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   LG Bochum, 06.08.2014 - I-13 O 102/14   

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https://dejure.org/2014,21473
LG Bochum, 06.08.2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
LG Bochum, Entscheidung vom 06.08.2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
LG Bochum, Entscheidung vom 06. August 2014 - I-13 O 102/14 (https://dejure.org/2014,21473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten - auch Telefonnummer, sofern vorhanden - enthalten

  • JurPC

    Widerrufsbelehrung nach neuem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse in einem Widerrufsformular

  • kanzlei.biz

    E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • dopatka.eu
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Telefonnummer muss erwähnt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss neben der Postanschrift eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und eine Faxnummer enthalten

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Telefon & E-Mail gehören in Widerrufsbelehrung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören in Widerrufsbelehrung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: E-Mail Adresse, Telefon- und Fax-Nummer sind anzugeben!

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Widerrufsbelehrung muss alle Kontaktdaten des Unternehmers enthalten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muss die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten enthalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse gehören in fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: Müssen Fax, Telefon und E-Mail-Adresse in die neue Widerrufsbelehrung?

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    #Wettbewerbsrecht, #E-Commerce: auch Kleinternehmer dürfen abmahnen

  • anwalt.se (Kurzinformation)

    Verbraucherrechterichtlinie 2014 - Widerrufsbelehrung: E-Mail Adresse, Telefon- und Fax-Nummer sind zwingend anzugeben!

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Widerrufsbelehrung: Telefonnummer muss erwähnt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe von E-Mail-Adresse, Telefonnummer und der Fax-Nummer soweit verfügbar in Widerrufsbelehrung des Onlinehändlers zwingend

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Widerrufsbelehrung kann Wettbewerbsverstoß sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    E-Mail, Telefon- oder Faxnummer gehören beim Online-Handel in die Widerrufsbelehrung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse enthalten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefon- u. Faxnummer sowie E-Mailadresee gehören in Widerrufsbelehrung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflichtangabe

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer muss jetzt in die Widerrufsbelehrung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: E-Mail, Fax- und Telefonnummer angeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefon- u. Faxnummer sowie E-Mail-Adresse gehören in Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gehören E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer tatsächlich in die Widerrufsbelehrung?

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören zwingend in die Widerrufsbelehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 70
  • MMR 2015, 111 (Ls.)
  • K&R 2014, 824
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

    An den Widerruf eines Vertrages dürften keine höheren Anforderungen gestellt werden als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 06.08.2014 - 13 O 102/14).

    Die Ausführungen zum Urteil des LG Bochum vom 06.08.2014 - 13 O 102/14 - sind nicht einschlägig, da sich das zitierte Urteil mit den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach der ab dem 13.06.2014 geltenden Gesetzesfassung befasst, nach der der Widerruf nunmehr formlos erklärt werden kann (vgl. BeckOK BGB/Müller-Christmann, Stand: 1.11.2014, § 355 Rn. 13).

  • OLG Hamm, 27.04.2015 - 34 U 7/15

    Haftung des Gründungskommanditisten und der Treugebergesellschaft einer

    Das Textformerfordernis sei unzulässig, da an den Widerruf eines Vertrages keine höheren Anforderungen gestellt werden dürften als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 6.8.2014 - 13 O 102/14, juris).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 34 U 201/14

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers (Treugeberkommanditist) gegen die

    Das Textformerfordernis sei unzulässig, da an den Widerruf eines Vertrages keine höheren Anforderungen gestellt werden dürften als an seinen Abschluss (Hinweis auf Urteil des LG Bochum vom 6.8.2014 - 13 O 102/14, juris).
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