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   LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06   

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https://dejure.org/2006,69048
LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06 (https://dejure.org/2006,69048)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 30.11.2006 - 13 O 183/06 (https://dejure.org/2006,69048)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 30. November 2006 - 13 O 183/06 (https://dejure.org/2006,69048)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsanspruch eines Insolvenzverwalters wegen einer Zahlung an den Insolvenzschuldner in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit und Benachteiligungsabsicht; Stellen eines Insolvenzantrages als Druckmittel und Beleg für die Kenntnis über die Zahlungsfunfähigkeit des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    "Bei der Bewertung sonstiger Leistungen durch Dritte ist dagegen zu beachten, dass Schuldner erfahrungsgemäß im Geschäftsverkehr nicht bereit sind, mehr oder etwas anderes zu gewähren als das, wozu sie rechtlich verpflichtet sind ( BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96 , ZIP 1997, 513, 515; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97 , ZIP 1998, 2008, 2011).

    Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, a.a.O.; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99 , ZInsO 2002, 766 ; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165 [OLG Dresden 11.11.1999 - 4 U 2045/99] ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35)." Auf die gerügte mangelnde Gläubigerstellung der Insolvenzschuldnerin kommt es danach gar nicht an.

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    "Bei der Bewertung sonstiger Leistungen durch Dritte ist dagegen zu beachten, dass Schuldner erfahrungsgemäß im Geschäftsverkehr nicht bereit sind, mehr oder etwas anderes zu gewähren als das, wozu sie rechtlich verpflichtet sind ( BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96 , ZIP 1997, 513, 515; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97 , ZIP 1998, 2008, 2011).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    Die stellte aber einen Fall der inkongruenten Deckung dar mit der Folge der Anfechtbarkeit ( BGH, U. v. 18.12.2003 Az.: IX ZR 199/02 , BGHZ 157, 242 ff. = WM 2004, 299 ff. = ZIP 2004, 319 ff. = NJW 2004, 1385 ff.).
  • OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99

    Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, a.a.O.; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99 , ZInsO 2002, 766 ; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165 [OLG Dresden 11.11.1999 - 4 U 2045/99] ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35)." Auf die gerügte mangelnde Gläubigerstellung der Insolvenzschuldnerin kommt es danach gar nicht an.
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    Der Bundesgerichtshof führt hierzu aus ( BGH, U. v. 9.1.2003 Az.: IX ZR 85/02 , WM 2003, 398 ff.).:.
  • BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99

    Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
    Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, a.a.O.; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99 , ZInsO 2002, 766 ; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165 [OLG Dresden 11.11.1999 - 4 U 2045/99] ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35)." Auf die gerügte mangelnde Gläubigerstellung der Insolvenzschuldnerin kommt es danach gar nicht an.
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