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   BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97   

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https://dejure.org/1997,12844
BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97 (https://dejure.org/1997,12844)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 13 RJ 1/97 (https://dejure.org/1997,12844)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 1/97 (https://dejure.org/1997,12844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff der Berufsunfähigkeit - Prüfung des bisherigen Berufs zur Feststellung der Berufsunfähigkeit - Erfordernis der Nichteinsetzbarkeit in Vergleichsberufen neben der Berufsunfähigkeit im bisher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Zumindest die berufliche Tätigkeit des Klägers als Schweißer könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Wertigkeit einer Facharbeiter- oder Angelerntentätigkeit des oberen Bereichs besitzen; sie käme zB als bisheriger Beruf in Betracht, wenn sich der Kläger von dieser Tätigkeit aus Gesundheitsgründen gelöst hätte (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

    Eine Lösung von der bisherigen Berufstätigkeit ist grundsätzlich rechtlich unerheblich und führt nicht zum Verlust des Berufsschutzes, wenn der Versicherte diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, denn dann haben gerade solche Gründe zur Berufsaufgabe geführt, für welche die gesetzliche Rentenversicherung einzustehen hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Zumindest die berufliche Tätigkeit des Klägers als Schweißer könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Wertigkeit einer Facharbeiter- oder Angelerntentätigkeit des oberen Bereichs besitzen; sie käme zB als bisheriger Beruf in Betracht, wenn sich der Kläger von dieser Tätigkeit aus Gesundheitsgründen gelöst hätte (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

    Eine Lösung von der bisherigen Berufstätigkeit ist grundsätzlich rechtlich unerheblich und führt nicht zum Verlust des Berufsschutzes, wenn der Versicherte diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, denn dann haben gerade solche Gründe zur Berufsaufgabe geführt, für welche die gesetzliche Rentenversicherung einzustehen hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Sollten die Ermittlungen des LSG ergeben, daß bisheriger Beruf des Klägers der des Schweißers ist, könnte bei der Bestimmung von dessen Wertigkeit ua in Betracht zu ziehen sein, daß sich ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs (Schmelzschweißer) zu einem eigenständigen Berufsbild mit Facharbeiterqualität entwickelt haben kann (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

    Auch die einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen und die Eingruppierung durch den letzten Arbeitgeber sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 46, 111, 116, 122, 123, 164; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Zumindest aber hätte es ihn nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf SozR 2200 § 1246 Nr. 109; BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; SozR 2200 § 1246 Nr. 143) dem oberen Bereich der Angelernten zuordnen und ihm so auch einen konkreten Verweisungsberuf benennen müssen.

    Auch wenn der Kläger der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich zuzuordnen ist, hätte dies auf die Ermittlung und Benennung einer Verweisungstätigkeit Auswirkungen, denen das LSG Rechnung tragen müßte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143).

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Ergeben die Ermittlungen, daß der bisherige Beruf des Klägers lediglich der Berufsgruppe mit dem Leitbild des angelernter Arbeiters (unterer Bereich) angehört, so kann er auf Arbeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes verwiesen werden; einer konkreten Benennung von Verweisungstätigkeiten bedarf es dann grundsätzlich nicht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81, 109; SozR 2200 § 1247 Nr. 53; BSG - Großer Senat - Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - 1 bis 4/95).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Vorsorglich werde außerdem die Abweichung von der ständigen neueren Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) gerügt, nach der das Leistungsvermögen und die Umsetzungsfähigkeit an den konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes zu messen seien; dies habe das LSG nicht getan, sondern seine Entscheidung auf die pauschale Behauptung gestützt, er könne noch körperlich leichte Arbeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten.
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Zumindest aber hätte es ihn nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf SozR 2200 § 1246 Nr. 109; BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; SozR 2200 § 1246 Nr. 143) dem oberen Bereich der Angelernten zuordnen und ihm so auch einen konkreten Verweisungsberuf benennen müssen.
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Berufungsurteil

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Ein solcher ist gegeben, wenn sich aus dem Urteil, in dem das Vorliegen eines geltend gemachten Anspruchs verneint wird, nicht ergibt, weshalb die Voraussetzungen für die begehrte Leistung nicht vorliegen (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nrn 1, 2; SozR 2200 § 1246 Nr. 152; Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 37/91).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    Falls die Feststellungen des LSG ergeben, daß der Kläger in die Gruppe des Mehrstufenschemas mit dem Leitberuf des Facharbeiters einzustufen ist, kann er sozial zumutbar nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 1/97
    In diesem Falle dürfte er nämlich nur auf - konkret zu bezeichnende - Tätigkeiten, die sich durch Qualitätsmerkmale auszeichnen (ständige Rspr, vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN), verwiesen werden, welche in den Urteilen der Vorinstanzen nicht benannt worden sind.
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 25/98 R

    Zugehörigkeit von vertriebenen Verfolgten zum deutschen Sprach- und Kulturkreis -

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 1/97 - ausgeführt hat, kann es nämlich nicht Sinn und Zweck der in § 153 Abs. 2 SGG vorgesehenen Möglichkeit einer Verweisung auf die Begründung der Entscheidung erster Instanz sein, daß der Leser regelrecht gezwungen wird, aus den Ausführungen des erstinstanzlichen Urteils einzelne Sätze herauszusuchen, die geeignet sein könnten, im Berufungsurteil als tragfähige Begründungselemente zu dienen (Umdr S 7).
  • BSG, 13.01.2022 - B 5 R 292/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Zum Mindestinhalt eines Urteils, der durch eine Bezugnahme auf vorinstanzliche Entscheidungen, Akten ua Unterlagen nicht ersetzt werden kann, gehört danach die Angabe der angewandten Rechtsnormen und der für erfüllt bzw nicht gegeben erachteten Tatbestandsmerkmale sowie der dafür ausschlaggebend gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Gründe (vgl BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 10 EG 1/17 B - juris RdNr 10 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8; BSG Urteil vom 15.11.1988 - 4/11a RA 20/87 - SozR 1500 § 136 Nr. 10; BSG Urteil vom 17.11.1987 - 5b RJ 10/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 152 sowie BSG Urteil vom 19.6.1997 - 13 RJ 1/97 - SGb 1998, 13 ) .
  • LSG Berlin, 14.11.2002 - L 8 RA 43/97

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Stuckateur - Facharbeiter - Umschulung zum

    Denn auch durch die Ausübung einer befristeten Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme löst sich ein Versicherter grundsätzlich nicht vom (bisherigen) Beruf (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4 a RJ 53/84 in SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und darauf Bezug nehmend Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 1/97 - in Die Sozialgerichtsbarkeit 1998 Seite 13).
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