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   BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93   

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BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93 (https://dejure.org/1994,1491)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 13 RJ 25/93 (https://dejure.org/1994,1491)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 25/93 (https://dejure.org/1994,1491)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 677
  • NZS 1995, 34
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Maßgeblich für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im Mai 1989 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl Urteile des Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 -, beide jeweils mwN und zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine Verpflichtung der Einzugsstelle, alle Versicherten, die abgemeldet werden, deshalb vorsorglich zu informieren (vgl dazu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12), ist aber ebensowenig zu begründen wie eine Verpflichtung, im Anschluß an die Abmeldung zu überwachen, ob ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet oder auf andere Weise die Anwartschaft für Renten erhalten wird, zumal eine solche Überprüfung auch nur im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kasse möglich wäre.

    Sollte das LSG zur Überzeugung gelangen, daß der Kläger wegen Eintritts des Versicherungsfalles der BU oder EU und der Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 1246 Abs. 2a, 1247 Abs. 2a RVO) - sei es auch erst nach einer zulässigen Beitragsnachentrichtung - eine Rente wegen BU oder EU beanspruchen könnte, müßte ihm Gelegenheit gegeben werden, ggf seine Klage auf die Gewährung einer Versichertenrente unter der Bedingung der Beitragsnachentrichtung zu erweitern (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3; Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - sowie vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - vgl zur rechtlich nicht möglichen Umdeutung bzw Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge BSG SozR Nr. 1 zu § 1446 RVO aF).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Maßgeblich für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im Mai 1989 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl Urteile des Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 -, beide jeweils mwN und zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte das LSG zur Überzeugung gelangen, daß der Kläger wegen Eintritts des Versicherungsfalles der BU oder EU und der Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 1246 Abs. 2a, 1247 Abs. 2a RVO) - sei es auch erst nach einer zulässigen Beitragsnachentrichtung - eine Rente wegen BU oder EU beanspruchen könnte, müßte ihm Gelegenheit gegeben werden, ggf seine Klage auf die Gewährung einer Versichertenrente unter der Bedingung der Beitragsnachentrichtung zu erweitern (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3; Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - sowie vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - vgl zur rechtlich nicht möglichen Umdeutung bzw Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge BSG SozR Nr. 1 zu § 1446 RVO aF).

  • BSG, 20.08.1970 - 1 RA 235/69
    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Dafür spricht der Rechtsgedanke, wie er in § 300 Abs. 4 SGB VI zum Ausdruck kommt (aA BSG, Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - insoweit in SozEntsch BSG VI § 140 Nr. 5 nicht abgedruckt - für die Vorschrift des § 140 AVG idF des ohne entsprechende Übergangsregelung in Kraft getretenen Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ).

    Diese Vorschrift ist als Ermessensvorschrift ausgestaltet und setzt das Vorliegen einer besonderen Härte voraus (vgl BSG, Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 265/68 - SozEntsch BSG VI § 140 Nr. 4; Urteil vom 20. August 1970 - 1 RA 235/69 - SozEntsch BSG VI § 140 Nr. 5; Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 RA 5/77 - insoweit in DAngVers 1978, 25 nicht abgedruckt).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Diese Möglichkeit muß dem Kläger nachträglich eröffnet werden, wenn eine ausreichende Beratung ihn veranlaßt hätte, einen Antrag auf Antragspflichtversicherung zu stellen (Kausalität; s dazu BSG SozR 5070 § 10 Nr. 30; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 29).

    Zwar hat nach der Rechtsprechung des BSG die Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen für mehr als ein Jahr zurückliegende Zeiträume (vgl § 1418 Abs. 1 Regelung 1 RVO) in den Abs. 2 und 3 des § 1418 RVO eine Sonderregelung gefunden, die dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorgeht (vgl BSGE 56, 266, 270 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8; vgl auch Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).

  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 45/91

    Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Bargeldlos - Unregelmäßig - Hinweis

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    In der Rechtsprechung ist stets hervorgehoben worden, daß eine spontane Beratung nur dann erforderlich ist, wenn sich ein Beratungsbedarf aufdrängt (vgl zB BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6 S 13).

