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   OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08   

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https://dejure.org/2008,7272
OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08 (https://dejure.org/2008,7272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2008 - 13 OA 190/08 (https://dejure.org/2008,7272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 (https://dejure.org/2008,7272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 RVG; § 49 RVG; § 55 RVG; Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV-RVG; Nr. 2503 Abs. 2 VV-RVG
    Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr bei Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung; Abhängigkeit der Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr von der tatsächlich ...

  • Judicialis

    RVG § 55; ; VV-RVG Nr. 2503; ; VV-RVG Nr. 3100; ; VV-RVG Vorb. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung: Anrechnung; Beiordnung; Beratungshilfe; Geschäftsgebühr; Prozesskostenhilfe; Verfahrensgebühr; Vergütungsgestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr bei Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung; Abhängigkeit der Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr von der tatsächlich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1226
  • NJW 2009, 1226 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2008 - 13 OA 63/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Gebühr für ein Hauptverfahren i.R.e.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08
    Die Anwendung dieser Bestimmungen hat zur Folge, dass die aus der Prozesskostenhilfe von der Staatskasse an den Prozessbevollmächtigten der Kläger zu zahlende Vergütung um eine hälftige Geschäftsgebühr zu vermindern ist (vgl. zur grundsätzlichen Problematik der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr: Beschl. d. erkennenden Senats v. 25.04.2008 - 13 OA 63/08 - www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08
    Aus den vorstehend skizzierten Gründen teilt der Senat nicht die vom Prozessbevollmächtigten der Kläger zitierte Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschl. v. 15.01.2008 - 8 WF 5/08 -, juris), wonach dem aufgrund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt ein Anspruch auf Festsetzung einer 1, 3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV in ungekürzter Höhe zusteht, wenn er von seinem Mandanten keine Zahlung auf die vorgerichtlich entstandene 1, 3-Geschäftsgebühr erhalten hat.
  • OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 - und vom 8. Oktober 2008 - 4 OA 510/07 - beide bei juris.

    Denn es geht nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen, sondern darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 27. November 2008 aaO, OLGR Braunschweig aaO. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2008 aaO).

    Da sie die Geschäftsgebühr eines Wahlanwalts nach VV-RVG Nr. 2300 aber nicht nach der Tabelle zu § 49 RVG, sondern nach § 13 RVG richtet, spricht einiges dafür, die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG zu ermitteln (OLG Koblenz Beschluss vom 14. November 2008 aaO. OLGR Braunschweig aaO. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2008 aaO), was bei hohen Streitwerten sogar dazu führen kann, dass die aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrensgebühr nach § 49 RVG durch die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG vollständig aufgezehrt wird.

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    a) Der Senat hat sich zu der Frage, auf welche Tabelle zur Ermittlung der (anzurechenden) Geschäftsgebühr im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG abzustellen ist, bereits mit Beschluss vom 27. November 2008 (- 13 OA 190/08 -, juris Rdnr. 6) positioniert.

    Dies hat er auch nicht etwa in seinem Beschluss vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 - entschieden; dort wurde lediglich in der Sachverhaltsdarstellung auf die entsprechende Vorgehensweise des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hingewiesen, Gegenstand der Beschwerde war der Ansatz der Mindestgebühr in dem Verfahren aber nicht.

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 13 OA 134/09

    Anrechnung einer für die Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten im

    Insoweit kann auf die bisherige Senatsrechtsprechung Bezug genommen werden (Beschl. v. 24.04.2008 - 13 OA 63/08 - Beschl. v. 27.11.2008 - 13 OA 190/08 - jeweils zit. nach juris).
  • VG Minden, 25.08.2009 - 9 K 2844/08

    Zulässigkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bzgl. der Anrechnungsvorschrift

    Im Übrigen zur Anrechnungsproblematik in diesem Sinne u. a.: BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 9 KSt 4.08 (9 A 3.06) -, juris; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - VIII ZB 26/08, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 -, juris; Dagegen anderer Auffassung u. a.: OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 (1992); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07, NJW 2008, 2360 (2361).
  • VG Frankfurt/Main, 08.02.2011 - 7 O 2000/10

    Jugendwohlfahrts und Jugendförderungsrecht

    So hat das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 27.11.2008 ( 13 OA 190/08) ausgeführt:.
  • VG Minden, 08.11.2010 - 9 K 1572/09

    Begründetheit einer Erinnerung zur Berücksichtigung von außergerichtlichen

    Im Übrigen zur Anrechnungsproblematik in diesem Sinne u. a.: BVerwG, Beschluss vom 22.07.2009 - 9 KSt 4.08 (9 A 3.06) -, juris; BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - VIII ZB 26/08, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2009 - I-10 W 120/08 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2008 - 13 OA 190/08 -, juris; Dagegen anderer Auffassung u. a.: OVG NRW, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 (1992); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.04.2008 - 11 S 2474/07, NJW 2008, 2360 (2361).
  • AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die

    Eine Anrechnung nach RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 setzt den Anfall einer Geschäftsgebühr voraus, so dass nur eine Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2503 zur Anrechnung kommt (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.11.2008 -13 OA 190/08, entgegen OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008 -15 WF 356/07-).
  • VG Minden, 20.02.2009 - 9 K 3089/08

    Kostenfestsetzung bei Tätigwerdens des Rechtsanwalts zunächst als Gefälligkeit

    Im Übrigen zur Anrechnungsproblematik in diesem Sinne u. a.: BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - VIII ZB 26/08, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 -, juris; Dagegen anderer Auffassung u. a.: OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991 (1992); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07, NJW 2008, 2360 (2361).
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