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   OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02   

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https://dejure.org/2002,15067
OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02 (https://dejure.org/2002,15067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2002 - 13 LA 246/02 (https://dejure.org/2002,15067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 13 LA 246/02 (https://dejure.org/2002,15067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Aufstellung abstrakter "Kampfhunde-Rasselisten"; Aufklärungsmangel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO
    Aufklärungsmangel; Beißstatistik; Ermittlung; Gefährlichkeit; Hund; Kampfhund; Kampfhund-Rasseliste; Rasseliste; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02
    Hierzu verweist der Kläger auf die (grundlegende) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 110, 265 ff, wo (S. 276) insoweit ausgeführt ist, dass es sich bei der "Kampfhunde-Besteuerung" um einen "komplexen und noch in mancher Hinsicht nicht endgültig geklärten Sachverhalt" handele, was seinerzeit (1994) gerechtfertigt habe, "eine in gewisser Weise ´experimentelle´ Regelung zu treffen".
  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95

    Kampfhund; Hundesteuer; Steuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02
    Er macht zum Einen einen Verfahrensfehler (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) geltend: Das Verwaltungsgericht hätte nicht (mehr) ohne Weiteres davon ausgehen dürfen, dass die "Kampfhunde-Rasseliste" (Anlage zu § 12 der Satzung der Beklagten vom 2.3.00), die dem Urteil des Senats vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 - (NVwZ 1997, 816) nachgebildet ist, zulässig sei, vielmehr ermitteln müssen, ob es tatsächlich zutrifft, dass die dort genannten Hunde bei abstrakter Betrachtungsweise gefährlicher seien als Hunde anderer Rassen (Aufklärungsmangel, § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wie die Rechtsprechung bisher angenommen hat.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02
    13 LB 299/02.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02

    Zulässigkeit der Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für die Rasse

    Mit Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 13 LA 246/02 - hat der Senat die Berufung zugelassen und in der Begründung ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe nicht (mehr) ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass die in der Satzung (der Gemeinde D.) aufgeführte "Kampfhunde"-Liste zulässig sei.
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 10 E 2299/00

    Hundesteuer Kampfhundesteuer

    Er regt daher an, zunächst den Ausgang des durch den Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.10.2000 (Az.: 13 LA 246/02) zugelassenen Berufungsverfahrens abzuwarten.
  • VG Schleswig, 20.02.2004 - 4 A 291/02
    Angesichts dieser Erkenntnisse besteht hier (anders als das OVG Lüneburg in seinem Zulassungsbeschluss vom 18.10.2002 - 13 LA 246/02 - juris - für eine Rasseliste annimmt) kein Anlass, für die Rasse bzw Gruppe der Pit-Bull-Terrier das Gefährdungspotential weiter aufzuklären, zumal weder ersichtlich noch vorgetragen ist, dass sich insoweit neue Erkenntnisse ergeben haben.
  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

    (c) Ist die Beklagte als Satzungsgeber daher bei Erlass ihrer insoweit experimentiell erlassenen Satzung von einem zutreffend bewerteten Tatsachenmaterial hinsichtlich der Gefährlichkeit von Bullterriern ausgegangen, so trifft sie eine Pflicht zur Nachbesserung (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 18.10.2002 - 13 LA 246/02 -) "nur dann, wenn eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist" und durch weiteres Untätigbleiben die in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen evident verletzt würden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des ersten Senats des BVerfG vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 - NJW 1996, 651, sowie ergänzend zu den Voraussetzungen für eine Nachbesserungsverpflichtung des Normgebers Stettner, DVBl 1982, 1123 ff, und der Beschluss des Saarländischen Verfassungsgerichtshof vom 27. April 1992 - Lv 2/90 - NVwZ-RR 1993, 424 ff., Nr. 2c, mwN).
  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

    Ist der Satzungsgeber bei Erlass seiner Satzung von einem zutreffend bewerteten Tatsachenmaterial hinsichtlich der Gefährlichkeit einer Hunderasse ausgegangen, so trifft ihn eine Pflicht zur Nachbesserung (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 18.10.2002 - 13 LA 246/02 -) "nur dann, wenn eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist" und durch weiteres Untätigbleiben die in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen evident verletzt würden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des ersten Senats des BVerfG vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 - NJW 1996, 651, sowie ergänzend zu den Voraussetzungen für eine Nachbesserungsverpflichtung des Normgebers Stettner, DVBl 1982, 1123 ff, und der Beschluss des Saarländischen Verfassungsgerichtshof vom 27. April 1992 - Lv 2/90 - NVwZ-RR 1993, 424 ff., Nr. 2c, mwN).
  • VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01

    Abstrakte Gefahr; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; Konkrete Gefahr;

    Zwar hat das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2002 ( - 13 LA 246/02 -, V.n.b.) sinngemäß den Grundsatz aufgestellt, dass man nicht (mehr) ohne Weiteres davon ausgehen dürfe, dass bestimmte in der Vergangenheit für zulässig erachtete "Kampfhunde - Rasselisten" zulässig seien.
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