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   BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1744
BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R (https://dejure.org/2006,1744)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R (https://dejure.org/2006,1744)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 17/05 R (https://dejure.org/2006,1744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei Staatennachfolge - Anwendbarkeit des SozSichAbk YUG im Verhältnis insbesondere zu Bosnien und Herzegowina

  • openjur.de

    Vorlagebeschluss an des BVerfG; Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei Staatennachfolge; Anwendbarkeit des SozSichAbk YUG im Verhältnis insbesondere zu Bosnien und Herzegowina

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von persönlichen Entgeltpunkten aus der deutschen Rentenversicherung bei Auszahlung am Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina; Konkrete Normenkontrolle zum Verhältnis einer völkerrechtlichen Regel über die Fortgeltung zweiseitiger Verträge gegenüber den ...

  • Judicialis

    SGB VI § 110 Abs 2; ; SGB VI § 113 Abs 3; ; Abk Jugoslawien SozSich Art 2 Abs 2; ; Abk Jugoslawien SozSich Art 4 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei Staatennachfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.05.1984 - GS 1/82

    Anrechnung von Versicherungszeiten - Versicherungsfälle vor dem 1. 7. 1982 -

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Eine solche multilaterale Zusammenrechnung rechtfertige sich aus der Rechtsprechung des Großen Senats (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) im Beschluss vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20), der sich zwar nur auf die Erfüllung der Wartezeit beziehe, jedoch den Schutz der Wanderarbeitnehmer betone.

    Die Beklagte rügt die Verletzung materiellen Rechts (§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 3 SGB VI; Art. 2 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Abk Jugoslawien SozSich im Verhältnis zu Kroatien sowie zu Bosnien und Herzegowina) und führt zur Begründung aus: Anders als in der Entscheidung des GS des BSG vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) seien beim Kläger Versicherungszeiten, die er in der Bundesrepublik Deutschland und in Kroatien zurückgelegt habe, entsprechend Art. 25 Abs. 1 Abk Jugoslawien SozSich zusammengerechnet und die nach nationalen Vorschriften berechneten Renten (Teilrenten) gewährt worden; sämtliche Versicherungszeiten seien somit berücksichtigt.

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 18. November 2003 - C-216/01 - EuGHE I 2003, 13617 RdNr 152 ff) dahinstehen lassen, ob im Zeitpunkt der Teilung der Tschechoslowakei Völkergewohnheitsrecht bestand, nach dem - jedenfalls bei vollständiger Teilung eines Staats - bilaterale Abkommen für die Nachfolgestaaten grundsätzlich in Kraft bleiben.
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Der Senat berücksichtigt dabei die auch vom BVerfG übermittelte Erkenntnis, dass das Recht der Staatennachfolge einen der umstrittensten und unsichersten Teile des gesamten Völkerrechts darstellt (BVerfGE 96, 68, 79).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat für die Nachfolge in die Völkermordkonvention offen gelassen, ob sich im Falle des ehemaligen Jugoslawien eine von Rechtsüberzeugung getragene einheitliche Praxis nachweisen lasse, die Art. 34 WKSV entspreche (Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 - NJW 2001, 1848, 1849).
  • BFH, 07.03.1996 - VII R 73/95

    Jugoslawien - Gültigkeit der Handelszugeständnisse

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Soweit ersichtlich, ist die deutsche Rechtsprechung, soweit sie sich mit der Frage befasst hat, im Falle Jugoslawiens von einer Dismembration ausgegangen (OLG Zweibrücken NJW 1995, 537, 538 = IPRax 1996, 28 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1996, 9; BayObLG NJW 1998, 392, 393; ebenso, jedoch jeweils ohne nähere Begründung: BFH vom 7. März 1996, BFHE 179, 518, 521 sowie OVG Lüneburg vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95; für eine Dismembration ferner österreichischer Oberster Gerichtshof vom 17. Dezember 1996 - 4 Ob 2304/96, RIW 1997, 1044, 1045 und vom 28. Januar 1997 - 1 Ob 2313/96, IPRax 1999, 178, 180 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1999, 187; in der Literatur haben sich für die Annahme einer Dismembration Jugoslawiens zB ausgesprochen: Rapport, S 22; Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S 98 ff, 111 f).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1995 - 12 L 2034/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo; Albaner; Mitgliedschaft in der LDK; Deserteur;

