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   AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14   

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AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 (https://dejure.org/2015,27061)
AG Meißen, Entscheidung vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 (https://dejure.org/2015,27061)
AG Meißen, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 (https://dejure.org/2015,27061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften durch das Foto einer Messanlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Auswertung der Originalmessdaten durch Sachverständige; Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ESO ES 3.0

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 ist unverwertbar

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    ES3.0: Fehlerhafte Messergebnisse bescheinigt - PTB: Verfahren nicht ordnungsgemäß geprüft

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Angriff der PTB auf den Freispruch zu ES 3.0 ist haltlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)
  • ptb.de PDF, S. 101 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Plausibilisierung - Eine Betrachtung aus juristischer Sicht (Dirk Teßmer; PTB-Mitteilungen 129 [2019], Heft 2, 99-102)

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55

    Ermächtigung zu körperlichen Eingriffen bei Anordnung einer Beobachtung in einer

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 116 KLs 2/12

    Zweifeln an der Unvoreingenommenheit von Sachverständigen: Ablehnung einer

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Darauf, ob der Sachverständige sich befangen fühlt, kommt es nicht an (BGH MDR 1952, 409; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4; LG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 116 KLs 2/12 -, Rn. 1, juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14

    Verfügungsbefugnis an Blitzer-Daten

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Die Firma eso GmbH hat versucht, dies gerichtlich zu unterbinden, ist damit jedoch gescheitert, vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27.08.2014, 6 U 3/14.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Das OLG Frankfurt erhebt die Zulassung durch die PTB in den Stand eines antizipierten Sachverständigengutachtens, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Dezember 2014 - 2 Ss-OWi 1041/14, 2 Ss OWi 1041/14 -, Rn. 16, juris.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 3 RBs 15/15

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed Vitronic

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Messgeräte mit einer innerstaatlichen Bauartzulassung gelten als standardisierte Messverfahren, bei denen die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind, u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2015 - IV-3 RBs 15/15, 3 RBs 15/15 -, Rn. 7, juris.
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14
    Die Tätigkeit bei der PTB ist für sich genommen noch kein Grund, seiner Unvoreingenommenheit zu misstrauen, sofern er sein Gutachten eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung erstatten kann (vgl. BGHSt 28, 381, 384; NStZ 1984, 215, StV 1986, 465; OLG Zweibrücken …
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog.

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) begründet für das Tatgericht keinen Anlass, das Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 sachverständig untersuchen zu lassen.

    Darüber hinaus bestünden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgericht Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung.

    Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (13 OWi 703 Js 21114/14, juris).

  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - (juris) gibt hinsichtlich der Beurteilung des im vorliegenden Verfahren zur Anwendung gekommenen Messverfahrens als standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2015 - III- 1 RBs 139/14 - m.w.N.) keinen Anlass für eine andere Beurteilung.
  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    Bekannt ist ebenso das Urteil des Amtsgerichts Meißen (13 OWi 703 Js 21114/14), welches zu dem Ergebnis kommt, dass das ES 3.0 die Vorgaben an ein standardisiertes Verfahren nicht erfüllen kann.
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

    Hiermit stimmt auch eine weitere im Internet unter "Internetadresse" veröffentlichte Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016 (dort S. 3 f.) zu einer Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 überein.
  • AG Daun, 04.04.2018 - 4a OWi 28/18

    Akteneinsicht im Bußgeldverfahren, Umfang, Unterlagen

    Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - nichts Anderes.
  • AG Daun, 15.11.2017 - 4 OWi 68/17

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Falldatei usw.

    Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14- nichts Anderes.
  • OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Messung mit dem

    Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts Meißen im Urteil vom 29. Mai 2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14 - DAR 2015, 711 ) ist auch weiterhin davon auszugehen, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt, weil und solange die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt fortbesteht (vgl. Senat, 2 OWi 4 SsRs 30/16 v. 04.04.2016 unter Verweis auf BGHSt 39, 291 ).
  • AG Daun, 06.03.2018 - 4 OWi 14/18

    Bußgeldverfahren, Akteneinsicht, Umfang

    Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des AG Meißen vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 - nichts Anderes.
  • OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16

    ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."

    Der Einzelrichter des Senats geht entgegen der von dem Betroffenen im Rahmen der Verfahrensrügen erhobenen Einwendungen und von der Rechtsprechung vereinzelt geäußerter Zweifel (s. jüngst AG Meißen - Urteil vom 29. Mai 2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 [juris]) weiterhin davon aus, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt (s. etwa Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2009 - 1 SsRs 71/09, vom 22. Juli 2013 - 1 SsRs 31/13, vom 7. Juli 2014 - 1 SsBs 21/14; OLG Koblenz [2.
  • AG Kerpen, 21.06.2016 - 49 OWi 1748/15

    "Das Gericht geht von der Sachkunde des GFU-Gutachters aus"

  • AG Daun, 06.03.2018 - 4 OWi 13/18

    Einsicht in die Lebensakte/Wartungsnachweise

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