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   BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94   

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BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94 (https://dejure.org/1994,8990)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1994 - 13 RJ 3/94 (https://dejure.org/1994,8990)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 (https://dejure.org/1994,8990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Einziehers - Verweisung auf die Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit - Einordnung der Tätigkeit in die Gruppe mit dem Leitbegriff "Facharbeiter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Der erkennende Senat hat die Abgrenzung der beiden Bereiche innerhalb der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters zwischenzeitlich dahingehend vorgenommen, daß dem unteren Bereich alle Tätigkeiten mit einer Anlernzeit von drei bis zwölf Monaten und im oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Anlernzeit von über zwölf bis 24 Monaten zugeordnet sind (vgl Senatsurteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Sie müssen sich durch gewisse Qualitätsmerkmale auszeichnen (vgl Senatsurteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - Umdruck S 8 f mwN).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Selbst wenn das Einziehen in der Textilindustie zum Berufsbild eines gelernten Webers gehören würde und der Kläger somit zuletzt noch seinen erlernten Beruf ausgeübt hätte, könnte er nicht als Facharbeiter angesehen werden, weil seine Berufsausbildung nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140).

    Beurteilt nach der Dauer der erforderlichen Ausbildung gehört insofern der Textilmaschinenführer (Ausbildungsdauer nur zwei Jahre) noch nicht in die Facharbeitergruppe des Mehrstufenschemas, sondern erst der Textilmechaniker (Ausbildungsdauer insgesamt drei Jahre; vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140).

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Auf der damit vorliegenden Verletzung der Amtsermittlungspflicht beruht das angefochtene Urteil, weil sich ohne vollständige Ermittlung des gesundheitlichen Leistungsvermögens des Klägers nicht beurteilen läßt, ob dieser den Anforderungen der in Betracht gezogenen Verweisungstätigkeiten gewachsen ist (vgl dazu Senatsurteil vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 45/93 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 68/89

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Sitzungsniederschriften und

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Dieser Grundsatz besagt, daß die Beteiligten Gelegenheit haben müssen, sich vor Erlaß der Entscheidung zum Prozeßstoff zu äußern und gehört zu werden (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 4).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Insofern hat das LSG zwar beachtet, daß grundsätzlich keine Verweisung auf Tätigkeiten erfolgen kann, die eine Ausbildung oder betriebliche Einarbeitung (Einweisung) von mehr als drei Monaten erfordern, solange diese Lernphase noch nicht abgeschlossen ist (vgl BSGE 44, 288, 290).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise Gewährung

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Nur wenn der Kläger wegen seiner langjährigen Beschäftigung als Einzieher seine erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten als Weber so sehr verloren hätte, daß er einen Großteil der typischen Arbeiten eines Webers (Textilmaschinenführers) in der Weberei-Industrie nicht mehr verrichten konnte und auch tatsächlich nicht mehr verrichtet hat, wäre das seinem Berufsschutz als Weber (Textilmaschinenführer) abträglich (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 49/92 - Umdruck S 9).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Maßgebend ist stets der Tarifvertrag, der für die Berufsausübung des Versicherten in sachlicher und geographischer Hinsicht einschlägig war (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 18, 27; Senatsurteile vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog.

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Maßgebend ist stets der Tarifvertrag, der für die Berufsausübung des Versicherten in sachlicher und geographischer Hinsicht einschlägig war (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 18, 27; Senatsurteile vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Aber auch sofern es sich im Hinblick auf diese Gegebenheiten bei dem Einziehen um einen verselbständigten Teilbereich des Ausbildungsberufes Textilmaschinenführer handeln sollte, ließe es sich uU rechtfertigen, diese Tätigkeit dem oberen Bereich der angelernten Gruppe zuzuordnen (vgl dazu allgemein BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 169; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 3/87

    Zutreffende Eingruppierung einer in der Abteilung "Nachbestellungen" an einem

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
    Die Erlangung der Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben reicht insofern aus (vgl dazu allgemein Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluß vom 16. Juni 1987 - 4 ABR 3/87 -).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB Senatsurteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB Senatsurteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 -, Umdruck S 9) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, nach denen der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Dieser ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 -, Umdr S 9 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 45/18

    Verweisbarkeit eines Briefzustellers bei beantragter Rente wegen teilweiser

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 - juris) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 16 R 215/18

    Verweisbarkeit eines Berufskraftfahrers ohne abgeschlossene Ausbildung bei

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 - juris) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 8 RJ 121/00

    Rentenversicherung

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl. zB BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 -, Umdruck S 9) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, nach denen der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 R 2997/07
    Kassenkräfte in den genannten Tätigkeiten wurden nach den berufskundlichen Ermittlungen des Berufskundlichen Dienstes der Beklagten im Zeitraum von September 2004 bis Oktober 2005, also aktuell zum vorliegend streitbefangenen Zeitraum, üblicherweise mindestens nach der Vergütungsgruppe VIII des Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT) entlohnt; das Tarifvertragswerk ist zwar mit Inkrafttreten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) größtenteils mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 außer Kraft getreten; die alten Eingruppierungsregeln gelten indes bis zum Inkrafttreten einer noch zu schaffenden neuen Entgeltordnung fort (vgl. Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, § 15 TVÖD-AT, Rdnr. 3a, Stand: September 2008), sodass es hier nicht entscheidend darauf ankommt, dass - zumindest bei zeitlich unbegrenzter Antragstellung - hinsichtlich eines Verweisungsberufs einschlägig grundsätzlich die in der letzten Berufungsverhandlung geltende Fassung eines Tarifvertrags ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94 - (juris, Rdnr. 40)).
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