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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96   

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BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96 (https://dejure.org/1997,10566)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96 (https://dejure.org/1997,10566)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 11/96 (https://dejure.org/1997,10566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente - Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeit - Notwendigkeit von Feststellungen zur Wegefähigkeit - Erforderlichkeit der Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
    Nach der vom Großen Senat des BSG bestätigten Rechtsprechung des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr zu verrichten vermag, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch ausüben kann.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß beim Kläger noch eine ausreichende Wegefähigkeit vorhanden ist, bleibt zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu auch Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 13f).

    Dabei ist zu beachten, daß auch bei Vollzeittätigkeiten die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gegeben sein kann, wenn eine Beschäftigung nur noch unter unüblichen Bedingungen möglich ist (vgl BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 136; BSG, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen EU richtet sich noch nach § 1247 RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1991 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch; dazu auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
    Dabei ist zu beachten, daß auch bei Vollzeittätigkeiten die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gegeben sein kann, wenn eine Beschäftigung nur noch unter unüblichen Bedingungen möglich ist (vgl BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 136; BSG, Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).
  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
    Zur Begründung trägt er vor: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei erforderlich, Feststellungen zur Wegefähigkeit des Versicherten zu treffen (Bezug auf BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 56 mwN).
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Immerhin hat das BSG bereits in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß einem Versicherten, der zusätzliche, in der Arbeitszeitordnung nicht vorgesehene Pausen benötigt, der Arbeitsmarkt verschlossen sein kann, wenn auch in der Praxis Arbeitnehmer zu solchen Bedingungen nicht eingestellt werden (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 43 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 11/96 -).
  • BSG, 03.05.2011 - B 13 R 421/10 B
    Der Kläger ist der Meinung, der angefochtene Beschluss weiche ua von der Senatsentscheidung vom 19.8.1997 (13 RJ 11/96 - Juris; Parallelentscheidung zu BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17) ab.

    Hierzu hätte aber hinreichend Anlass bestanden, da nach Meinung des Klägers und der Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 19.8.1997 - 13 RJ 11/96 - höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem hier aufgeworfenen Problemkreis besteht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - L 14 RJ 137/01

    Rentenversicherung

    Entsprechendes gilt auch für 3 Mal täglich 10 Minuten zusätzlicher Pausen (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - Az.: 13 RJ 11/96).
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