Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 19.08.2010

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 16.09.2010 - 13 O 103/06 Kart.   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.08.2010 - 13 O 103/06   

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers bei Preisanpassungsklauseln, die keine entsprechende Verpflichtung zur Preissenkung vorsehen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 83/10  

    Zu Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Preisanpassungsklausel

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH,. Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]).

    Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG Hamburg, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend Hanseatisches Oberlandesgericht (13 U 211/09), Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009- 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 89/10  

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht auf Grund ergänzender

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]).

    Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG xxx, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (13 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 - 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).

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