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   BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91   

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BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91 (https://dejure.org/1992,9661)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1992 - 13 RJ 27/91 (https://dejure.org/1992,9661)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 (https://dejure.org/1992,9661)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für einen Erstattungsanspruch des Klägers § 104 SGB X ist (s BSG SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, SozR 2200 § 1237 Nr. 21, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 [BSG 15.11.1989 - 5 RJ 1/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 [BSG 16.11.1989 - 5 RJ 3/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990, 5 RJ 42/89; BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Nur so ist auch die Erklärung des 5. Senats des BSG in seinen Urteilen vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89, SozSich 1991, 286 - und vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 51/90, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 -zu verstehen, die Prognose, daß durch die Maßnahme der Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden könne, gehöre zu den Voraussetzungen, unter denen allein die Rehabilitationsmaßnahme zu rechtfertigen sei.

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 42/89

    Sozialtherapeutisches Übergangswohnheim - Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 [BSG 15.11.1989 - 5 RJ 1/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 [BSG 16.11.1989 - 5 RJ 3/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990, 5 RJ 42/89; BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Nur so ist auch die Erklärung des 5. Senats des BSG in seinen Urteilen vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89, SozSich 1991, 286 - und vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 51/90, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 -zu verstehen, die Prognose, daß durch die Maßnahme der Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden könne, gehöre zu den Voraussetzungen, unter denen allein die Rehabilitationsmaßnahme zu rechtfertigen sei.

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für einen Erstattungsanspruch des Klägers § 104 SGB X ist (s BSG SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, SozR 2200 § 1237 Nr. 21, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 [BSG 15.11.1989 - 5 RJ 1/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 [BSG 16.11.1989 - 5 RJ 3/89] = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990, 5 RJ 42/89; BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und Sozialleistungsanspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger ist weiterhin erforderlich (s BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 und SozR 2200 § 1237 Nr. 21), daß die wesentlichen Voraussetzungen eines Anspruchs der Beigeladenen zu 3) gegen die Beklagte auf gleichartige Sozialleistung erfüllt waren.

    § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt dem nachrangig verpflichteten Leistungsträger einen Anspruch, der selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten - hier der Beigeladenen zu 3) - gegen den vorrangig verpflichteten Träger - hier die Beklagte - entsteht (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 76/88 -).

  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 5/87

    Erstattungsanspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 - evidente Ermessensgründe

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für einen Erstattungsanspruch des Klägers § 104 SGB X ist (s BSG SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, SozR 2200 § 1237 Nr. 21, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und Sozialleistungsanspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger ist weiterhin erforderlich (s BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 und SozR 2200 § 1237 Nr. 21), daß die wesentlichen Voraussetzungen eines Anspruchs der Beigeladenen zu 3) gegen die Beklagte auf gleichartige Sozialleistung erfüllt waren.

  • BSG, 24.03.1983 - 8 RK 2/82

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Ermessen - Ermächtigungszweck

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Denn für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist, wie der 8. Senat des BSG bereits im sachlichen Ansatz mit Urteil vom 24. März 1983 - 8 RK 2/82, SozR 2200 § 184a Nr. 5 -entschieden hat, in zeitlicher Beziehung der Vorgang der Leistungsgewährung maßgebend.
  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    In seinem Urteil vom 23. April 1992 im Verfahren 13 RJ 25/91 hat der erkennende Senat dazu Näheres ausgeführt.
  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Wie schon vom Berufungsgericht vermerkt, hat das BSG wiederholt entschieden, daß ein nach Beginn der Rehabilitationsmaßnahme gestellter Antrag die Erstattungsfähigkeit der Leistungen zumindest für die ab Antragstellung erbrachte Leistung nicht ausschließe (BSGE 57, 157 [BSG 02.10.1984 - 5b RJ 106/83] = SozR 2200 § 1236 Nr. 45 und BSGE 58, 263 [BSG 17.07.1985 - 1 RA 11/84] = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    Wie schon vom Berufungsgericht vermerkt, hat das BSG wiederholt entschieden, daß ein nach Beginn der Rehabilitationsmaßnahme gestellter Antrag die Erstattungsfähigkeit der Leistungen zumindest für die ab Antragstellung erbrachte Leistung nicht ausschließe (BSGE 57, 157 [BSG 02.10.1984 - 5b RJ 106/83] = SozR 2200 § 1236 Nr. 45 und BSGE 58, 263 [BSG 17.07.1985 - 1 RA 11/84] = SozR 2200 § 1237 Nr. 20).
  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 76/88

    Zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Aufenthalt in einem Übergangswohnheim

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91
    § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt dem nachrangig verpflichteten Leistungsträger einen Anspruch, der selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten - hier der Beigeladenen zu 3) - gegen den vorrangig verpflichteten Träger - hier die Beklagte - entsteht (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 76/88 -).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 19/88