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Soweit ersichtlich, ist die deutsche Rechtsprechung, soweit sie sich mit der Frage befasst hat, im Falle Jugoslawiens von einer Dismembration ausgegangen (OLG Zweibrücken NJW 1995, 537, 538 = IPRax 1996, 28 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1996, 9; BayObLG NJW 1998, 392, 393; ebenso, jedoch jeweils ohne nähere Begründung: BFH vom 7. März 1996, BFHE 179, 518, 521 sowie OVG Lüneburg vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95; für eine Dismembration ferner österreichischer Oberster Gerichtshof vom 17. Dezember 1996 - 4 Ob 2304/96, RIW 1997, 1044, 1045 und vom 28. Januar 1997 - 1 Ob 2313/96, IPRax 1999, 178, 180 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1999, 187; in der Literatur haben sich für die Annahme einer Dismembration Jugoslawiens zB ausgesprochen: Rapport, S 22; Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S 98 ff, 111 f).
  • OGH Österreich, 17.12.1996 - 4 Ob 2304/96v
    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Soweit ersichtlich, ist die deutsche Rechtsprechung, soweit sie sich mit der Frage befasst hat, im Falle Jugoslawiens von einer Dismembration ausgegangen (OLG Zweibrücken NJW 1995, 537, 538 = IPRax 1996, 28 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1996, 9; BayObLG NJW 1998, 392, 393; ebenso, jedoch jeweils ohne nähere Begründung: BFH vom 7. März 1996, BFHE 179, 518, 521 sowie OVG Lüneburg vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95; für eine Dismembration ferner österreichischer Oberster Gerichtshof vom 17. Dezember 1996 - 4 Ob 2304/96, RIW 1997, 1044, 1045 und vom 28. Januar 1997 - 1 Ob 2313/96, IPRax 1999, 178, 180 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1999, 187; in der Literatur haben sich für die Annahme einer Dismembration Jugoslawiens zB ausgesprochen: Rapport, S 22; Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S 98 ff, 111 f).
  • OLG Zweibrücken, 13.10.1994 - 4 U 222/93
    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Soweit ersichtlich, ist die deutsche Rechtsprechung, soweit sie sich mit der Frage befasst hat, im Falle Jugoslawiens von einer Dismembration ausgegangen (OLG Zweibrücken NJW 1995, 537, 538 = IPRax 1996, 28 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1996, 9; BayObLG NJW 1998, 392, 393; ebenso, jedoch jeweils ohne nähere Begründung: BFH vom 7. März 1996, BFHE 179, 518, 521 sowie OVG Lüneburg vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95; für eine Dismembration ferner österreichischer Oberster Gerichtshof vom 17. Dezember 1996 - 4 Ob 2304/96, RIW 1997, 1044, 1045 und vom 28. Januar 1997 - 1 Ob 2313/96, IPRax 1999, 178, 180 m Anm Schweisfurth/Blöcker IPRax 1999, 187; in der Literatur haben sich für die Annahme einer Dismembration Jugoslawiens zB ausgesprochen: Rapport, S 22; Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S 98 ff, 111 f).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind jedenfalls die Regeln des universellen (dh nicht lediglich regionalen) Völkergewohnheitsrechts gemeint (BVerfGE 23, 288, 305 und 317; 94, 315, 328).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
    Mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind jedenfalls die Regeln des universellen (dh nicht lediglich regionalen) Völkergewohnheitsrechts gemeint (BVerfGE 23, 288, 305 und 317; 94, 315, 328).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Der 13. Senat des BSG hat jedoch zwischenzeitlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Art. 100 Abs. 2 GG die Frage vorgelegt, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, wonach zweiseitige Verträge bei Staatennachfolge (hier Jugoslawien) im Verhältnis zu den Folgestaaten zunächst fortgelten (Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 17/05 R, veröffentlicht in JURIS; Az des BVerfG: 2 BvM 3/06).
  • LSG Bayern, 15.12.2014 - L 13 R 207/14

    Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen

    Der Senat ist davon überzeugt, dass jedenfalls seit Vorlage des "Rapport final sur la succession en matière des traités" des Committee on Aspects of the Law of State Succession der International Law Association, New Delhi Conferene 2002 (" Rapport"; vgl. hierzu BSG, Vorlagebeschluss vom 23. Mai 2006, Az. B 13 RJ 17/05 R) davon auszugehen ist, dass zwar bei allen Nachfolgestaaten in der Staatenpraxis Verhandlungen über die Nachfolge in zweiseitige Verträge vorgeherrscht hätten, dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass die zu Grunde gelegte Regel - d.h. die Rechtsüberzeugung - das Kontinuitätsprinzip gewesen sei.

