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   OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17   

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OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17 (https://dejure.org/2017,30276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2017 - 13 ME 122/17 (https://dejure.org/2017,30276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2017 - 13 ME 122/17 (https://dejure.org/2017,30276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs 1 S 1 AMG; § 78 AMG; Art 12 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 HeilMWerbG
    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht; Gleichheitsgrundsatz; Inländerdiskriminierung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 82 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Heilmittelwerberecht/Zugaben | Unzulässige Wertbons für verschreibungspflichtige Arzneimittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Es ist zudem nicht ausgeschlossen, die vom EuGH vermissten Feststellungen zur Geeignetheit der deutschen Regelung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung für eine flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung nachzuholen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2016 - I ZR 163/15 -, juris Rn. 48) und auf diesem Wege zu einer Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisbindung auch für den grenzüberschreitenden Versand von Medikamenten aus dem EU-Ausland zu gelangen.

    Diese Beweislast darf allerdings nicht so weit gehen, dass die nationalen Behörden, wenn sie eine nationale Regelung, mit der eine Maßnahme vorgegeben wird, positiv belegen müssten, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2016, a. a. O., Rn. 44 unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 23.12.2015 - C -333/14 "Scotch Whisky Association", juris Rn 54 f.).

    Diese Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ist von der Union nicht nur formal, sondern auch im Geist einer loyalen Zusammenarbeit zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2016, a. a. O., Rn. 48).

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Soweit der Antragsteller bei der Ausübung des Ermessens durch die Antragsgegnerin weiter bemängelt, diese gehe nicht gegen andere Apotheker vor, die zur Kundenbindung Sammelquittungen erstellten, die diesen die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen ohne Einschaltung eines Steuerberaters erleichterten, ist zu berücksichtigen, dass eine Untersagungsverfügung von dem Adressaten nicht allein mit dem Argument abgewehrt werden kann, die Behörde schreite gegen Rechtsverstöße in vergleichbaren anderen Fällen nicht ein; denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, juris Rn. 4 m. w. N. zur baurechtlichen Beseitigungsverfügung).

    Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgebot zuwider, es sei denn, dass sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1995, a. a. O., Rn. 5, m. w. N.).

  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Arzneimittelpreisregulierung mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -, juris Rn. 28 ff.; Beschl. v. 19.9.2002 - 1 BvR 1385/01 -, juris Rn. 23 jew. m. w. N.).

    An der Beurteilung der Geeignetheit dieser Berufsausübungsregelungen, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, hat sich nichts Grundlegendes geändert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2017, a. a. O., Rn. 28 ff.).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Die Arzneimittelpreisbindung nach § 78 Abs. 1 und 2 AMG ist bei einer nicht grenzüberschreitenden Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch nach der Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 - C - 148/15 - "Deutsche Parkinson Vereinigung" weiter gültig und zu beachten.

    Allerdings hat der EuGH in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 (C-148/15 "Deutsche Parkinson Vereinigung", zit. nach juris) entschieden, dass sich die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken und dass dadurch der Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könne als für inländische Erzeugnisse.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Abweichendes kann allenfalls dann gelten, wenn der Einlösung des Gutscheins wesentliche Hindernisse entgegenstehen oder die Vorteile nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, Urt. v. 9.9.2010 - I ZR 26/09 -, juris Rn. 16 f.).

    Die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH zur "Spürbarkeitsschwelle" im Heilmittelwerberecht (vgl. Urt. v. 9.9.2010, a. a. O., Rn. 24 f.) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung trotz unterschiedlicher Zielrichtungen der Arzneimittelpreisrechts und des Heilmittelwerberechts im Rahmen der Überprüfung des Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG durch Annahme einer ermessensbegrenzenden "Eingriffsschwelle" in differenzierender Weise auf das Arzneimittelpreisrecht übertragen (vgl. grundlegend: Senatsbeschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 94/11 -, juris Rn. 16 ff.).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Diese Beweislast darf allerdings nicht so weit gehen, dass die nationalen Behörden, wenn sie eine nationale Regelung, mit der eine Maßnahme vorgegeben wird, positiv belegen müssten, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2016, a. a. O., Rn. 44 unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 23.12.2015 - C -333/14 "Scotch Whisky Association", juris Rn 54 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Dieser Entscheidungspraxis hat der Gesetzgeber durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I, S. 3108) mit Wirkung vom 13. August 2013 die Grundlage entzogen (so auch OVG NRW, Beschl. v. 9.10.2014 - 13 B 722/14 -, juris Rn. 46).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Zudem soll die Regelung dazu dienen, das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Ein gewichtiger sachlicher Grund liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 31.8.2011 - 8 C 9.10 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
    Die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH zur "Spürbarkeitsschwelle" im Heilmittelwerberecht (vgl. Urt. v. 9.9.2010, a. a. O., Rn. 24 f.) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung trotz unterschiedlicher Zielrichtungen der Arzneimittelpreisrechts und des Heilmittelwerberechts im Rahmen der Überprüfung des Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG durch Annahme einer ermessensbegrenzenden "Eingriffsschwelle" in differenzierender Weise auf das Arzneimittelpreisrecht übertragen (vgl. grundlegend: Senatsbeschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 94/11 -, juris Rn. 16 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01

    Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Ein gewichtiger sachlicher Grund ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch die im Primärrecht der Europäischen Union geregelte Warenverkehrsfreiheit und die dazu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nicht dagegen insoweit eingeschränkt ist, als der Vertrieb von Arzneimitteln innerhalb Deutschlands zu regeln ist (vgl. BVerfGK 17, 18, 21 [juris Rn. 16]; BVerwGE 140, 276 Rn. 44; OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]; vgl. auch Epiney, Umgekehrte Diskriminierungen, 1995, S. 477 f.; Albers, JZ 2008, 708, 713 f.).

    Auch dieser Umstand rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Apotheken einerseits und in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen Apotheken andererseits (BGH, GRUR 2019, 203 Rn. 40 - Versandapotheke; OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]).

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 17.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 22; zur Ermessensrelevanz der Wertung des HWG a.F. noch OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 -, juris, Rn. 4 ff.; Nieders.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 -13 ME 122/17 -, juris, Rn. 17.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 23; Koenig, Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Ein Frontalzusammenstoß mit der Rechtsprechung des EuGH, PharmR 2017, 85 (89 f.).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    bb) Mit Blick darauf ergibt sich ein gewichtiger sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Apothekern mit Sitz in Deutschland und Apothekern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, soweit sie Kunden in Deutschland im Versandwege mit Arzneimitteln beliefern, bereits aus der Tatsache, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch die im Primärrecht der Europäischen Union geregelte Warenverkehrsfreiheit und die dazu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nicht dagegen insoweit eingeschränkt ist, als der Vertrieb von Arzneimitteln innerhalb Deutschlands zu regeln ist (vgl. BVerfGK 17, 18, 21 [juris Rn. 16]; BVerwGE 140, 276 Rn. 44; OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]; vgl. auch Epiney, Umgekehrte Diskriminierungen, 1995, S. 477 f.; Albers, JZ 2008, 708, 713 f.).

    Dieser Umstand rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Apotheken einerseits und in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen Apotheken andererseits (OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]; BGH, GRUR 2019, 203 Rn. 40 - Versandapotheke).

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16

    Keine Brötchen vom Apotheker

    Damit ist für eine an der heilmittelwerberechtlichen Spürbarkeitsschwelle orientierte Eingriffsschwelle kein Raum mehr (vgl. Senat WRP 2015, 759; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Die EuGH-Entscheidung berührt nicht die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der Bestimmung des § 78 AMG, die nicht auf EU-Recht beruht, auf den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln (OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 22 - juris).

    Sie schließt sich der Auffassung des OVG Lüneburg in der Entscheidung v. 02.08.2017 - 13 ME 122/17 "einschränkungslos" an (Bl. 498 d.A.).

    Er liegt in der Tatsache begründet, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch europäisches Primärrecht (Warenverkehrsfreiheit) in dessen Auslegung durch den EuGH gebunden ist, während dies beim Verkauf innerhalb Deutschlands nicht der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.8.2017 - 13 ME 122/17, Rn. 18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris Rn. 16).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Ein gewichtiger sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ergibt sich jedoch bereits aus der Tatsache, dass der nationale Gesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit beim grenzüberschreitenden Verkauf von Arzneimitteln durch die im Primärrecht der Europäischen Union geregelte Warenverkehrsfreiheit und die dazu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nicht dagegen insoweit eingeschränkt ist, als der Vertrieb von Arzneimitteln innerhalb Deutschlands zu regeln ist (vgl. BVerfGK 17, 18, 21 [juris Rn. 16]; BVerwGE 140, 276 Rn. 44; OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]; vgl. auch Epiney, Umgekehrte Diskriminierungen, 1995, S. 477 f.; Albers, JZ 2008, 708, 713 f.).

    Auch dieser Umstand rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Apotheken einerseits und in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen Apotheken andererseits (OVG Münster, PharmR 2017, 459, 461 [juris Rn. 18]).

