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   OVG Niedersachsen, 26.06.1997 - 13 L 838/95   

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https://dejure.org/1997,12574
OVG Niedersachsen, 26.06.1997 - 13 L 838/95 (https://dejure.org/1997,12574)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.1997 - 13 L 838/95 (https://dejure.org/1997,12574)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 (https://dejure.org/1997,12574)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 L 87/00

    Abänderung; Berufungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; schlicht-hoheitliches

    Mit Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 - stellte der damals zuständige 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten den Rechtsstreit für den Zeitraum bis zum 8. April 1995 ein und erklärte insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos; im übrigen wurde auf die Berufung des Beklagten das angefochtene Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

    Auch wenn jeder Anhaltspunkt für sich genommen nicht genügt, so reicht es aus, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht von Bestrebungen rechtfertigt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (Bay. VGH, Beschl. v. 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748, 749; Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997 - 13 L 838/95 -, S. 15 des UA).

    Dabei können nicht nur Äußerungen des betroffenen Landesverbandes verwertet werden, sondern auch solche anderer Landesverbände und der Partei auf Bundesebene (Bay. VGH, Beschl. v. 7.10.1993, a.a.O.; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 10.9.1999, a.a.O., S. 8 des UA), weil der jeweilige Landesverband lediglich Teil der organisatorischen Gliederung der Bundespartei ist, die eine Differenzierung nicht zulässt (Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O.).

    Anders als noch zum Zeitpunkt des Urteils des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. Juni 1997 liegen gerade aus den letzten Jahren neue Erkenntnisse vor, die zeigen, dass Teile der Partei den bis 1993 (und damit bis zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils vom 29. November 1993) offen zutage getretenen ausländerfeindlichen Tendenzen (vgl. hierzu Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 16 des UA) weiter anhängen und innerhalb der Partei Meinungsunterschiede und Richtungskämpfe ausgetragen werden, deren Ausgang noch offen ist und dem Beklagten Anlass zu weiterer Beobachtung geben (ebenso OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.9.1999, a.a.O., S. 12 des UA).

    b) Ferner ergeben sich nach wie vor (siehe hierzu bereits das Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 18 ff.) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Zielsetzungen aus der Agitation der Partei des Klägers gegen das Demokratieprinzip und das von diesem umfasste Mehrparteiensystem, in dem (aa) die Institutionen und Repräsentanten des Staates, die parlamentarische Demokratie in Deutschland insgesamt und insbesondere die demokratischen Parteien als "Altparteien" verunglimpft werden und (bb) auch in den letzten Jahren der Begriff der "Umerziehung" im Zusammenhang mit der Wiederbegründung der deutschen Demokratie nach 1945 fortgesetzt in einer deren Legitimität in Frage stellenden Weise verwendet worden ist.

    bb) Ferner wird durch die fortgesetzte Verwendung des Begriffs der "Umerziehung" die Legitimität der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland schon in ihrem Ursprung grundsätzlich in Frage gestellt, indem diese als von den westalliierten Besatzungsmächten aufgezwungen und illegitim interpretiert wird (vgl. hierzu Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 18 ff. des UA).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 11 L 87/00

    Beobachtung; Partei; politische Partei; Verfassungsfeindlichkeit;

    Auch wenn jeder Anhaltspunkt für sich genommen nicht genügt, so reicht es aus, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht von Bestrebungen rechtfertigt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (Bay. VGH, Beschl. v. 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748, 749; Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997 - 13 L 838/95 -, S. 15 des UA).

    Dabei können nicht nur Äußerungen des betroffenen Landesverbandes verwertet werden, sondern auch solche anderer Landesverbände und der Partei auf Bundesebene (Bay. VGH, Beschl. v. 7.10.1993, a.a.O.; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 10.9.1999, a.a.O., S. 8 des UA), weil der jeweilige Landesverband lediglich Teil der organisatorischen Gliederung der Bundespartei ist, die eine Differenzierung nicht zulässt (Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O).