    Die vom BSG in seinem Vorlagebeschluss vom 23. Mai 2006, Az. B 13 RJ 17/05 R geäußerten Zweifel in Bezug auf die Frage, ob das entsprechende Völkergewohnheitsrecht bereits in dem für den dortigen Kläger maßgeblichen Zeitpunkt galt, haben nur für das Verfahren Bedeutung, das dem Vorlagebeschluss vom 23. Mai 2006 zugrundelag, hier jedoch nicht.

    Vielmehr erstreckt sich das Zustimmungsgesetz vom 29. Juli 1969 zum SozSichAbkYUG, BGBl II. 1969, 1437 nunmehr auf das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo kraft Völkergewohnheitsrecht fortgeltende SozSichAbkYUG, wobei unerheblich ist, ob dies im Verhältnis zwischen Deutschland und dem Kosovo voll mit unverändertem Wortlaut anzuwenden bleibt oder es so zu lesen ist, als beziehe es sich lediglich auf Hoheitsgebiet, Staatsbürger usw. des Kosovo, vgl. BSG, Vorlagebeschluss vom 23. Mai 2006, a.a.O. Rn. 21).

  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 884/08

    Deutsch-jugoslawisches Sozialversicherungsabkommen von 1968 - Republik Kosovo -

    Zu der entscheidungserheblichen Frage der Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei Staatennachfolge (konkret: Jugoslawien) im Verhältnis zu den Folgestaaten hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits im Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 23.05.2006 (B 13 RJ 17/05 R) die Komplexität der Rechtsproblematik dargelegt.

    Entgegen der im angefochtenen Gerichtsbescheid dargelegten Rechtsansicht des SG endet die Geltung des Sozialversicherungsabkommens nicht automatisch durch die Unabhängigkeitserklärung bzw. durch die Anerkennung der Republik Kosovo durch die Bundesrepublik Deutschland im Februar 2008: Entscheidend sind vielmehr die konkreten Vereinbarungen der Vertragsstaaten, unter Beachtung verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Bestimmungen und Grundsätze (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des BSG vom 23.05.2006, a.a.O.).

    Dass ein in Deutschland anzuwendender "völkerrechtlicher Vertrag" gegebenenfalls noch nicht vorliegt, solange diese Vereinbarung vom 10.06.2011 nicht in dem Verfahren nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in innerstaatliches Recht transformiert worden ist (vgl. hierzu Vorlagebeschluss vom 23.05.2006, a.a.O.), schließt nach Überzeugung des erkennenden Senats die Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens nicht aus.

  • BFH, 07.03.2013 - V R 61/10

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den

    Im Hinblick hierauf schließt sich der Senat den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbk YUG, die das BSG später geäußert (BSG-Beschluss vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), aber aus prozessrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. August 2008  2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388), nicht an.
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 23. Mai 2006 (B 13 RJ 17/05 R) - .
  • LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15

    Erstattung des Arbeitnehmeranteils der zur Rentenversicherung entrichteten

    Den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbkYUG, die das BSG zwischenzeitlich geäußert hatte (Beschluss vom 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), und die im vorliegenden Verfahren zur Aussetzung des Verfahrens durch den Senat mit Beschluss vom 16.05.2007 geführt hatten, schließt sich der Senat nicht mehr an.

    Zur Überzeugung des Senats ist jedenfalls seit Vorlage des "Rapport final sur la succession en matière des traités" des Committee on Aspects of the Law of State Succession der International Law Association auf der New Delhi Conference im Jahr 2002 ("Rapport"; vgl. hierzu BSG, Vorlagebeschluss vom 23.05.2006, a.a.O.) davon auszugehen, dass zwar bei allen Nachfolgestaaten der SFRJ in der Staatenpraxis Verhandlungen über die Nachfolge in zweiseitige Verträge vorgeherrscht haben, dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die zu Grunde gelegte Regel - d.h. die Rechtsüberzeugung - das Kontinuitätsprinzip gewesen ist.