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen für Beschäftigungszeiten des Klägers in der Zeit ab Oktober 1984 hat das LSG zutreffend das vor dem 1. Januar 1992 maßgebliche Recht zugrunde gelegt (vgl zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6 S 13; ferner BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 5; BSGE 56, 180, 181 mwN = SozR 2200 § 1407 Nr. 6).

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Für die erneute Entscheidung, die auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu umfassen hat, wird ferner darauf hingewiesen, daß eine Beiladung der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle (vgl § 28h des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - ), der Bundesanstalt für Arbeit oder sonstiger Personen (vgl dazu eingehend BSG SozR 3-3200 § 1399 Nr. 1) hier schon deswegen nicht veranlaßt sein dürfte, weil der Rentenversicherungsträger über die Zulassung der Beitragsnachentrichtung verjährter (vgl dazu BSGE 67, 290, 293 = SozR 3-2400 § 95 Nr. 2 mwN) Beiträge allein zu entscheiden hat (vgl BSGE 22, 173 = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 10/90

    Notwendige Beiladung bei Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Bei der Prüfung des Verschuldens wäre zu berücksichtigen, daß gerade bei der Beurteilung der Selbständigkeit von Ausbeinern die Rechtsprechung uneinheitlich und eine zutreffende Einschätzung der Abhängigkeit einer Beschäftigung schwierig war (vgl BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - SozR 3-2200 § 1399 Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. Mai 1986 - USK 8672; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. November 1985 - Die Beiträge 1987, 118; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluß vom 13. März 1987 - Die Beiträge 1987, 177; SG Nürnberg, Urteil vom 19. September 1989 - BR/Meuer RVO § 165, 19-09-89, S 7 Kr 78/87; LSG für das Saarland, Urteil vom 2. Oktober 1990 - L 2/1 K 13/87 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 18. Dezember 1991 - SozVers 1992, 166; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - Die Beiträge 1993, 148; SG Schleswig, Urteil vom 18. Mai 1993 - Die Beiträge 1993, 617; vgl ferner zu den Lohn- und Kopfschlächtern BSG, Urteil vom 15. Oktober 1970 - SozR Nr. 15 zu § 1227 RVO; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1971 - SozR Nr. 6 zu § 441 VO, BSG, Urteil vom 31. Januar 1973 - USK 7311; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 1978 - Die Beiträge 1979, 278).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Für die erneute Entscheidung, die auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu umfassen hat, wird ferner darauf hingewiesen, daß eine Beiladung der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle (vgl § 28h des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - ), der Bundesanstalt für Arbeit oder sonstiger Personen (vgl dazu eingehend BSG SozR 3-3200 § 1399 Nr. 1) hier schon deswegen nicht veranlaßt sein dürfte, weil der Rentenversicherungsträger über die Zulassung der Beitragsnachentrichtung verjährter (vgl dazu BSGE 67, 290, 293 = SozR 3-2400 § 95 Nr. 2 mwN) Beiträge allein zu entscheiden hat (vgl BSGE 22, 173 = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93

    Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Sollte das LSG zur Überzeugung gelangen, daß der Kläger wegen Eintritts des Versicherungsfalles der BU oder EU und der Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 1246 Abs. 2a, 1247 Abs. 2a RVO) - sei es auch erst nach einer zulässigen Beitragsnachentrichtung - eine Rente wegen BU oder EU beanspruchen könnte, müßte ihm Gelegenheit gegeben werden, ggf seine Klage auf die Gewährung einer Versichertenrente unter der Bedingung der Beitragsnachentrichtung zu erweitern (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3; Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - sowie vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - vgl zur rechtlich nicht möglichen Umdeutung bzw Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge BSG SozR Nr. 1 zu § 1446 RVO aF).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der

    Auszug aus BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93
    Sollte das LSG zur Überzeugung gelangen, daß der Kläger wegen Eintritts des Versicherungsfalles der BU oder EU und der Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 1246 Abs. 2a, 1247 Abs. 2a RVO) - sei es auch erst nach einer zulässigen Beitragsnachentrichtung - eine Rente wegen BU oder EU beanspruchen könnte, müßte ihm Gelegenheit gegeben werden, ggf seine Klage auf die Gewährung einer Versichertenrente unter der Bedingung der Beitragsnachentrichtung zu erweitern (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3; Senatsurteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 - sowie vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - vgl zur rechtlich nicht möglichen Umdeutung bzw Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge BSG SozR Nr. 1 zu § 1446 RVO aF).
  • BSG, 30.09.1969 - 1 RA 265/68

