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   BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95   

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BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95 (https://dejure.org/1996,1589)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 13 RJ 35/95 (https://dejure.org/1996,1589)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 (https://dejure.org/1996,1589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen eines Versicherten - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Wertigkeit des bisherigen Berufs - Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts - Einordnung des Ausbildungsberufs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen BU richtet sich noch nach § 1246 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im September 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Darüber hinaus ist - insoweit ist der Revision zuzustimmen - grundsätzlich im einzelnen festzustellen, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht die als Verweisungstätigkeit in Aussicht genommene berufliche Tätigkeit stellt, ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29) und ob er in der Lage ist, die Verweisungstätigkeit innerhalb einer Einarbeitungszeit von höchstens drei Monaten vollwertig auszuüben (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 23, 101, 102).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Denn die tarifvertragliche Einstufung einer Tätigkeit sei nicht nur für den Wert des bisherigen Berufs maßgebend, sondern in gleicher Weise auch für den Wert der in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten (Hinweis auf BSGE 68, 277; BSGE 70, 56 und BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

    Es handelt sich danach nicht um Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes, sondern insbesondere aufgrund ihrer tarifvertraglichen Einstufung, die nicht nur für den Wert des bisherigen Berufs, sondern in gleicher Weise auch für den Wert der in Betracht kommenden Verweisungstätigkeit maßgebend ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17), um aus dem allgemeinen Arbeitsfeld herausgehobene Tätigkeiten, deren Qualität durch eine besondere Verantwortlichkeit begründet wird.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Zeiten der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nur formell weiterbestand, ohne daß Arbeit geleistet und Lohn oder Gehalt bezogen wurde, sind bei der Beurteilung des bisherigen Berufs nicht zu berücksichtigen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -).

    In Übereinstimmung damit vertritt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Facharbeitereingangslohngruppen nicht als echte, vollwertige Facharbeitergruppen anzusehen sind (vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -), die Einstufung einer beruflichen Tätigkeit in eine solche Gruppe dieser also keine Facharbeiterqualität verleiht.

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Nach alledem ist die Gruppe M IV nicht als Facharbeiterlohngruppe, sondern als Angelerntenlohngruppe (oberer Bereich) einzustufen, denn die für die Aufnahme in diese Tarifgruppe erforderliche regelmäßige Anlernzeit liegt in jedem Fall über einem Jahr (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Die zumutbaren Verweisungstätigkeiten müssen sich durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen (stRspr, vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Für die konkrete Bezeichnung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit reicht es aus, einen typischen Arbeitsplatz mit der üblichen Berufsbezeichnung zu benennen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98).
  • BSG, 28.06.1978 - 4 BJ 383/77

    Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kausalität

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Zum anderen wäre darzutun gewesen, welcher entscheidungserhebliche Vortrag des Klägers infolge des behaupteten Verfahrensverstoßes unterblieben sei, bei dessen Berücksichtigung durch das Gericht das Urteil möglicherweise im Sinne des Klägers ausgefallen wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31).
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Etwas anderes würde allerdings gelten, wenn der Kläger im Berufungsverfahren unter Beweisantritt dargetan hätte, daß die genannten Verweisungstätigkeiten weitere, vom Sachverständigen nicht genannte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit stellten und er diesen gesundheitlich nicht gewachsen sei (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1994 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 44>).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Der Kläger hat nicht hinreichend dargelegt, inwiefern sich das Berufungsgericht insoweit zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, zumal nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60) davon auszugehen ist, daß Versicherte, die eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig verrichten können, damit auch in der Lage sind, die sogenannte "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen.
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    In Übereinstimmung damit vertritt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Facharbeitereingangslohngruppen nicht als echte, vollwertige Facharbeitergruppen anzusehen sind (vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -), die Einstufung einer beruflichen Tätigkeit in eine solche Gruppe dieser also keine Facharbeiterqualität verleiht.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95
    Denn die tarifvertragliche Einstufung einer Tätigkeit sei nicht nur für den Wert des bisherigen Berufs maßgebend, sondern in gleicher Weise auch für den Wert der in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten (Hinweis auf BSGE 68, 277; BSGE 70, 56 und BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/86

    Kraftfahrer - Bauwirtschaft - Facharbeiter

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 44/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Mehrstufenschema des

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Entscheidend ist, dass das LSG nach den Darlegungen im Urteil hinsichtlich des Anforderungsprofils eines "Pförtners an der Nebenpforte" keine weiteren Erkenntnisse als die angeblichen Feststellungen im Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - hatte und sich allein auf diese Feststellungen gestützt hat.

    Keinesfalls konnte das LSG unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 (13 RJ 35/95, veröffentlicht in JURIS) davon ausgehen, es sei allgemeinkundig, bei der Tätigkeit eines "Pförtners an einer Nebenpforte" gehe es "insbesondere darum, bekannte Fahrzeuge der Firma bzw Mitarbeiter passieren zu lassen" und diese Tätigkeitsbeschreibung entspreche der Realität.

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Das LSG hat hierzu zwei Urteile zitiert (des erkennenden Senats vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - BSGE 86, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13 und BSG Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - veröffentlicht in JURIS; vgl aber auch BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - veröffentlicht in JURIS und zusammenfassend BSG Urteil vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - veröffentlicht in JURIS) und die Revision ausdrücklich wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Für die Existenz von Pförtnertätigkeiten, die sich so weit aus diesen allereinfachsten Arbeiten herausheben, daß ein angelernter Arbeiter des oberen Bereichs zumutbar hierauf verwiesen werden kann, ergeben sich aus der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche Hinweise (vgl hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, 61).
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