  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 868/08

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - Deutsch-jugoslawisches

    Die Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens für die Republik Bosnien-Herzegowina wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag laut Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006 (B 13 RJ 17/05 R) noch nicht vorliegt, solange die zwischenstaatliche Vereinbarung nicht in dem Verfahren nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Dies gilt auch unter Beachtung des verfassungsrechtlich geregelten Gesetzesvorbehaltes (Art. 20 Abs. 3 GG), in seiner konkreten Ausgestaltung durch § 31 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch, SGB I. Denn für alle abgespaltenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Republik Jugoslawien hat sich ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006, a.a.O.) herausgebildet, wonach jedenfalls das hier entscheidungserhebliche Sozialversicherungsabkommen - gegebenenfalls bis zum Abschluss eines neuen Sozialversicherungsabkommens (wie z.B. mit Slowenien, Kroatien und Mazedonien) - Fortgeltung finden soll.

  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 6 R 1042/10
    Die Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens für die Republik Bosnien-Herzegowina wird insbesondere nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag laut Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006 (B 13 RJ 17/05 R) noch nicht vorliegt, solange die zwischenstaatliche Vereinbarung nicht in einem Verfahren nach Art. 59 Abs. Satz 1 GG in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Dies gilt auch unter Beachtung des verfassungsrechtlich geregelten Gesetzesvorbehaltes gem. Art. 20 Abs. 3 GG in seiner konkreten Ausgestaltung durch § 31 SGB I. Denn für alle abgespaltenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Republik Jugoslawien hat sich ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006, a.a.O.) herausgebildet, wonach jedenfalls das hier entscheidungserhebliche Sozialversicherungsabkommen - gegebenenfalls bis zum Abschluss eines neuen Sozialversicherungsabkommens (wie z.B. mit Slowenien, Kroatien und Mazedonien) - Fortgeltung finden soll.

  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 519/10

    Zur Fortgeltung des Abkommens vom 12.10.1968 der Bundesrepublik Deutschland und

    Zwar sei zwischenzeitlich vom Bundessozialgericht (BSG, Vorlagebeschluss vom 23.05.2006, B 13 RJ 17/05 R) in einem anders gelagerten Fall die Frage aufgeworfen worden, ob das Abk Jugoslawien SozSich auf die Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens unmittelbar anzuwenden sei.

    Unter Berücksichtigung der im Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 23.05.2006 vom 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG, B 13 RJ 17/05 R) dargelegten wesentlichen völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze gilt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit (Abk Jugoslawien SozSich; BGBl II 1969, 1438 mit Zustimmungsgesetz vom 29.07.1969, BGBl II 1969, 1437), damit auch die Personengleichstellung des Art. 3 dieses Abkommens, für die Republik Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung fort.

  • LSG Bayern, 09.11.2011 - L 6 R 1042/10

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - freiwillige Versicherung -

    Die Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens für die Republik Bosnien-Herzegowina wird insbesondere nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag laut Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006 (B 13 RJ 17/05 R) noch nicht vorliegt, solange die zwischenstaatliche Vereinbarung nicht in einem Verfahren nach Art. 59 Abs. Satz 1 GG in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Dies gilt auch unter Beachtung des verfassungsrechtlich geregelten Gesetzesvorbehaltes gem. Art. 20 Abs. 3 GG in seiner konkreten Ausgestaltung durch § 31 SGB I. Denn für alle abgespaltenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Republik Jugoslawien hat sich ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006, a.a.O.) herausgebildet, wonach jedenfalls das hier entscheidungserhebliche Sozialversicherungsabkommen - gegebenenfalls bis zum Abschluss eines neuen Sozialversicherungsabkommens (wie z.B. mit Slowenien, Kroatien und Mazedonien) - Fortgeltung finden soll.