    Ruhensvorschriften - Überzahlungen - Rückforderungsanspruch -

  • LSG Saarland, 02.10.1990 - L 2/1 K 13/87

    Arbeitnehmer; Versicherungspflicht; Ausbeiner

  • SG Nürnberg, 19.09.1989 - S 7 KR 78/87
  • BSG, 02.12.1975 - 1 RA 17/75

    Pflichtbeitrag - Nachentrichtung - Zulassung - Ablehnung - Besonderer Härtefall -

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 5/88

    Wirksame Entrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 37/83

    Freiwillige Beiträge - Rentenversicherung - Einzahlung von Beiträgen per

  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 45/86

    Beiträge - Nachentrichtung - Freiwillig - Verminderte Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist -

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 35/77

    Pflichtbeiträge - Recht auf Nachentrichtung - Hinterbliebene - Unterlassen der

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Dass eine Antragspflichtversicherung im Wege des Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden kann, ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 25/93 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 15) und wird von der Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen.

    Der Senat lässt dahinstehen, ob nicht auch eine arbeitsteilige Aufgabenerfüllung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger im Hinblick auf das Rentenversicherungsverhältnis vorliegt, bei der die Krankenkasse den Versicherten von sich aus darauf hinweisen muss, dass er für seinen Versicherungsschutz sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung nunmehr allein sorgen muss und welche Möglichkeiten er dazu hat, wenn sie - die Krankenkasse - nicht nur die Abmeldung durch den Arbeitgeber des Versicherten erhält (diese allein begründet noch keine Beratungspflicht - vgl BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 25/93 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 15, S 42 mwN), sondern zusätzlich Kenntnis vom Wechsel eines von ihr bislang betreuten Versicherten von einer abhängigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit hat.

    Dies schließt es aus, dass die Beiträge schon vor Zuerkennung dieses Anspruchs in der Vergangenheit fällig geworden sein und verjähren konnten (vgl auch BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 25/93 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 15, S 43 f zum Verhältnis des Herstellungsanspruchs zur Nachentrichtungsregelung in § 1418 Abs. 2 und 3 RVO).

  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Der im angefochtenen Urteil festgestellte Sachverhalt begründet einen Herstellungsanspruch der Klägerin wegen der Verletzung behördlicher Beratungs- und Betreuungspflichten (vgl §§ 14, 15 SGB I) mit der Folge, dass der verspätete Antrag der Klägerin als rechtzeitig gestellt anzusehen ist; dass eine Antragspflichtversicherung allgemein im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs "herbeigeführt" werden kann, ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 23; ferner BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 15; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 15 S 42 ff) .
  • SG Stuttgart, 30.09.2005 - S 5 R 3429/04

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Unterbrechung - selbständige Tätigkeit

    Dass eine Antragspflichtversicherung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden kann, hat das BSG bereits wiederholt entschieden (vgl. SozR 3-1200 § 14 Nr. 15 und vom 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R -).

    Da mit der Entrichtung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung eine Anschlusswahrung bei nachfolgende Arbeitslosigkeit Sinne von § 58 Abs. 3 SGB VI jedoch nicht möglich ist (vgl. oben Nr. 2c), muss der nunmehr gestellte Antrag des Klägers auf Zulassung zur Pflichtversicherung auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI als sachdienlich angesehen werden (so im Ergebnis auch BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 15).

    Nichts anderes kann deshalb für den Fall gelten, dass der Berechtigte selbst Jurist ist oder ihm sonst die Möglichkeit einer Antragspflichtversicherung bekannt ist, denn auch in diesem Fall können detaillierte Kenntnisse des Rentenversicherungsrechts, insbesondere über die besondere Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes im Rahmen versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, nicht in jedem Einzelfall erwartet werden (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 15).

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