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   OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14   

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OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14 (https://dejure.org/2014,5585)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2014 - 13 ME 21/14 (https://dejure.org/2014,5585)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 (https://dejure.org/2014,5585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Forderung von Schadensersatz durch Leistungsbescheid als Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung von Schadensersatz durch Leistungsbescheid als Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Forderung von Schadensersatz durch Leistungsbescheid als Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 449
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen, solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1992 - 4 C 30.90 -, juris, Rdnr. 14 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 20. Januar 2009 - 4 ME 3/09 -, juris, Rdnr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 26; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80, Rdnr. 57; Puttler a.a.O., Rdnr. 58 f.; jew. m.w.N.).

    Die Finanzierungfunktion muss vielmehr der einer Steuer, einer Gebühr oder eines Beitrags vergleichbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1992 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Zulässig sind insoweit alle Bestimmungen, die im Interesse einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, insbesondere einer schadlosen Ableitung und Behandlung des Abwassers, erforderlich sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rdnr. 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Abgesehen von der Frage der Reichweite dieser Regelung (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, juris, Rdnr. 11) fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass die Bestimmung die Gemeinde ermächtigen soll, die Haftung mittels Verwaltungsakt durchzusetzen.
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120

    Erstmaliges Vorbringen von (entscheidungserheblichen) Tatsachen, die bereits im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Aus dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO lässt sich nämlich keine generelle Präklusion des Beschwerdeführers mit solchem über den Prozessstoff erster Instanz hinausgehenden Vorbringen herleiten, das bereits in das Verfahren des ersten Rechtszugs hätte eingeführt werden können (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409 [410]; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7. 2008 - 7 CE 08.1120 -, juris, Langtext Rn. 13; Bader, in: Bader u. a. VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29 - unter teilweiser Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rn. 22; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2008, § 146 Rn. 13c; Martin Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.08.2005 - 4 B 01.622
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Aus den vorstehenden Gründen ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass in Fällen eines Anschluss- und Benutzungsverhältnisses Schadensersatzforderungen der öffentlichen Hand nicht durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden können (vgl. grundlegend: VGH BW, a.a.O., Rdnrn. 6 ff.; OVG NRW, Urt. v. 26 März 1996 - 5 A 3812)2 -, juris, Rdnr. 51; Bay. VGH, Urt. v. 4. August 2005 - 4 B 01.622 -, juris, Rdnr. 39; OVG MV, Beschl. v. 19 Juli 2007 - 1 L 68/06 -, juris, Rdnrn 5 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 ME 3/09

    Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Die Abgabe muss jedoch nicht allein oder primär der Finanzierung dienen, sondern kann daneben - mit gleichem Stellenwert - auch eine Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion besitzen, solange die Finanzierungsfunktion gegenüber den übrigen Zwecken der Abgabe nicht in den Hintergrund tritt und nur noch als Nebeneffekt erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1992 - 4 C 30.90 -, juris, Rdnr. 14 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 20. Januar 2009 - 4 ME 3/09 -, juris, Rdnr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 26; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80, Rdnr. 57; Puttler a.a.O., Rdnr. 58 f.; jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Diese Rechtsmeinung knüpft zwar im Grundsatz zutreffend an die Subsidiarität einer gleichsam originären Rechtsschutzgewährung in dem Verfahren über Darlegungsbeschwerden an, mit dessen gestraffter Ausgestaltung gesetzgeberisch nicht zuletzt eine unerwünschte "Flucht" in die Beschwerde vermieden werden sollte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 8.6. 2007, 11 S 2135/05, NVwZ-RR 2006, 849 [850]).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96

