Rechtsprechung
| BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 19/97
Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung
Für Tätigkeiten im Kolchos hat der erkennende Senat bereits erwogen, daß der Betroffene allein aufgrund der Mitgliedschaft im Kolchos als abhängig beschäftigt angesehen werden kann (Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 -).Nach den Feststellungen des LSG handelt es sich bei dem ab 1. Januar 1965 durch das sowjetische Gesetz vom 15. Juli 1964 über Renten und Unterstützungen für Kolchosmitglieder (VVS.VS.S.S.S.R Nr. 29 vom 18. Juli 1964 Pos 340) eingeführten Sicherungssystem um eine gesetzliche Rentenversicherung iS dieser Vorschrift (vgl Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 -).
- LSG Bayern, 03.05.2005 - L 5 R 668/04 Dagegen hat der Kläger am 18.09.2002 Klage erhoben und geltend gemacht, entsprechend höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSGE vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 - und 30.10.1997 - 13 RJ 19/97 -) seien die LPG-Zeiten wegen Erfüllung der Arbeitsnormen zu 6/6 zu berücksichtigen.
Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet wurde und welchen Umfang die Arbeitszeit hatte, denn für den Umfang eines Beschäftigungsverhältnisses kommt es auf den Umfang der Verpflichtung des Arbeitnehmers und den Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers an (BSG a.a.O. m.w.H. auf BSG vom 31.03.1993 13 RJ 17/92).
In der Entscheidung vom 31.03.1993 (13 RJ 17/92) schließlich hat sich das Bundessozialgericht in erster Linie damit beschäftigt, ob das Kolchosmitglied unabhängig von einer tatsächlichen Arbeitsleis-tung in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06
Rentenversicherung
Auch aus der Rechtsprechung des BSG zur Beschäftigung von abhängigen Kolchosemitglieder (BSG, Urteil vom 31.03.1993, - 13 RJ 17/92 - ) lässt sich nicht ableiten, dass ein Austauschverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und vom Judenrat erhaltenen Leistungen bzw. an den Judenrat gezahlten Entgelt besteht (so anscheinend SG Hamburg, Urteil vom 09.02.2006, - S 9 RJ 896/06 -).Denn für das Mitgliedschaftsverhältnis in einer Kolchose ist charakteristisch, dass das Kolchosemitglied dem Weisungsrecht der Kolchoseverwaltung unterlag, eine Arbeitspflicht des Kolchosemitgliedes in der Kolchose bestand, eine Beschäftigung außerhalb der Kolchose in anderen Betrieben nicht erlaubt war und die Entlohnung ausschließlich aus den Mitteln der Kolchose (Erträge abzüglich der Ausgaben für die Infrastruktur der Kolchose) erfolgte und somit ein Kolchosemitglied als abhängig Beschäftigter der Kolchose anzusehen ist (BSG, Urteil vom 31.03.1993, - 13 RJ 17/92 -).
- BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R
Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige …
Gegen die Einordnung der Beschäftigung der Klägerin im streitigen Zeitraum als Teilzeitbeschäftigung spricht auch die Rechtsprechung des Senats zu in sowjetischen Kolchosen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht (BSG Urteile vom 31.3.1993 - 13 RJ 17/92 und vom 30.10.1997 - 13 RJ 19/97; insoweit jeweils ohne Erwähnung des § 26 Satz 3 FRG). - SG Dortmund, 30.01.2006 - S 22 RA 35/03
Rentenerhöhende Beitragszeit in sowjetischer Kolchose
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die Verwaltungsvorgänge im vorliegenden Verfahren sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten in den Verfahren vor dem Sozialgericht Detmold Az.: S 16 J 245/86 (Revisionsverfahren 13 RJ 17/92), S 7 (16) J 105/89 (Revisionsverfahren 13 RJ 19/97) und S 2 RA 142/03 Bezug genommen; diese Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.Bei dem ab 01.01.1965 durch das sowjetische Gesetz vom 15.07.1964 über Renten und Unterstützungen für Kolchosmitglieder (VVS.VS.S.S.S.R Nr. 29 vom 18.07.1964 Pos. 340) eingeführten Sicherungssystem handelt es sich um eine gesetzliche Rentenversicherung im Sinne dieser Vorschrift, vgl. BSG, Urteile v 30.10.1997, Az.: 13 RJ 19/97, und 31.03.1993, Az.: 13 RJ 17/92; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anhang, Band 1, § 15 FRG, S. 28.
- LSG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - L 2 RJ 1664/02
Fremdrentenrecht - Beschäftigungszeit in einer LPG in Rumänien - …
Entschieden hat das BSG diese Fragestellung allerdings für das Mitgliedschaftsverhältnis zur Kolchose in der ehemaligen Sowjetunion und hierbei ein - ganzjähriges - Beschäftigungsverhältnis bejaht (…BSG a.a.O. sowie Urteil vom 31. März 1993, 13 RJ 17/92). - SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 896/03
Gericht will mehr Juden zu einer deutschen Rente verhelfen // großzügigere …
Dies ähnelt in gewisser Weise den Verhältnissen in Kolchosen, für die trotzdem kein Zweifel am Lohn des jeweils Einzelnen nach gefestigter Rechtsprechung besteht (vgl. hierzu BSG 13 RJ 17/92 vom 31.03.1993 und BSG 13 RJ 19/97). - LSG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - L 8 RJ 500/02
Versicherungspflicht von Kolchosemitgliedern in Rumänien
Für Tätigkeiten im Kolchos hat das BSG erwogen, dass der Betroffene allein aufgrund der Mitgliedschaft im Kolchos als abhängig beschäftigt angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 -). - SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 1044/03
Anspruch auf Rente wegen Ghettoarbeit
Die Auszahlung von lediglich Teilen des zu beanspruchenden Entgelts ähnelt in gewisser Weise den Verhältnissen in Kolchosen, für die trotzdem kein Zweifel am Lohn des jeweils Einzelnen nach gefestigter Rechtsprechung besteht ( vgl. hierzu BSG 13 RJ 17/92 vom 31.03.1993 und BSG 13 RJ 19/97). - LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 945/04
Beitrags- und Beschäftigungszeiten für Zeiten der Mitgliedschaft in einer …
Dazu zählen auch Systeme wie die für Kolchosmitglieder, die aus Einkünften der Mitglieder und Staatszuschüssen finanziert wurden (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 - juris; Urteil vom 30.10.1997 - 13 RJ 19/97 - SGB 1998, 158 und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2002 - L 8 RJ 500/02 - juris). - LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 46/99
