    Fachliche Ausrichtung eines Gymnasiums; Sonderstellung ; Gleichbehandlungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89

    Zum Umfang der Erstattung von Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Der Senat hat demgemäß schon mit Urteilen vom 20.8.1986 (13 A 51/85 und 13 A 184/84) entschieden, daß unterschiedliche Schulformen nicht notwendig unterschiedliche Bildungsgänge i.S.d. § 94 NSchG bedeuten und es sich deshalb bei den Schulzweigen einer Kooperativen Gesamtschule (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, § 13 Abs. 2) im Vergleich zu den entsprechenden selbständigen Regelschulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium (§ 4 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 NSchG) um dieselben Bildungsgänge i.S.d. § 94 Abs. 3 NSchG handelt (ebenso zum hess. Landesrecht Hess. StGH, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. vom 11.5.1981 - VI O E 31/80 - SPE IV 670 Nr. 35; Urt. vom 23.2.1990 - 7 UE 3284/89 - SPE IV 670 Nr. 41; anders dagegen jetzt ausdrücklich § 161 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 HSchulG vom 17.6.1992, GVBl. S. 233).
  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Denn hierzu bedürfte es jedenfalls einer satzungsrechtlichen Regelung (vgl. BVerwG DVBl. 1994, 170), über die der Beklagte, der zur Schülerbeförderung lediglich Richtlinien erlassen hat, nicht verfügt.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    Ausgehend von dem skizzierten einheitlichen Begriff des "Bildungsgangs" begründet nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede Besonderheit/Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, u. Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240).

    In dem weiteren Urteil vom selben Tag (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) hat er einen eigenen Bildungsgang für eine besondere fachliche Schwerpunktbildung im neusprachlichen Bereich mit obligatorischem Unterricht in drei Fremdsprachen ab der 5. Klasse sowie in Spanisch als vierter Fremdsprache nach dem Erwerb des Latinums in der 10. Klasse angenommen.

    Anknüpfend an die Entscheidung des 13. Senats vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Mai 2013 (- 2 LB 151/12 -, juris Rn. 52) erwogen, aber mangels Entscheidungserheblichkeit letztlich offengelassen, dass viel dafür spreche, dass auch die Ausrichtung auf das Latinum einen besonderen Bildungsgang ausmachen kann.

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    So hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) hinsichtlich des Besuchs der 5. Klasse eines altsprachlichen Gymnasiums einen eigenständigen Bildungsgang gegenüber der Orientierungsstufe bejaht, weil der Weg von da ab "eigenständig" sei, auch wenn er in gleicher Weise "nur" mit dem Abitur ende, sowie durch Urteil von demselben Tage (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) ein als Ersatzschule anerkanntes privates Gymnasium mit einer besonderen fachlichen Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich im Vergleich zum gymnasialen Bildungsgang im öffentlichen Schulwesen als eigenständigen Bildungsgang im Sinne des Schülerbeförderungsrechts anerkannt.
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Die Identität der Abschlüsse als Element dieser Gleichwertigkeit bietet vor diesem Hintergrund kein Argument, auf einen einheitlichen Bildungsgang zu schließen; sie ist vielmehr etwas "Normales" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240, u. - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, v. 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs

    Dies hat er für den altsprachlichen Zweig eines Gymnasiums (Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) und für eine besondere fachliche Schwerpunktbildung im neusprachlichen Bereich mit obligatorischem Unterricht in drei Fremdsprachen ab der 5. Klasse sowie in Spanisch als vierter Fremdsprache nach Erwerb des Latinums in der zehnten Klasse (Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) bejaht.

    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 629/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang;

    Unter Bildungsgang wird im allgemeinen eine besondere Schwerpunktbildung innerhalb einer Schulform oder schulformübergreifend verstanden, die sich auch in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (NdsOVG, Urt. v. 30.11.1983 13 OVG A 56/83 , NVwZ 1984, 812 [813]; Urt. v. 20.12.1995 13 L 7880/94 , NVwZ-RR 1996, 656 [657]; Urt. v. 20.12.1995 13 L 2013/93 , NVwZ-RR 1996, 661; VG Meiningen, Beschl. v. 20.12.1995 8 E 822/95.Me , LKV 1996, 427 [428]).

