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   OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08   

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OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08 (https://dejure.org/2011,1064)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2011 - 13 LC 114/08 (https://dejure.org/2011,1064)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 13 LC 114/08 (https://dejure.org/2011,1064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 GFlHG; § 26 Abs. 2 S. 1, 2 GFlHG; Art. 43 Abs. 1 NV
    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen auf dem Gebiet des Geflügelfleischhygienerechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen auf dem Gebiet des Geflügelfleischhygienerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen auf dem Gebiet des Geflügelfleischhygienerechts

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Das ist zulässig, aber auch erforderlich, da es sich auch bei von der Richtlinie zugelassenen erhöhten Gebühr um eine Gemeinschaftsgebühr handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, NVwZ-RR 2008, 387).

    Eine Verpflichtung zur Übernahme dieser Verteilungsregelung besteht jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007, a.a.O.).

    Dabei ist bei der Bemessung des Gebührenrahmens allerdings zu beachten, dass die in den Landkreisen tatsächlich anfallenden Kosten nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C-270/07 -, Slg. 2009, I-1983, Rdnr. 32; BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2007, a.a.O.).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Auch die erhöhten Gebühren für Untersuchungen außerhalb der Normalzeit in Höhe von 0, 13 EUR je Pute kann der Beklagte nicht abrechnen (zu den gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-2077).

    Die geltend gemachten Gebühren für Wartezeiten in Höhe von 17, 50 EUR je angefangener Viertelstunde dürften nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. a, 2. Spiegelstrich der Richtlinie 85/73/EWG nicht neben einer kostendeckenden Gebühr nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. b dieser Richtlinie erhoben werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-207, Rdnr. 18: Erhöhung nur der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge).

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört auch die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (vgl. zur Parallelvorschrift des § 24 FlHG: BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 -3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39; vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 -, BVerwGE 111, 143).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht gefordert, dass die Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen durchschnittlichen Pauschalbeträge zu erheben sind oder ob, und ggf. wie davon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll, durch Rechtssatz zu treffen sind (Vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1996, a.a.O.; Urt. v. 27. April 2000, a.a.O.) Die aufgeführten Regelungen der GOVet weisen nicht die danach erforderliche Regelungsdichte auf.

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Diese Ermächtigungsnorm genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. Nds. OVG, Beschl. d. 11. Senats v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 -).

    Soweit den Entscheidungen des vormals für das Sachgebiet zuständigen 11. Senats des erkennenden Gerichts, die sich in erster Linie mit der Vereinbarkeit der GOVet mit Europarecht befasst haben (vgl. Urteile v. 16. März 1999 - 11 L 1429/98 -, Nds. VBl. 1999, 240 u. - 11 L 4389/98 - Beschl. v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zweifelnd bereits: Beschl. v. 17 Juni 2005 - 11 LC 65/04 -), etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört auch die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (vgl. zur Parallelvorschrift des § 24 FlHG: BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 -3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39; vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 -, BVerwGE 111, 143).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht gefordert, dass die Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen durchschnittlichen Pauschalbeträge zu erheben sind oder ob, und ggf. wie davon nach Maßgabe des bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll, durch Rechtssatz zu treffen sind (Vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1996, a.a.O.; Urt. v. 27. April 2000, a.a.O.) Die aufgeführten Regelungen der GOVet weisen nicht die danach erforderliche Regelungsdichte auf.

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186, BVerwG, Urt. v. 20. August 1997 - 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich die Abgabe ohne weiteres pfenniggenau schon aus dem Gesetz selbst ergibt; vielmehr sind auch im Abgabenrecht "Konkretisierungen" durch Rechtsverordnungen und - im Rahmen auslegungsbedürftiger unbestimmter Rechtsbegriffe - durch Verwaltungsvorschriften zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. August 1997, a.a.O).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Von dieser Befugnis können die Mitgliedstaaten unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, nach ihrem Ermessen Gebrauch machen (vgl. EUGH, Urt. v. 9. September 1999 - C 374/97 -, Slg. 1999, I-5153, Rdnr. 27).

    Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Regelung zu, die Gebühren bis zur Höhe der der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten vorsieht (vgl. EuGH, Urt. v. 9. September 1999 - C 374/97 -, Slg. 1999, I-5153, Rdnrn. 34, 39; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2002 - 5 BN 5.01 -, Juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 11 L 1429/98

    Gebührenordnung; Veterinärverwaltung; Pauschalbetrag; Fleischbeschaugebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Soweit den Entscheidungen des vormals für das Sachgebiet zuständigen 11. Senats des erkennenden Gerichts, die sich in erster Linie mit der Vereinbarkeit der GOVet mit Europarecht befasst haben (vgl. Urteile v. 16. März 1999 - 11 L 1429/98 -, Nds. VBl. 1999, 240 u. - 11 L 4389/98 - Beschl. v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zweifelnd bereits: Beschl. v. 17 Juni 2005 - 11 LC 65/04 -), etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.
  • EuGH, 03.12.2009 - C-476/08

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Die geltend gemachten Gebühren für Wartezeiten in Höhe von 17, 50 EUR je angefangener Viertelstunde dürften nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. a, 2. Spiegelstrich der Richtlinie 85/73/EWG nicht neben einer kostendeckenden Gebühr nach Kapitel I Nr. 4 Buchst. b dieser Richtlinie erhoben werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2009 - C - 309/07 -, Slg. 2009, I-207, Rdnr. 18: Erhöhung nur der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
    Danach hat der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130 ; Urt. v. 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 , sowie zuletzt BVerwG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 WB 48.10 -, Juris; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 13 LA 24/11

    Geltendmachung der dem LAVES i.R.d. Lebensmittelüberwachung entstandenen Kosten

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Das Land Niedersachsen habe die Gebührenordnung seit dem 1. Januar 2008 fünfmal geändert, die einschlägigen Regelungen über die Erhebung kostendeckender Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung aber nicht neu gefasst, obwohl es aufgrund der Rechtsprechung des Senats aus dem Jahr 2011 (gemeint ist das Urteil vom 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, NdsVBl 2012, 159) bzw. der vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg gewusst habe, dass die Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung aller Wahrscheinlichkeit nach den Anforderungen des abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes nicht genügt habe.

    Die Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung findet zwar in § 3 Abs. 3 NVwKostG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage (Urt. d. Sen. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - 3 C 7.12 -, NdsVBl 2014, 44).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, a. a. O.) eine frühere Bestimmung der Gebührenordnung für das Veterinärwesen für zu unbestimmt gehalten, die eine gestaffelte Gebühr für unterschiedliche Geflügelkategorien vorsah, der Behörde aber auch ermöglichte, eine einheitliche Gebühr für alle Geflügelkategorien vorzusehen oder eine Gebühr zu erheben, die die tatsächlichen Kosten deckt (Abschnitt VII. Buchst. D Nrn. 2 und 4 des Gebührenverzeichnisses der GOVet i. d. F. v. 14.09.2004).

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen bereits ausgeführt, dass es sich bei den vom LAVES für den Beklagten durchgeführten Rückstandskontrollen um eine - wenn auch in eigener Zuständigkeit vorgenommene - Hilfs- und Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Amtshandlung des Beklagten gegenüber der Klägerin handelt (Urt. d. Sen. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, a. a. O.; Beschl. d. Sen. v. 14.07.2011 - 13 LA 24/11 -, juris).

    Aus dem Umstand, dass das zuständige Ministerium nicht bereits die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 23. Mai 2008 (- 7 A 3464/05 -) oder das Urteil des Senats vom 14. Dezember 2011 (13 LC 114/08 -, a. a. O.) zum Anlass genommen hat, die Gebührensätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung genauer zu bestimmen, konnte die Klägerin in keiner Weise den Schluss ziehen, eine rückwirkende Änderung der Gebührenordnung sei auch für die Zukunft ausgeschlossen.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Die FGS einschließlich der Gebührenstaffel wahrt auch das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende abgabenrechtliche Bestimmtheitsgebot (vgl. zu Letzterem Nds. OVG, Urt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris, Rn. 46, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Vielmehr bindet § 3 Abs. 3 NVwKostG den Verordnungsgeber lediglich (deklaratorisch) an die Vorgaben des Unionsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 3 C 7.12 -, juris Rn. 13; Senatsurt. v. 14.12.2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 43) und formuliert einen an den Verordnungsgeber gerichteten allgemeinen Prüfauftrag, die aufgrund des Verwaltungskostengesetzes zu erlassenden Gebührenordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu untersuchen und hiermit in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, LT-Drs. 16/2090, S. 5).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (- 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.) ausgeführt hat, fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt.

  • VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17

    Gebühr; Gebührenrahmen; Gebührentarif Nr. 57.1.7.1; glücksspielrechtliche

    Darüber hinaus fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts (nur) eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt (OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2011 - 13 LC 114/08 -, juris Rn. 46 m.w.N.), wobei je strengere Anforderungen zu stellen sind, desto intensiver und wiederkehrender eine Gebührenlast auferlegt wird (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 20. November 2014 - 13 LB 54/17 -, juris Rn. 78).
  • VG Oldenburg, 27.09.2016 - 7 A 1341/16

    Abgabengerechtigkeit; Bestimmtheit; Gebührenkalkulation; Gebührenrahmen;

    Die Klägerin trägt zur Begründung ihrer Klage im Wesentlichen vor: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 (13 LC 114/08) die Auffassung vertreten, dass für die Erhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung keine ausreichende Rechtsgrundlage vorliege.

    Nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2011 (13 LC 114/08) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 (3 C 7.12) liegt ein Verstoß gegen diese Vorgaben vor, wenn in der Gebührenordnung, wie in einer früheren Fassung der GOVet, eine Bestimmung anwendbar ist, die lediglich vorschreibt, dass eine kostendeckende Gebühr erhoben wird.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 60/17

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

  • VG Lüneburg, 09.11.2016 - 5 A 185/15

    Abzug im Allgemeininteresse; Äquivalenzprinzip; Einsatzstunden; Gebühren für

  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.2158

    Bescheide zur Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für

  • OVG Sachsen, 18.07.2018 - 5 A 587/16

    Gebührenbescheid; Schlachttier- und Fleischuntersuchungen;

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

  • OVG Sachsen, 18.07.2018 - 5 A 588/16

    Gebührenbescheid, Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Untätigkeitsklage,

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.81

    Erfolgreiche Klage gegen Ausgleichszahlung für ungenehmigte Baumfällung -

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 2230/18

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

  • VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371

    Erhebung von Fleischhygienegebühren; Kostengesetz als ausreichende

  • OVG Sachsen, 23.08.2012 - 5 B 161/12

    Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren, Bestimmtheit, Gesetzesvorbehalt,

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 795/19

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

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