  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04

    Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

  • SG Detmold, 02.11.2021 - S 33 KR 1348/20
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2019 - L 9 BA 3136/18
  • LSG Bayern, 01.12.2008 - L 14 R 376/06
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab

  • LSG Bayern, 10.12.2008 - L 16 R 196/08

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung einer in Bosnien und Herzegowina

  • LSG Bayern, 26.11.2008 - L 16 R 865/07

    Anspruch eines im Kosovo lebenden, zwischenzeitlich in Deutschland

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 33 R 1230/08

    Beitragszeit; Waffen-Gebirgs-Division der SS Handschar

  • LSG Bayern, 21.05.2008 - L 16 R 784/07
  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 124/10

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - Deutsch-jugoslawisches

  • LSG Bayern, 08.10.2008 - L 13 R 410/08

    Begründung der widerlegbaren Vermutung einer wirksam erfolgten Beitragserstattung

  • LSG Bayern, 07.12.2007 - L 13 R 660/07

    Medizinische Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen voller oder

  • LSG Bayern, 25.07.2007 - L 16 R 96/07

    Notwendigkeit der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 KN 40/11

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 22.08.2007 - L 16 R 582/06

    Anspruch eines bosnischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Rente wegen

  • BSG, 19.01.2009 - B 5 R 4/08 BH
  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 6 R 243/07

    Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Alters bei Schwerbehinderung unter

  • LSG Bayern, 19.09.2007 - L 13 R 360/07

    Deutsch-jugoslawisches Abkommen über Soziale Sicherheit; Anspruch auf Rente wegen

  • LSG Bayern, 18.07.2007 - L 13 R 760/06

    Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf

  • LSG Bayern, 20.09.2006 - L 16 R 696/05

    Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung - versicherungsrechtliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - L 2 U 133/11

    Erstattung Heilbehandlungskosten - angemessene Kosten - privatärztliche

  • BSG, 19.01.2009 - B 5 R 42/07 BH
  • LSG Bayern, 22.05.2007 - L 6 R 846/06

    Anerkennung serbischer Rentenbezugszeiten; Rente wegen Erwerbsminderung;

  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 282/05

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Serbien-Montenegro

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 16 R 39/12

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf bei jugoslawischen

  • BSG, 14.10.2010 - B 5 R 24/09 BH
  • FG Hessen, 13.11.2008 - 5 K 3361/07

    Rückwirkende Änderung eines fehlerhaften Kindergeldbescheides

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Rechtsprechung
   BSG, 23.05.2006 - 13 RJ 17/05   

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https://dejure.org/2006,60473
BSG, 23.05.2006 - 13 RJ 17/05 (https://dejure.org/2006,60473)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 13 RJ 17/05 (https://dejure.org/2006,60473)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 13 RJ 17/05 (https://dejure.org/2006,60473)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Da die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG nicht erfüllt sind, braucht der Senat auf die Frage der Fortgeltung des Abkommens nicht einzugehen (s. hierzu den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 2 GG vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, betreffend das Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina).
  • BFH, 21.02.2008 - III R 79/03

    Kein Kindergeld nach dem SozSichAbk YUG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Ebenso wenig braucht er auf die Frage der Fortgeltung des Abkommens einzugehen (vgl. den Vorlagebeschluss des BSG an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, betreffend das Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 61/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Da die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG nicht erfüllt sind, braucht der Senat auf die Frage der Fortgeltung des Abkommens nicht einzugehen (vgl. den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 2 GG vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, betr. das Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 63/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Da die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG nicht erfüllt sind, braucht der Senat auf die Frage der Fortgeltung des Abkommens nicht einzugehen (vgl. den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 2 GG vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, betr. das Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem

    Auch fanden die Bestimmungen des Abkommens auf mazedonische Staatsangehörige auch nach der Abspaltung der Republik Mazedonien von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien im Jahre 1991 zunächst weiter Anwendung (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 16. Dezember 1999 B 14 KG 1/99 R, BSGE 85, 240, und des FG Münster vom 24. April 2007 15 K 3830/04 Kg, EFG 2007, 1700, unter I.; für Bosnien und Herzegowina nunmehr zweifelnd BSG-Beschluss vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, Az. des BVerfG: 2 BvR 3/06; offengelassen im BFHUrteil in BFH/NV 2008, 457, unter II.5.).
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Rechtsprechung
   BSG, 14.12.2004 - B 13 RJ 17/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35595
BSG, 14.12.2004 - B 13 RJ 17/05 B (https://dejure.org/2004,35595)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2004 - B 13 RJ 17/05 B (https://dejure.org/2004,35595)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - B 13 RJ 17/05 B (https://dejure.org/2004,35595)
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