    Jedenfalls führen besondere fachliche Schwerpunktbildungen bei einem als Ersatzschule anerkannten Gymnasium dazu, einen eigenständigen Bildungsgang i. S. des § 71 Abs. 2 (Satz 1) SG LSA 95/96 zu bejahen (so auch für das nieders. Landesrecht, das gleichfalls auf den Begriff des Bildungsgangs abstellt: NdsOVG, Urt. v. 20.12.1995 13 L 2013/93 , NVwZ-RR 1996, 661).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Der Senat neigt deshalb dazu, daß kommunale Regelungen, die den Beförderungsanspruch nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. § 94 Abs. 2 Satz 1 und 2 a.F. NSchG materiell-rechtlich in zulässiger Weise begrenzen, in Form einer Satzung zu beschließen, zu unterschreiben und zu veröffentlichen sind (so auch bereits Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, S. 13 -, vgl. für die Festlegung von Schulbezirken Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen

    So hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) hinsichtlich des Besuchs der 5. Klasse eines altsprachlichen Gymnasiums einen eigenständigen Bildungsgang gegenüber der Orientierungsstufe bejaht, weil der Weg von da ab "eigenständig" sei, auch wenn er in gleicher Weise "nur" mit dem Abitur ende, sowie durch Urteil von demselben Tage (- 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) ein als Ersatzschule anerkanntes privates Gymnasium mit einer besonderen fachlichen Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich im Vergleich zum gymnasialen Bildungsgang im öffentlichen Schulwesen als eigenständigen Bildungsgang im Sinne des Schülerbeförderungsrechts anerkannt.

    Es spricht viel dafür, dass bereits die Ausrichtung auf das Latinum einen besonderen Bildungsgang ausmachen kann (vgl. zu Schwerpunktbildungen im sprachlichen Bereich bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240).

  • VG Göttingen, 06.05.2008 - 4 A 75/05

    Bildungsgang; Ersatzschule; Laptop-Klassen; methodisch-didaktische

    1996, 242; - 13 L 2013/93 -, NdsVBl.

    Jedenfalls ist das Angebot lediglich einer bestimmten Fremdsprache von Umfang und Intensität her nicht mit der als durchgängig konzipierten alt- oder neusprachlichen Ausrichtung eines Gymnasialzweiges vergleichbar, die jeweils als eigenständiger Bildungsgang anerkannt sind (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242, und - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240 [241]).

  • VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08

    Bildungsgang; Montessori; Montessori-Pädagogik; Schülerbeförderungskosten

    1996, 242; - 13 L 2013/93 - [Schwerpunktbildung im sprachlichen Bereich], NdsVBl.

    Zu berücksichtigen sei, dass nicht jede Besonderheit im Lehrstoff und/ oder in den Lehr- und Entziehungsmethoden oder den Feinlernzielen einen eigenständigen Bildungsgang begründe, da Ersatzschulen innerhalb des Rahmens der Gleichwertigkeit eine eigene inhaltliche Prägung und besondere Eigenart aufweisen können, die nicht den Anspruch auf Schülerbeförderung begründe (vgl. Urteile vom 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - und - 13 L 2013/93 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10

    Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des §

  • VG Göttingen, 05.08.2010 - 2 A 118/09

    Erforderlichkeit einer kommunalen Satzung zur Regelung des "Ob" und "Wie" der

  • VG Münster, 04.10.2016 - 1 K 573/15

    Schülerfahrkosten ; nächstgelegene Schule ; Ersatzschule ; Bildungsgang bilingual

  • VG Münster, 04.10.2016 - 1 K 2655/14

    Schülerfahrkosten ; nächstgelegene Schule ; Ersatzschule ; Bildungsgang bilingual

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 168/05

    Anthroposophie; Bildungsgang; Ersatzschule; Förderschule; Heilpädagogik;

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14

    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen

  • VG Osnabrück, 27.01.2010 - 4 A 185/08

    Festlegung der Höhe des Kostenbeitrags bei Inanspruchnahme von Kindertagespflege

  • VG Meiningen, 13.04.2000 - 1 K 872/99

    Tragung der Schülerbeförderungskosten (Waldorfschule); Begriff des Bildungsgangs

  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe;

  • VG Lüneburg, 19.11.2004 - 4 B 198/04

    Aufwendung; Auslegung; einstweilige Anordnung; Ersatzschule; freie Trägerschaft;

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