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   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91   

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BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91 (https://dejure.org/1992,2306)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13 RJ 41/91 (https://dejure.org/1992,2306)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 (https://dejure.org/1992,2306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten - Beurteilung eines Fahrzeugreinigers bei der Berechnung einer Berufunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Sollte das LSG nach diesen Grundsätzen zu der Beurteilung gelangen, daß zumindest eine der beiden höher entlohnten Tätigkeiten als Hauptberuf in Frage kommt, wird es weiter zu prüfen haben, ob sich der Kläger bis zu seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von diesem Beruf wieder gelöst hat (vgl zB BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 mwN).

    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, so ist eine Lösung in dem genannten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl zB BSGE 15, 212, 214; BSGE 46, 121, 123).

    Insbesondere ist zu fragen, inwiefern der Kläger Versuche unternommen hat, eine entsprechende Stelle wiederzuerlangen, oder ob er sich bietende Gelegenheiten ungenutzt gelassen hat (vgl BSGE 2, 182, 186; 15, 212, 214; 46, 121, 123).

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Da es sich um Höhepunkte der beruflichen Entwicklung des Klägers handelte, können sie auch nicht ohne weiteres als bloß vorübergehende Tätigkeiten abgetan werden (vgl dazu BSGE 2, 182, 185; 21, 281, 263).

    Wurde die Arbeit gezwungenermaßen aufgegeben, so ist zu unterscheiden: Waren gesundheitliche Gründe dafür verantwortlich, so bleibt der Berufsschutz grundsätzlich erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).

    Insbesondere ist zu fragen, inwiefern der Kläger Versuche unternommen hat, eine entsprechende Stelle wiederzuerlangen, oder ob er sich bietende Gelegenheiten ungenutzt gelassen hat (vgl BSGE 2, 182, 186; 15, 212, 214; 46, 121, 123).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei Prüfung der Berufsunfähigkeit Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).

    Zur Erleichterung der Bewertung des bisherigen Berufs hat die Rechtsprechung des BSG die Berufe der Versicherten in Gruppen eingeteilt, wobei der Stufenbildung im Ansatz die zur Erreichung einer bestimmten beruflichen Qualifikation normalerweise erforderliche Ausbildung zugrundegelegt wurde (vgl zB BSGE 55, 45, 46 f).

  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59

    Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, so ist eine Lösung in dem genannten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl zB BSGE 15, 212, 214; BSGE 46, 121, 123).

    Insbesondere ist zu fragen, inwiefern der Kläger Versuche unternommen hat, eine entsprechende Stelle wiederzuerlangen, oder ob er sich bietende Gelegenheiten ungenutzt gelassen hat (vgl BSGE 2, 182, 186; 15, 212, 214; 46, 121, 123).

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 4/90

    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Denn die Tätigkeit eines Vorarbeiters erfordert eine besondere fachliche und persönliche Qualifikation, auch wenn er nicht Facharbeiter, sondern nur angelernte und ungelernte Arbeiter leitet (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 4/90 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Zwar ist grundsätzlich zu verlangen, daß der Versicherte einen seiner Tätigkeit entsprechenden Facharbeiterlohn erhielt (vgl zB Senatsurteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 -Umdruck S 12, zur Veröffentlichung vorgesehen); hier kann sich jedoch aus den Besonderheiten des Falles etwas anderes ergeben.
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Folglich ist nach der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG zur Einstufung von sog "Beamtendiensttuern" im Bereich der DB (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, 164), der sich der 13. Senat in Abweichung von Entscheidungen des 4. Senats (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 132, 149) angeschlossen hat (Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 -), grundsätzlich davon auszugehen, daß der Kläger einem Facharbeiter gleichgestellt war, sofern er zu Recht nach Lohngruppe II oder - wie das LSG festgestellt hat - III entlohnt wurde.
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Berechnungsmaßstab der

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Allerdings muß seine damalige Tätigkeit tatsächlich den Anforderungen entsprochen haben, die nach der Vorstellung der Tarifvertragsparteien von Inhabern dieser Tarifstelle zu erfüllen waren (vgl dazu Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -).
  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 10/79
    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    Dabei wird man grundsätzlich auch Bemühungen außerhalb seines Wohngebietes verlangen können (vgl BSG, Urteil vom 4. August 1981 - 5a/5 RKn 10/79 -).
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 150/70
    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91
    In diesem Fall kann insbesondere die Dauer der neuen Tätigkeit als objektiver Umstand gegenüber subjektiven, nicht verwirklichten Momenten auf Seiten des Klägers - dem Wunsch, wieder als Heizer oder Vorarbeiter tätig sein zu können - bei der Beurteilung einer Lösung vom alten Beruf in den Vordergrund treten (vgl BSG, Urteil vom 25. November 1970 - 12 RJ 150/70 -).
  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RKn 26/76

