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   BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92   

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BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92 (https://dejure.org/1993,3648)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 13 RJ 25/92 (https://dejure.org/1993,3648)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 (https://dejure.org/1993,3648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Rangierleiters der Deutschen Bundesbahn - Einordnung der Tätigkeit als Facharbeiter - Verweisung auf eine andere vergleichbare Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Sofern der danach maßgebliche LTV im wesentlichen der vom LSG herangezogenen Fassung entspricht, kann er bei der Einstufung des bisherigen Berufs Bedeutung erlangen, weil er sich im Grundsatz an der qualitativen Wertigkeit der danach zu entlohnenden Tätigkeiten orientiert (vgl bereits Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Nach der Rechtsprechung des 5. und 5b Senats des BSG zur Einstufung von sog "Beamtendiensttuern" im Bereich der Deutschen Bundesbahn (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, 164), der sich der 13. Senat in Abweichung von Entscheidungen des 4. Senats (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 132, 149) angeschlossen hat (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -), wäre grundsätzlich davon auszugehen, daß die letzte Tätigkeit des Klägers einem Facharbeiterberuf gleichgestellt war, wenn diese mindestens in Lohngruppe IV LTV einzuordnen war und er selbst zu Recht entsprechend entlohnt wurde.

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Maßgebend für die weitere Prüfung ist die Fassung des LTV, die im Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers aus der Rangierleitertätigkeit im Mai 1984 gegolten hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 S 88).

    Die tarifvertragliche Einstufung wäre allerdings dann nicht für den Berufsschutz des Klägers in der Rentenversicherung maßgebend, wenn sie auf qualitätsfremden Gründen beruhte (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 S 88 mwN).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei Prüfung der BU Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).

    Zur Erleichterung der Bewertung des bisherigen Berufs hat die Rechtsprechung des BSG die Berufe der Versicherten in Gruppen eingeteilt, wobei der Stufenbildung im Ansatz die zu Erreichung einer bestimmten beruflichen Qualifikation normalerweise erforderliche Ausbildung zugrunde gelegt wurde (vgl zB BSGE 55, 45, 46 f).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Dies erfordert geeignete Ermittlungen von medizinischer und auch berufskundlicher Seite (vgl dazu zuletzt Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Insbesondere der Umfang der Verantwortung hat deshalb von jeher in der tariflichen Praxis - und darüber hinaus -bei der Entgeltbemessung eine erhebliche Rolle gespielt (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -).
  • BSG, 28.03.1984 - 5b RJ 88/83
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Das Vorliegen von qualitätsfremden Gründen, die für die tarifvertragliche Einstufung der betreffenden Tätigkeit bestimmend gewesen sein könnten, hat er jedoch jeweils nur in Fällen verneint, wo es an konkreten entgegenstehenden Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts oder entsprechenden Revisionsangriffen der Beklagten mangelte (vgl BSG, Urteile vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86 und 90/81 -, vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82, 46 und 68/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, BSG, Urteil vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 29/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Dem kann nicht gefolgt werden, da ein lediglich vom Zeitablauf abhängiger sog Bewährungsaufstieg ohne Einfluß auf die qualitative Wertigkeit der verrichteten Tätigkeit ist und daher bei der hier erforderlichen Bewertung des Berufs unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 -Umdruck S 8).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Nach der Rechtsprechung des 5. und 5b Senats des BSG zur Einstufung von sog "Beamtendiensttuern" im Bereich der Deutschen Bundesbahn (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, 164), der sich der 13. Senat in Abweichung von Entscheidungen des 4. Senats (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 132, 149) angeschlossen hat (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -), wäre grundsätzlich davon auszugehen, daß die letzte Tätigkeit des Klägers einem Facharbeiterberuf gleichgestellt war, wenn diese mindestens in Lohngruppe IV LTV einzuordnen war und er selbst zu Recht entsprechend entlohnt wurde.
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 80/82
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Das Vorliegen von qualitätsfremden Gründen, die für die tarifvertragliche Einstufung der betreffenden Tätigkeit bestimmend gewesen sein könnten, hat er jedoch jeweils nur in Fällen verneint, wo es an konkreten entgegenstehenden Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts oder entsprechenden Revisionsangriffen der Beklagten mangelte (vgl BSG, Urteile vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86 und 90/81 -, vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82, 46 und 68/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, BSG, Urteil vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90

    Klage auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92
    Auf die technische Ausgestaltung dieser Gleichstellung im LTV kommt es dabei nicht an (vgl dazu allgemein BSG, Urteile vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 11/90 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 11/90

    Auswahl zumutbarer Verweisungstätigkeiten bei Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 03.02.1988 - 5/5b RJ 66/86