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Leistung zur Rehabilitation

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 1/89

    Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 78/88
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12
    Die ab 4. Oktober 2010 im Haus H. durchgeführte Adaptionsmaßnahme, für die die Beigeladene zu 2 ihre Zuständigkeit bejaht hatte (vgl. hierzu §§ 15 SGB VI, 26 SGB IX i.V.m. § 13 Abs. 3 SGB VI, § 5 der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 4. Mai 2001, abgedruckt unter 6.3 der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rehabilitationsbedürftigkeit bei Abhängigkeitserkrankungen, DRV 2002, 58 ff.), stellte sich als eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts der Behandlung Abhängigkeitserkrankter dar (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - (juris)).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

    Hierzu hat das BSG bereits mehrfach entschieden, daß zu dem Katalog medizinischer Maßnahmen auch Nachsorgebehandlungen gehören, selbst wenn daran ein Arzt nicht unmittelbar mitwirkt, weil der Begriff der "medizinischen Leistung zur Rehabilitation" nicht auf ärztliche Tätigkeit verweist, sondern auf das Ziel, einen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden durch geeignete Maßnahmen zu bessern oder zu beheben (vgl BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR 2200 § 1237 Nr. 21; BSGE 66, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91

    Erstattungsanspruch - Alkoholsucht - Entwöhnungsbehandlung - Übergangseinrichtung

    Da es sich insoweit um Prognosen handelt, kommt es darauf an, ob nach den im Zeitpunkt der Einleitung der Maßnahme und während der Dauer ihrer Durchführung jeweils erkennbaren Tatsachen die Folgerung gerechtfertigt ist, daß eine Chance besteht, das Ziel der Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erreichen (BSG, Urteil vom 23. April 1992 13 RJ 27/91 mwN).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Teil eines zusammenhängenden Behandlungskonzepts sind, das sinnvollerweise in einer Hand liegen muß und einheitlich zu organisieren ist (BSG, Urteil vom 23. April 1992 13 RJ 27/91 ...).

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 53/91

    Rehabilitation Suchtkranker - Drogenentwöhnungsbehandlung in einer

    Es bedarf insoweit einer gründlichen Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen (Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 -).

    Bei Maßnahmen wie der vorliegenden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muß - wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat -(Urteile vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -), die Erforderlichkeit ebenso wie die Eignung außerdem in gewissen Abständen überprüft werden.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 3837/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Höherqualifizierung nach

    Wäre eine solche hinsichtlich der Eingliederungschancen erforderliche günstige Prognose zum Zeitpunkt der Bewilligung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der im Bescheid vom 1. August 2012 so genannten "Umschulung zum Verkäufer im Rahmen der Innerbetrieblichen Rehabilitation" oder aber zu einem späteren Zeitpunkt während der Maßnahme ("begleitende Kontrolle"; vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - ) nicht gegeben gewesen, hätten solche Leistungen überhaupt nicht gewährt werden dürfen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 8 R 579/08

    Französischer Staatsbürger; ständiger Aufenthalt in Frankreich; auf Dauer

    Zur Beantwortung dieser Frage ist in vorausschauender Beurteilung (Prognose) und "begleitender" Kontrolle zu prüfen, ob die Maßnahme nach den bisherigen Erfahrungen den gewünschten Erfolg der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit herbeiführen wird (s. BSG Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - zitiert nach juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 119/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen zur medizinischen

    Zum Maßstab der Amtsermittlungspflicht gemäß § 106 SGG habe das BSG ausgeführt, dass zur ausreichenden Erfüllung, bei einem größeren Sachumfang und erheblichen Schwierigkeitsgrad der zu entscheidenden Rehabilitationsproblematik ein nach Methode und Gegenstand detailliertes Gutachten eines fachspezifisch entsprechend ausgewiesenen Sachverständigen zu den Fragen der objektiven und subjektiven Eignung der streitigen Rehabilitationsmaßnahme eingeholt werden müsse (BSG vom 24. April 1992, 13 RJ 27/91, Rn. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 R 5461/10
    Bei der zu stellenden Prognose kommt es darauf an, ob nach den im Zeitpunkt der Einleitung der Leistung und während der Dauer ihrer Durchführung jeweils erkennbaren Tatsachen die Folgerung gerechtfertigt ist, dass eine Chance besteht, das Rehabilitationsziel zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
    Selbst wenn hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei Drogenabhängigen keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BSG SozR 2200 § 184a Nr. 5), so muss bei der zum Zeitpunkt der Einleitung der Leistung anstellenden Prognose aber jedenfalls die Folgerung gerechtfertigt sein, dass eine Chance besteht, das Rehabilitationsziel zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - (juris); ferner BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 9/84 - (juris); Kater in Kasseler Kommentar, a.a.O., § 10 Rdnr. 14 (Stand: Juni 2015)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 4523/13
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