    Rückforderung von Finanzausgleichsleistungen;; Abgabe, öffentliche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Der am fortlaufenden Eingang finanzieller Mittel interessierten öffentlichen Hand sollen nach dem Zweck der Ausnahmevorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO durch die Einlegung von Rechtsbehelfen lediglich solche Gelder nicht vorenthalten werden, auf deren Eingang sie fest rechnen durfte, und die sie daher für ihre Aufgabenerfüllung eingeplant hat (vgl. Nds. OVG, Beschl v. 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O.; Puttler a.a.O., Rdnr. 55; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rdnr. 132, Loseblatt, Stand September 2011; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    Aus dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO lässt sich nämlich keine generelle Präklusion des Beschwerdeführers mit solchem über den Prozessstoff erster Instanz hinausgehenden Vorbringen herleiten, das bereits in das Verfahren des ersten Rechtszugs hätte eingeführt werden können (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409 [410]; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7. 2008 - 7 CE 08.1120 -, juris, Langtext Rn. 13; Bader, in: Bader u. a. VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29 - unter teilweiser Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rn. 22; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2008, § 146 Rn. 13c; Martin Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14
    "In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19

    Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft

    Nicht die Behörde ist veranlasst, ihre durch Leistungsbescheid titulierte Forderung auf gerichtlichem Wege durchzusetzen; vielmehr obliegt es dem Adressaten, um Rechtsschutz gegen den Verwaltungsakt nachzusuchen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 -, Rn. 17, juris).

    Es ist jedenfalls grundsätzlich kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar, die geschädigte öffentliche Hand gegenüber dem Bürger zu privilegieren, der auf die gerichtliche Durchsetzung seines Schadensersatzanspruchs im Wege der Leistungsklage angewiesen ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2023 - 4 ME 23/23

    Artenschutzgutachten; denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Extremwetterereignis;

    Hierunter sind - nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen - die in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-) Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen zu verstehen ( Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 6 u. v. 21.2.2013 - 1 ME 6/13 -, juris Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 80 Rn. 62).

    Denn dabei handelt es sich um die Erstattung konkreter Ausgaben und nicht um eine Einnahmequelle zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Verwaltung ( Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 6; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung

    Die Über- und Unterordnung muss dabei gerade auch im Hinblick auf den Anspruch bestehen, der durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 18).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die angeordnete Abgabe seines Führerscheines ist in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2012 - 7 VR 6.12 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 17.9.2013 - 4 ME 192/13 -, juris Rn. 4) hingegen zulässig und begründet.
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die angeordnete Abgabe seines Führerscheines ist in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2012 - 7 VR 6.12 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 17.9.2013 - 4 ME 192/13 -, juris Rn. 4) zulässig und begründet.
  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

    Nachdem der Antragsgegner in seiner Antragserwiderung nunmehr eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins annimmt und die Zwangsgeldandrohung aufgehoben hat, geht die Kammer nicht (mehr) davon aus, dass der Antragsteller darüber hinaus auch die Feststellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die angeordnete Abgabe seines Führerscheins in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO begehrt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 30.8.2012 - 7 VR 6.12 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 17.9.2013 - 4 ME 192/13 -, juris Rn. 4; Kammerbeschl. v. 5.12.2018 - 1 B 54/18 -, juris Rn. 14, 29 ff.).
  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 204/18

    Entstehung des öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnisses

    Unabhängig von der Reichweite dieser Regelung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 11) fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass mit einer solchen Bestimmung eine Ermächtigung eingeräumt werden sollte, die Haftung mittels Verwaltungsakt durchzusetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 - juris, Rn. 19).
  • VG München, 27.04.2016 - M 18 K 14.4992

    Parallelimport von Arzneimitteln: Festsetzung von Notifizierungsgebühren nicht

    Ein solcher Verwaltungsakt würde einen Vollstreckungstitel schaffen und damit den Adressaten zwingen, seine Rechte durch aktives Handeln zu wahren (vgl. NdsOVG vom 26.3.2014 Az: 13 ME 21/14 - juris, Rn. 17).
  • VG Lüneburg, 29.03.2021 - 3 B 3/21

    Abgaben, öffentliche; Gebühr, Feuerwehr

    Das ist der Fall, wenn der Hoheitsträger sich mit ihrer Hilfe eine Einnahmequelle erschließt, die es ihm ermöglicht, seine eigenen Ausgaben voll oder jedenfalls teilweise zu decken (BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2014 - 13 ME 21/14 -, juris Rn. 8 und v. 20.1.2009 - 4 ME 3/09 -, juris Rn. 5).
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