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   OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11   

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https://dejure.org/2011,2042
OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11 (https://dejure.org/2011,2042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011 - 13 ME 94/11 (https://dejure.org/2011,2042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 13 ME 94/11 (https://dejure.org/2011,2042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen im Wert von 1,50 EUR durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 1 AMG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder Abgabe eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch den Kunden; Vereinbarkeit der Ausgabe und späteren Einlösung von "APOtalern" mit der Arzneimittelpreisbindung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder Abgabe eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch den Kunden; Vereinbarkeit der Ausgabe und späteren Einlösung von "APOtalern" mit der Arzneimittelpreisbindung; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 69 Abs. 1 S. 1, 78 AMG; 7 HWG; 3, 4 Nr. 1 UWG
    Werbegaben von Apotheken nur in sehr beschränktem Rahmen zulässig / Rabatt von 1,50 EUR unzulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Apotheken-Boni: Der Spielraum wird immer kleiner

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wertgrenzen für Zugaben durch Apotheken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder Abgabe eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch den Kunden; Vereinbarkeit der Ausgabe und späteren Einlösung von "APOtalern" mit der Arzneimittelpreisbindung; ...

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zur Zulässigkeit von Gutscheinen und Zugaben durch Apotheken beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimitteln - Rabatte von geringem Wert zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertgrenzen für Zugaben durch Apotheken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur beschränkt erlaubt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Auch Apothekerkammern dürfen Wettbewerbsrecht nicht ausblenden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken: Rezept-Boni laut Beschluss nur für "Mini-Wertgutschriften" zulässig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Werberecht der Apotheken - Was ist erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln teilweise unzulässig - "Apotheken-Taler" im Wert von 50 Cent können als zulässige Gewährung "geringwertiger Kleinigkeiten" angesehen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 902
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).

    Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).

    Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

    Die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH zur "Spürbarkeitsschwelle" im Heilmittelwerberecht (vgl. Urt. v. 9.9.2010, a. a. O., Rn. 24 f.) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung trotz unterschiedlicher Zielrichtungen der Arzneimittelpreisrechts und des Heilmittelwerberechts im Rahmen der Überprüfung des Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG durch Annahme einer ermessensbegrenzenden "Eingriffsschwelle" in differenzierender Weise auf das Arzneimittelpreisrecht übertragen (vgl. grundlegend: Senatsbeschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 94/11 -, juris Rn. 16 ff.).
  • LG Meiningen, 27.10.2011 - HKO 118/10

    Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung durch Auslobung einer Rezeptprämie

    Nach OVG Lüneburg istauch die an die wettbewerbsrechtliche"Spürbarkeitschwelle" zu orientierendeaufsichtsbehördliche "Eingriffschwelle" überschritten,wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine mit einembetragsmäßigen Wert von 3, 00 EUR pro Rezept über mindestens einverschreibungspflichtiges Arzneimittel ausgibt (vergl.: OVGLüneburg, Beschluss vom 8.7.2011, Az.: 13 ME 94/11 und Az.: 13 ME95/11).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den

    In seinen Beschlüssen vom 8. Juli 2011 (13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11; jew. juris) hat der Senat ausgeführt (vgl. 13 ME 94/11, NVwZ-RR 2011, 902):.
  • VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" widerspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
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   OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6592
OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11 (https://dejure.org/2011,6592)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011 - 13 ME 95/11 (https://dejure.org/2011,6592)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 13 ME 95/11 (https://dejure.org/2011,6592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen im Wert von 3,00 EUR durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 69 Abs. 1 S. 1 AMG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG
    Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem betragsmäßigen Wert von 3 EUR pro Rezept über mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel durch eine Versandapotheke; Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle bei ...

  • rechtsportal.de

    Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem betragsmäßigen Wert von 3 EUR pro Rezept über mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel durch eine Versandapotheke; Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle bei ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Apotheken-Boni: Der Spielraum wird immer kleiner

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem betragsmäßigen Wert von 3 EUR pro Rezept über mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel durch eine Versandapotheke; Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle bei ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur beschränkt erlaubt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken: Rezept-Boni laut Beschluss nur für "Mini-Wertgutschriften" zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

    Ausdrücklich wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR - mithin 2, 50 EUR pro Arzneimittel - ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).

    Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).

    Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12

    Apotheker dürfen keine "Rezeptprämie" gewähren

    Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drucksache 11/5373 S. 27; so auch OVG Nds, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394).