    Anders als noch zum Zeitpunkt des Urteils des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. Juni 1997 liegen gerade aus den letzten Jahren neue Erkenntnisse vor, die zeigen, dass Teile der Partei den bis 1993 (und damit bis zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils vom 29. November 1993) offen zutage getretenen ausländerfeindlichen Tendenzen (vgl. hierzu Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 16 des UA) weiter anhängen und innerhalb der Partei Meinungsunterschiede und Richtungskämpfe ausgetragen werden, deren Ausgang noch offen ist und dem Beklagten Anlass zu weiterer Beobachtung geben (ebenso OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.9.1999, a.a.O., S. 12 des UA).

    b) Ferner ergeben sich nach wie vor (siehe hierzu bereits das Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 18 ff.) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Zielsetzungen aus der Agitation der Partei des Klägers gegen das Demokratieprinzip und das von diesem umfasste Mehrparteiensystem, in dem (aa) die Institutionen und Repräsentanten des Staates, die parlamentarische Demokratie in Deutschland insgesamt und insbesondere die demokratischen Parteien als "Altparteien" verunglimpft werden und (bb) auch in den letzten Jahren der Begriff der "Umerziehung" im Zusammenhang mit der Wiederbegründung der deutschen Demokratie nach 1945 fortgesetzt in einer deren Legitimität in Frage stellenden Weise verwendet worden ist.

    bb) Ferner wird durch die fortgesetzte Verwendung des Begriffs der "Umerziehung" die Legitimität der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland schon in ihrem Ursprung grundsätzlich in Frage gestellt, indem diese als von den westalliierten Besatzungsmächten aufgezwungen und illegitim interpretiert wird (vgl. hierzu Urt. des 13. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.1997, a.a.O., S. 18 ff. des UA).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    BVerwG 1 C 30.97 OVG 13 L 838/95.
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Nach insoweit nahezu einhelliger Auffassung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung liegen in bezug auf die Partei DIE REPUBLIKANER tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vor (vgl. VGH München, Beschluß vorn 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 - <NJW 1994, 748 >; OVG Münster, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 - <NVwZ 1994, 588 >; VGH Mannheim, Beschluß vom 11. März 1994 - 10 S 2386/93 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG - und Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG -<NVwZ 1998, 874 [OVG Rheinland-Pfalz 13.02.1998 - 2 A 10161/97] [875] >; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 - und VGH Kassel, Urteil vom 7. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 - < NVwZ 1999, 904 [905] > m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Wird eine nachrichtendienstliche Beobachtung zudem durch mehrere Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe für rechtmäßig erachtet (vgl. VGH München, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 - [NJW 1994, 748]; OVG Münster, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 - [NVwZ 1994, 588]; VGH Mannheim, Beschluß vom 11. März 1994 - 10 S 2386/93 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG - und Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG - [NVwZ 1998, 874 (f.)]; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 -), ist der GB/BMVg berechtigt, diese Erkenntnisse ohne eigene Ermittlungen zur Grundlage für Zweifel am Bekenntnis und am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung dieser Partei zu machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 4 S 292/97

    Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten wegen Mitgliedschaft in der Partei

    Wird eine nachrichtendienstliche Beobachtung zudem durch mehrere Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe für rechtmäßig erachtet (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NVwZ 1994, 794; VGH München, NJW 1994, 748; OVG Münster, NVwZ 1994, 588; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1998, 874; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.06.1997 - 13 L 838/95), ist der Dienstherr berechtigt, diese Erkenntnisse ohne eigene Ermittlungen zur Grundlage für Zweifel am Bekenntnis und am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu machen (vgl. die hier entsprechend anzuwendenden Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschl. v. 13.10.1998, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 2 A 11774/98
    Wohl aber stellt es einen derartigen Angriff auf die Existenzberechtigung der übrigen Parteien dar, wenn diese in ihrer Gesamtheit als politische Dilettanten und Verräter beschimpft und verächtlich gemacht werden (ebenso OVG NRW, Urteil vom 08. Dezember 1995 - 25 A 2431/94 - Niedersächs. OVG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 - siehe auch BVerwGE 106, 177).
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