Rechtsprechung
LG Dortmund, 03.02.2011 - 13 O 27/08 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.02.2011 - 13 O 27/08
- OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - U (Kart) 13/11
- BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11
Wird zitiert von ... (3)
- LG Dortmund, 03.02.2011 - 13 O (Kart) 27/08
Auskunftsanspruch des Franchisegebers gegen den Franchisenehmer über die …
Mit Beschluss vom 10.04.2008 wurde die Widerklage zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung im Verfahren 13 O 27/08 Kart. - LG Dortmund, 14.08.2008 - 13 O (Kart) 190/02
Geltendmachung von Franchisegebühren aus einem formunwirksamen Franchise-Vertrag
Mit Beschluss vom 10.04.2008 wurde die Widerklage des Beklagten zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung im Verfahren 13 O 27/08 Kart. - OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am …
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, aufgrund der Rechtskraftwirkung des Vorprozesses (3/13 O 27/08 LG Frankfurt am Main, 5 U 153/08 OLG Frankfurt am Main) stehe - auch für die Beklagte zu 2) -bindend fest, dass die fristlose Kündigung des Vertrages durch die Beklagten wirksam sei.
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LG Dortmund, 03.02.2011 - 13 O (Kart) 27/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch des Franchisegebers gegen den Franchisenehmer über die erzielten Umsätze aus Warenverkäufen und aus Werk- sowie Dienstleistungen aus dem Optik-Einzelhandelsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 13.07.2000 - 13 O 1/00
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2011 - 13 O (Kart) 27/08
Er erhob im gleichen Monat im Verfahren 13 O 1/00 Kart.LG Dortmund mit Urteil der Kammer vom 18.05.2000 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren 13 O 1/00 Kart.
Auf Blatt 695 - Blatt 722 der beigezogenen Akte 13 O 1/00 Kart.
Der Widerkläger erhob deswegen im Juni 2002 im Verfahren 13 O 1/00 Kart.
Mit Urteil des BGH vom 13.07.2004 wurde das Berufungsurteil im Verfahren 13 O 1/00 Kart.
Er beantragte zudem im Verfahren 13 O 1/00 Kart.
Im November 2006 erklärten die Parteien diesen Rechtsstreit teilweise für erledigt, ebenso die negative Feststellungsklage des Widerklägers im Verfahren 13 O 1/00 Kart.
Mit Schlussurteil vom 14.08.2008 im Verfahren 13 O 1/00 Kart.
Die Parteien stritten in der Folge auch im Zwangsvollstreckungsverfahren 13 O 1/00 Kart.
Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und den Inhalt der beigezogenen Akten 13 O 1/00 Kart.
Auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13.07.2004 im Verfahren 13 O 1/00 Kart.