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 193/07 ["Unser Dankeschön für Sie"], I ZR 37/08 ["Unser Extra zur Begrüßung"], I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], sämtlich zitiert nach juris; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O. Az. 13 ME 95/11, a.a.O., und 13 ME 111/11; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, Az. 13 B 1136/11, juris; Berufsgericht beim LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Februar 2012, Az. BG-Ap 8/11, Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11).

    Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitgeschäft, wie vom Kammermitglied gesehen, würde demgegenüber das einheitlich zu wertende Geschäft des Einkaufs eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels gegen Gewährung des Einkaufsgutscheins künstlich aufspalten (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, a.a.O.; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O.; Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012; a.a.O.) und zudem die Preisbindung bewusst unterlaufen (so auch Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012; a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11

    Apotheken-Taler; Arzneimittelpreisbindung; Ermessen; geringwertige Kleinigkeit;

    Sie enthalten weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rn. 9 - 11; B. v. 08.07.2011, a.a.O.).

    Soweit die Beklagte auf vermeintlich anderslautende Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verweist, ist dem entgegenzuhalten, dass der Senat unter dem 08.07.2011 noch zwei weitere Eil-Beschlüsse gefasst hat (13 ME 94/111 und 13 ME 95/11), in denen er die von der Apothekenkammer ausgesprochenen Untersagungen der praktizierten Bonusmodelle für rechtmäßig hielt.

    So hat er den von der Beklagten genannten ablehnenden Beschluss des VG Osnabrück vom 14.03.2011 (6 B 94/10) unter Anwendung derselben Grundsätze wie im Fall des Klägers bestätigt, weil der gewährte Bonus mit bis zu 3 EUR pro Arzneimittel deutlich über der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" (Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; I ZR 193/07 -, juris; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, juris Rn. 23) lag.

  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 2 U 21/11

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung durch die

    An der Vereinbarkeit der Arzneimittelpreisbindung mit Art. 12 GG können in Anwendung dieser Maßstäbe keine ernsthaften Zweifel bestehen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011, 13 ME 95/11 Rn. 25 in Juris: "Einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit vermag der Senat schon im Ansatz nicht zu erkennen. Vielmehr erweisen sich die mit den Preisbindungsvorschriften und deren Umsetzung für den einzelnen Apotheker einhergehenden Beschränkungen ohne Weiteres als von vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigte Berufsausübungsregelungen." ).

    Gegen die Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung bestehen auch keine europarechtlichen Bedenken; die Richtlinie 2001/83/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) steht diesen schon aufgrund deren Art. 4 Abs. 3, wonach die Richtlinienbestimmungen die Zuständigkeiten der Behörden der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Festsetzung der Arzneimittelpreise und ihrer Einbeziehung in den Anwendungsbereich der innerstaatlichen Krankenversicherungssysteme aufgrund gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen nicht berühren, nicht entgegen (siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011, 13 ME 95/11 Rn. 22 in Juris).

  • LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12

    Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel,

    Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drucksache 11/5373 S. 27; so auch OVG Nds, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394).

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 193/07 ["Unser Dankeschön für Sie"], I ZR 37/08 ["Unser Extra zur Begrüßung"], I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], sämtlich zitiert nach juris; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O. Az. 13 ME 95/11, a.a.O., und 13 ME 111/11; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, Az. 13 B 1136/11, juris; Berufsgericht beim LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Februar 2012, Az. BG-Ap 8/11, Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11).

    Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitgeschäft, wie vom Kammermitglied gesehen, würde demgegenüber das einheitlich zu wertende Geschäft des Einkaufs eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels gegen Gewährung des Einkaufsgutscheins künstlich aufspalten (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, a.a.O.; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O.; Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012; a.a.O.) und zudem die Preisbindung bewusst unterlaufen (so auch Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012; a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

    Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 33).
  • LG Köln, 14.05.2013 - 84 O 3/13

    Niederländische Versandapotheke darf Kunden bei Teilnahme an Arzneimittel-Check

    Auch diese entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011 - 2 U 21/11 -, GRUR-RR, 2012; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, BeckRS 2011, 52333), so dass die Kammer auch hierauf Bezug nehmen kann.
  • VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
    Auch diese entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011 - 2 U 21/11 -, GRUR-RR, 2012; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, BeckRS 2011, 52333), so dass die Kammer auch hierauf Bezug nehmen kann.
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11
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