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AG Zeitz, 03.08.2015 - 13 OWi 723 Js 204201/15 |
Zitiervorschläge
AG Zeitz, Entscheidung vom 03. August 2015 - 13 OWi 723 Js 204201/15 (https://dejure.org/2015,33839)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Bußgeldverfahren: Beweisverwertungsverbot wegen Ignorierens des Richtervorbehalts für Blutentnahme
- beck-blog
Blutprobenentnahme im OWi-Verfahren: Versuch der Polizei eine richterliche Genehmigung zu bekommen nicht feststellbar?
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet; Verwertung des Untersuchungsergebnisses der Blutprobenentnahme
- blutalkohol , S. 57
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterlassen eines Kontaktaufnahmeversuches mit einem Bereitschaftsrichter vor Blutentnahme
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 03.08.2015 - 13 OWi 723 Js 204201/15
- OLG Naumburg, 05.11.2015 - 2 Ws 201/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt
Auszug aus AG Zeitz, 03.08.2015 - 13 OWi 723 Js 204201/15
Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09, BeckRS 2010, 26145).