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   OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08   

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https://dejure.org/2008,12437
OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08 (https://dejure.org/2008,12437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2008 - 13 ME 77/08 (https://dejure.org/2008,12437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 13 ME 77/08 (https://dejure.org/2008,12437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 S. 1 NiRSG
    Antrag auf vorläufige Nichtanwendbarkeit des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiRSG) wegen behaupteter aber nicht nachgewiesener Umsatzeinbußen; Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsanspruches bei Anstreben der vorläufigen Außerkraftsetzung einer ...

  • Judicialis

    NRiSG § 1; ; NRiSG § 2 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Rauchverbot in Gaststätten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchverbot in niedersächsischen Kneipen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf vorläufige Nichtanwendbarkeit des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiRSG) wegen behaupteter aber nicht nachgewiesener Umsatzeinbußen; Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsanspruches bei Anstreben der vorläufigen Außerkraftsetzung einer ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niedersachsen: Keine einstweilige Anordnung gegen Rauchverbot in Gaststätten - Gericht sieht keine Eilbedürftigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in Fällen, in denen die Gültigkeit eines formellen Parlamentsgesetzes in Frage steht, daher vorläufiger Rechtsschutz nur zu gewähren, wenn das Gericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hat, die sich soweit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird, sofern durch die Entscheidung die Hauptsache im Ergebnis nicht vorgenommen wird (BVerfG, Beschl. v. 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08
    Es liegt bereits weder die Situation einer allein inhabergeführten Einraumgaststätte vor (so aber die dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2008 (VGH A 32/07 u.a., juris) zugrunde liegende Konstellation), bei der die Abtrennung eines Nebenraums von vornherein unmöglich wäre, noch kann überhaupt ein Umsatzrückgang des Gaststättenbetriebes des Antragstellers auf die Geltung des NiRSG zurückgeführt werden:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ; vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 20 und - 7 C 13.06 - NVwZ 2007, 1311 = Juris Rn. 20, und Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 - BVerwGE 136, 54 Rn. 25; Nds. OVG, Be-schluss vom 26. Mai 2008 - 13 ME 77/08 - Juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868 = Juris Rn. 11; Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage 2014, § 43 Rn. 9, 9a; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichts-ordnung, Loseblattsammlung, Stand: 17. Ergän-zungslieferung Oktober 2008, § 43 Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ; vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 20 und - 7 C 13.06 - NVwZ 2007, 1311 = Juris Rn. 20, und Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 - BVerwGE 136, 54 Rn. 25; Nds. OVG, Be-schluss vom 26. Mai 2008 - 13 ME 77/08 - Juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868 = Juris Rn. 11; Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage 2014, § 43 Rn. 9, 9a; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichts-ordnung, Loseblattsammlung, Stand: 17. Ergän-zungslieferung Oktober 2008, § 43 Rn. 25.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08

    Exmatrikulation nach nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung zum Studium;

    Im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes kann nämlich grundsätzlich nicht das gewährt werden, was erst im Hauptsacheverfahren erreicht werden kann (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 6.8.2008 - 2 ME 455/07 -, ferner Nds. OVG, Beschl. v. 26.5.2008 - 13 ME 77/08 - Kopp/Schenke: VwGO, 15. Aufl., § 123 Rnr. 13).
  • VG Hannover, 15.07.2008 - 7 B 2973/08

    Zusicherung der Berücksichtigung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bei

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 26. Mai 2008 (- 13 ME 77/08 -) zu den Anforderungen, die in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden an den Anordnungsgrund zu stellen sind, folgendes ausgeführt:.
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