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    In dem vom Oberverwaltungsgericht zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - wird angeführt, "dass nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin, dem der Antragsteller ... nicht mit eigenen Zahlen entgegengetreten ist, der Umsatzanteil ausländischer Versandapotheken an rezeptpflichtigen Arzneimitteln unverändert lediglich etwa 0, 6% ausmacht" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - NdsVBl 2018, 57 , <"angesichts des geringen Anteils ausländischer Versandapotheken am Umsatz verschreibungspflichtiger Medikamente">).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 17.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 22; zur Ermessensrelevanz der Wertung des HWG a.F. noch OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 -, juris, Rn. 4 ff.; Nieders.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 -13 ME 122/17 -, juris, Rn. 17.

    OVG, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris, Rn. 23; Koenig, Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Ein Frontalzusammenstoß mit der Rechtsprechung des EuGH, PharmR 2017, 85 (89 f.).

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    In dem vom Oberverwaltungsgericht zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - wird angeführt, "dass nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin, dem der Antragsteller ... nicht mit eigenen Zahlen entgegengetreten ist, der Umsatzanteil ausländischer Versandapotheken an rezeptpflichtigen Arzneimitteln unverändert lediglich etwa 0, 6% ausmacht" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - NdsVBl 2018, 57 , <"angesichts des geringen Anteils ausländischer Versandapotheken am Umsatz verschreibungspflichtiger Medikamente">).
  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Soweit er Aktionen einer allgemeinen Kundenbindung bzw. besseren Auslastung seiner Apotheke geltend macht (Senioren-Freitag am 29.8.2014, Wiedereröffnung der Apotheke vom 6.10. bis 24.12.2014), hat das Landgericht zu Recht einen relevanten unternehmensbezogenen Anlass verneint (vergleiche hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, juris Rn. 19 ff).

    Vorstehende arzneimittelrechtliche Bindung an den Apothekenabgabepreis ist nach den Maßstäben des Grundgesetzes (insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) in den gerichtlichen Entscheidungen nicht beanstandet worden (BVerfG, Beschluss vom 2.2.2017, 2 BvR 787/16, juris Rn. 27ff; NJW 2016, 2401 juris Rn. 20 ff; BGH, GRUR 2013, 1264 TZ 10 - RezeptBonus; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, juris Rn. 14).

    Diese Begründung berührt allerdings die Wirksamkeit und auch Anwendbarkeit der Regelungen über die Arzneimittelpreisbindung für den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln nicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 17), sondern nur das Verhältnis des deutschen Arzneimittelpreisrechts im Verhältnis zu ausländischen (Versand-) Apotheken (vergleiche BGH, GRUR 2017, 635 TZ 38 ff - Freunde werben Freunde).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

    Weder die für inländische Apotheken geltenden Preisbindungsvorschriften der § 78 AMG, § 3 AMPreisV noch die zu ihrer Durchsetzung erlassene Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2 BO erweisen sich unter dieser Prämisse als verfassungswidrig (vgl. dazu bereits ausführlich OVG Münster, Urteil vom 8. September 2017 - 13 A 2979/15 - juris Rn. 74 ff.; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - juris Rn. 14 ff.; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 45 ff., deren Ansicht und Begründung sich der Senat zu Eigen macht; s. zur Verfassungsgemäßheit der Arzneimittelpreisregulierung zuletzt BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2017 - 2 BvR 787/16 - juris Rn. 31).

    Die aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (- C-148/15 - juris) folgende Inländerdiskriminierung ist nicht an Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, da es schon an einer Ungleichbehandlung durch denselben Normgeber fehlt und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber nur verpflichtet ist, in seinem eigenen Herrschaftsbereich den Gleichheitssatz zu wahren (vgl. näher OVG Münster, Urteil vom 8. September 2017 - 13 A 2979/15 - juris Rn. 108 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - juris Rn. 62; s. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - juris Rn. 18).

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber - wie hier - gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen als in einer anderen Apotheke, die keine entsprechende Werbeprämie gewährt (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 - juris Rn. 37; vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - juris Rn. 17; ebenso KG, Urteil vom 13. März 2018 - 5 U 97/15 - juris Rn. 32; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 34; Landesberufsgericht für die Heilberufe München, Urteil vom 17. Mai 2013 - LBG-Ap 1/12 - juris Rn. 62; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - juris Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22

    Arztvorbehalt; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Blutspende;

  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
  • VG Trier, 01.08.2022 - 6 K 581/22

    Untersagung des Inverkehrbringens CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel

  • VG Düsseldorf, 20.05.2020 - 16 K 7633/18

    Apotheke, Offizin, Barrierefreiheit, barrierefreier Zugang, barrierefreie

  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 1156/18

    Begleitschein; Fleisch; Gelantine; Kollagen; Lebensmittel; Sammlung; Tierfell;

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