Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11537
OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04 (https://dejure.org/2006,11537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2006 - 13 LC 356/04 (https://dejure.org/2006,11537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 13 LC 356/04 (https://dejure.org/2006,11537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen; Kernkraftwerk

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. 7 NWG,NI; § 5 NWG,NI; § 47 NWG,NI; § 47a Abs. 1 NWG,NI ; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. ... 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 2 GG; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 105 ff. GG
    Verfassungsmäßigkeit der §§ 47 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) hinsichtlich der Entnahme von Oberflächenwasser zu Kühlzwecken; Erhebung einer Wasserentnahmegebühr für die Kühlwasserentnahme bei Betrieb eines Kernkraftwerks; Entnahme und spätere Zuführung von ...

  • Judicialis

    NWG § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Betreiberin eines Kernkraftwerks mit Umlaufkühlung muss erhöhte Wasserentnahmegebühr zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 47 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) hinsichtlich der Entnahme von Oberflächenwasser zu Kühlzwecken; Erhebung einer Wasserentnahmegebühr für die Kühlwasserentnahme bei Betrieb eines Kernkraftwerks; Entnahme und spätere Zuführung von ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kernkraftwerk mit Umlaufkühlung muss erhöhte Wasserentnahmegebühr zahlen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04
    Außerdem müssten sich die Zwecke, zu denen jeweils Gebühren erhoben würden, aus dem Gesetz ergeben (BVerfGE 108, 1).

    Im Hinblick auf die von der Klägerin angesprochene Entscheidung BVerfGE 108, 1 meint die/der Beklagte, dass unerheblich sei, wenn mit der Wasserentnahmegebühr außer dem Ziel "Wassersparen" weitere Ziele verfolgt würden, da bereits der "normierte Gebührenzweck der teilweisen Vorteilsabschöpfung" die Gebühr "legitimiere".

    Insofern beanstandet die Klägerin (unter Hinweis auf die Entscheidung BVerfGE 108, 1) indessen zu Unrecht eine in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gekommene "Unentschiedenheit" (LT-Drucks. 12/2960, S. 11).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die sie sich dazu stützt (Urt. vom 19.3.03, BVerfGE 108, 1), ist insoweit schon nicht einschlägig.

    Hinsichtlich der konkreten Gebührenhöhe ergibt sich eine Begrenzung nicht aus dem konkreten Vorteil im Einzelfall, sondern aus dem schon erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (gebührenrechtlich: sog. "Äquivalenzprinzip"): Nur wenn die Höhe der von der Klägerin geschuldeten Gebühr in einem "groben Missverhältnis" zu dem von ihr erzielten Vorteil stünde, könnte die Gebührenhöhe (auch) als verfassungswidrig angesehen werden (BVerfGE 108, 1/19).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04
    Mit der "noch ausstehenden Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts, das bereits am 7. November 1995 zu entsprechenden Regelungen in Baden-Württemberg und Hessen entschieden hatte (BVerfGE 93, 319), war offenbar eine Verfassungsbeschwerde der "O." selbst gemeint, die ihr jetziger Prozessbevollmächtigter unter dem 13. Januar 2000 erhoben (1 BvR 386/00) hatte.

    Der 7. Senat des erkennenden Gerichts hatte keine "ernstlichen Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 7. April 2000: die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der in §§ 47 ff. NWG seien nicht überzeugend, vielmehr sei (bei "summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage") der Entscheidung BVerfGE 93, 319 "auch für die im wesentlichen gleichlautenden" niedersächsischen Vorschriften über Wasserentnahmegebühren zu folgen; das gelte auch für die hier einschlägige Erhöhung von 1999; ein unzulässiges "Einzelfallgesetz" liege nicht vor.

    Nach der Entscheidung BVerfGE 93, 319 sei die Erhebung von "Wasserentnahmeentgelten" grundsätzlich zulässig.

    Die grundsätzliche Berechtigung des Landes Niedersachsen zur Erhebung des "Wasserentnahmeentgelts" wird von der Klägerin nicht bestritten, offensichtlich in Anerkennung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 1995 in BVerfGE 93, 319.

    Für ihre gegenteilige Meinung beruft die Klägerin sich auf die Aussage in BVerfGE 93, 319/347, zur "für die Abgrenzung zur Steuer unerlässlichen Abhängigkeit der Wasserentnahmeentgelte von einer Gegenleistung", die nur dann "erhalten (bleibe), wenn deren Höhe den Wert der öffentlichen Leistung nicht übersteigt", da die Abgabe anderenfalls "voraussetzungslos" erhoben würde und nicht mehr der "Vorteilsabschöpfung" diente.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04
    Dass sie die Absicht der Erhöhung gekannt habe, wäre unerheblich; dass sie mit der Erhöhung aber rechnen musste, so dass ihr Vertrauen nicht schutzwürdig wäre, bzw. ihr jedenfalls schon der Gesetzesbeschluss zur Kenntnis gelangt wäre (vgl. dazu BVerfGE 72, 200/262), ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04
    Grundwasserabgabengesetz von 1994 vom 18. Dezember 2002 (2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 167).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 356/04
    Art. 12 Abs. 1 GG verlange wohl nicht (mehr), dass eine "objektiv berufsregelnde Tendenz" vorliege (BVerfGE 109, 64/85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 9 A 974/06

    Zeitpunkt für die Begründung des Wasserentnahmeentgelttatbestands

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 -, BVerfGE 93, 319, und 18. Dezember 2002 - 2 BvR 591/95 -, NVwZ 2003, 467, für entsprechende Regelungen im Baden-Württembergischen Wassergesetz, Hessischen Grundwasserabgabengesetz und Grundwasserabgabengesetz für Schleswig-Holstein; an diese Rechtsprechung anknüpfend BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 3.07 -, NuR 2007, 611; NdsOVG, Urteile vom 18. Oktober 2001 - 7 LB 161/01 -, NuR 2003, 40, und vom 29. Juni 2006 - 13 LC 356/04 -, ZfW 2008, 33; OVG Berlin, Urteil vom 8. November 2002 - 2 B 13.98 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. April 2005 - 2 A 373/03 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, juris ; SächsOVG, Urteil vom 25. März 2004 - 5 B 402/03 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 L 120/15

    Zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts

    Damit entsteht der Anspruch des Landes auf ein Wasserentnahmeentgelt erst mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den die Vorschriften des § 105 WG LSA und die WasEE-VO LSA die Entgeltpflicht knüpfen (vgl. zur Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen: NdsOVG, Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 356/04 -, ZfW 2008, 33 [41], RdNr. 57 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2017 - 2 L 118/15

    Heranziehung zu einem Wasserentnahmeentgelt

    Damit entsteht der Anspruch des Landes auf ein Wasserentnahmeentgelt erst mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den die Vorschriften des § 105 WG LSA und die Was-EE die Entgeltpflicht knüpfen (vgl. zur Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen: NdsOVG, Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 356/04 -, ZfW 2008, 33 [41], RdNr. 57 in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht