Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 01.10.2003 - 13 O 114/00 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 31.07.2007 - 5 U 255/03
Kfz-Vertragshändlervertrag: Ausgleichsanspruch bei nach der ordentlichen …
das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01.10.2003 (3-13 O 114/00) abzuändern und die Klage vollends abzuweisen.unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 01.10.2003 (Aktenzeichen drei-13 O 114/00) die Widerklage der Beklagten abzuweisen, soweit sie einen Betrag von 721, 00 EUR übersteigt, und die Beklagte beantragt hat, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen, haben sich die Parteien ausweislich des Beschlusses gemäß § 278 Abs. 6 ZPO vom 17.11.2006 (Blatt 1125 bis 1126 der Akte) dahin verglichen, dass die Klägerin zur Abgeltung der in der Berufungsinstanz noch streitbefangenen Widerklageforderung einen Betrag von 4.112,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2002 an die Beklagte zahlt, und die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 17.06.2006 - 13 O 114/00 |