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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95   

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https://dejure.org/1997,15376
BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95 (https://dejure.org/1997,15376)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 31/95 (https://dejure.org/1997,15376)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 31/95 (https://dejure.org/1997,15376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit einer Hausangestellten in einem Privathaushalt - Pflicht zur Benennung von Verweisungstätigkeiten im Recht der Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Nach der jetzt vom Großen Senat des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) bestätigten Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1996 (vgl GS 2/95, Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu jetzt auch den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Im Hinblick darauf, daß der Große Senat des BSG die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Ob sie jedoch mit ihren Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), vermag der erkennende Senat auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nicht sicher zu beurteilen.
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Denn bei einem medizinischen Sachverständigen können insoweit nicht von vornherein ausreichende berufskundliche Kenntnisse unterstellt werden (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 44, S 181 f).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach den §§ 1246, 1247 RVO, da sie ihren Rentenantrag bereits im Jahre 1990, also bis zum 31. März 1992, gestellt hat und dieser sich auch auf einen Zeitraum vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Ein Verstoß gegen § 103 SGG und damit ein iS von §§ 162, 164 Abs. 2 Satz 3 SGG beachtlicher Verfahrensmangel liegt jedoch vor, wenn das Gericht eine weitere Sachaufklärung unterläßt, obwohl es sich dazu hätte gedrängt fühlen müssen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der Große Senat des BSG in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
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