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Um letzte Zweifel auszuräumen, können im Wege einer "authentischen Interpretation" die Tarifvertragsparteien selbst zu befragen sein (vgl hierzu BSG vom 10.3.1994 - 7 RAr 20/93 - Juris RdNr 25; BSG vom 25.8.1993 - 13 RJ 25/92 - Juris RdNr 42; BSG vom 22.7.1992 - 13 RJ 13/91 - Juris RdNr 40; BSG vom 14.9.1990 - 7 RAr 18/90 - Juris RdNr 31).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor: Für die Bestimmung des bisherigen Berufs sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auf die in der Regel letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Tätigkeit abzustellen (stRspr; zB Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 - veröffentlicht bei Juris mwN).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Wäre die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers, wie sie der Kläger ausgeübt hat, hier etwa als die eines "Triebwagenführers" in Lohngruppe II einzustufen gewesen, wäre er - wie bereits bei Einstufung in die Lohngruppe IV - als Facharbeiter anzusehen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164), wenn diese Einstufung der Triebwagenführer nicht aus qualitätsfremden Erwägungen, etwa sozialen Gründen erfolgt ist (vgl dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Um letzte Zweifel auszuräumen, können im Wege einer "authentischen Interpretation" die Tarifvertragsparteien selbst zu befragen sein (vgl hierzu BSG vom 10.3.1994 - 7 RAr 20/93 - Juris RdNr 25; BSG vom 25.8.1993 - 13 RJ 25/92 - Juris RdNr 42; BSG vom 22.7.1992 - 13 RJ 13/91 - Juris RdNr 40; BSG vom 14.9.1990 - 7 RAr 18/90 - Juris RdNr 31).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Es kommt insoweit auf die unter Außerachtlassung derartiger Faktoren maßgebliche "Einstiegslohngruppe" an (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    So sind zB Höhergruppierungen, die allein auf einer bestimmten Dienstzeit, einem Lebensalter oder einem sog Bewährungsaufstieg beruhen, grundsätzlich außer Betracht zu lassen; es kommt mithin auf die "Einstiegslohngruppe" an (vgl zB BSG, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 10).

    Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen einer Tätigkeit als sog Beamtendiensttuer (zB Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Gewissenhaftigkeit) sowie deren hohe tarifvertragliche Einstufung hat das BSG jedenfalls auch eine Eingruppierung in den oberen Bereich der angelernten Arbeiter erwogen (vgl zB BSGE 59, 201, 205 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 73/83 -, Umdr S 13; Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 -, Umdr S 17; Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 13).

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Es kommt insoweit auf die unter Außerachtlassung derartiger Faktoren maßgebliche "Einstiegslohngruppe" an (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Maßgebend für die weiteren Ermittlungen ist die Fassung des TVArb, die im Zeitpunkt des Ausscheidens der Klägerin aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Entrichtung des letzten Pflichtbeitrages) gegolten hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22; Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 8).

    Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die betreffende tarifvertragliche Einstufung auf qualitätsfremden Gründen beruht - was bei sogen Beamtendiensttuern teilweise angenommen wird (vgl dazu Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 11 ff) -, so müßte das LSG dazu entsprechende Feststellungen treffen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 10/2 RI 121/02
    Allerdings setzt dies voraus, dass für die Einstufung einer Tätigkeit in eine be-stimmte Lohngruppe tatsächlich solche qualitativen Gründe maßgebend waren, die auch für die Zuerkennung von Berufsschutz erheblich sind (vgl. dazu Urteil des BSG vom 25. August 1993, Az.: 13 RJ 25/92).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Februar 1984, a.a.O.; Urteil vom 27. April 1989, Az.: 5/5b RJ 78/87, SozR 2200 § 1246 Nr. 164; Urteil vom 25. August 1993, a.a.O.) sind in die Lohngruppe IV LTV eingestufte Beschäftigte grundsätzlich als Facharbeiter anzusehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - L 6 R 1077/05

    Berufsunfähigkeit; Rangierarbeiter/Rangierleiter; Lösung vom Beruf;

    Der Kläger hat die Tarifgruppe E 6 in der Sache durch einen Bewährungsaufstieg dh qualitätsfremd im genannten Sinne erreicht (BSG Urteil v 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 2989, v 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 und v 03. Juli 2002 - B 5 RJ 18/01 R), da der Bewährungsaufstieg gerade besagt, dass nicht ein Aufgaben-, Funktions- oder Bedeutungszuwachs die höhere Bewertung rechtfertigt, sondern die Bewährung im Rahmen der betrieblich geringwertigeren Tätigkeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 8 RJ 121/00

    Rentenversicherung

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Rentenversicherung - Tarifliche Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeitsrente

  • LSG Bayern, 22.09.1998 - L 6 RJ 94/96

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 10/2 RJ 121/02

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter der ehemaligen Deutschen Bundesbahn -

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