    Lösen vom bisherigen Beruf - Gefährdung anderer - Körperlicher oder geistiger

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Eine solche Lösung ist immer dann zu bejahen, wenn der Berufswechsel freiwillig erfolgte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16. Februar 1962 - 4 RJ 183/62 - Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Es kommt also auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO am Ende genannten Merkmale umschrieben wird (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein LTV bei der Einstufungsfrage schon dann Bedeutung erlangen, wenn er sich im Grundsatz an der qualitativen Wertigkeit der danach zu entlohnenden Tätigkeiten orientiert (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - Umdruck S. 11f.).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).
  • LSG Brandenburg, 18.06.2002 - L 2 RA 132/01
    Eine Lösung vom bisherigen Hauptberuf ist immer dann zu bejahen, wenn der Berufswechsel freiwillig erfolgte (BSGE 46, 121, 122; BSGE 15, 212, 214; BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91).

    Wurde die Arbeit gezwungenermaßen aufgegeben, so ist zu unterscheiden, ob dafür gesundheitliche Gründe oder andere, insbesondere betriebliche, Gründe maßgeblich waren (BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91).

    Dabei werden grundsätzlich auch Bemühungen außerhalb seines Wohngebietes verlangt (BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91; BSGE 2, 182, 186).

    In diesem Fall kann insbesondere die Dauer der neuen Tätigkeit als objektiver Umstand gegenüber den subjektiven, nicht verwirklichten Momenten in den Vordergrund treten (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91).

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • LSG Berlin, 17.09.2001 - L 16 RJ 41/99

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen

    Wurde die Arbeit - wie hier aufgrund betriebsbedingter Kündigung seitens des Arbeitgebers - gezwungenermaßen aufgegeben, so ist zu unterscheiden: Waren gesundheitliche Gründe dafür verantwortlich, so bleibt der Berufsschutz grundsätzlich erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen BU-Versicherung verwirklicht hat (vgl. BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - nicht veröffentlicht).

    Lagen hingegen andere, insbesondere betriebliche Gründe vor, so ist eine Lösung in dem genannten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl. z.B. BSGE 15, 212, 214; BSGE 46, 121, 123; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Diese subjektive Einstellung des Klägers zu seiner beruflichen Situation ist objektiv aus seiner Verhaltensweise nach Aufgabe der Tätigkeit zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 43/10

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Verbesserung; wesentliche Änderung

    Dabei werden grundsätzlich auch Bemühungen außerhalb seines Wohngebietes verlangt (BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91; BSGE 2, 182, 186).

    In diesem Fall kann insbesondere die Dauer der neuen Tätigkeit als objektiver Umstand gegenüber den subjektiven, nicht verwirklichten Momenten in den Vordergrund treten (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; BSG Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Sofern der danach maßgebliche LTV im wesentlichen der vom LSG herangezogenen Fassung entspricht, kann er bei der Einstufung des bisherigen Berufs Bedeutung erlangen, weil er sich im Grundsatz an der qualitativen Wertigkeit der danach zu entlohnenden Tätigkeiten orientiert (vgl bereits Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Nach der Rechtsprechung des 5. und 5b Senats des BSG zur Einstufung von sog "Beamtendiensttuern" im Bereich der Deutschen Bundesbahn (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, 164), der sich der 13. Senat in Abweichung von Entscheidungen des 4. Senats (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 132, 149) angeschlossen hat (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -), wäre grundsätzlich davon auszugehen, daß die letzte Tätigkeit des Klägers einem Facharbeiterberuf gleichgestellt war, wenn diese mindestens in Lohngruppe IV LTV einzuordnen war und er selbst zu Recht entsprechend entlohnt wurde.

  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden (vgl dazu Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91): Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Diese Tarifverträge orientieren sich an der qualitativen Wertigkeit der danach zu entlohnenden Tätigkeiten und können daher grundsätzlich für deren Bewertung Bedeutung erlangen (vgl Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - L 6 R 1077/05

    Berufsunfähigkeit; Rangierarbeiter/Rangierleiter; Lösung vom Beruf;

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 17/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 66/92

    Anspruch Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2005 - L 18 KN 91/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente bzw.

  • BSG, 16.02.2021 - B 13 R 300/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - L 3 RJ 878/07

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verweisungsberuf; Gleichstellungsbescheinigung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2006 - L 22 RJ 50/03

    Verweisbarkeit einer Verkäuferin

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91

    Anspruch auf eine Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 1927/09
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 37/92

    Berufsunfähigkeit bei Herabsinken der Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 R 5015/10
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 3408/08
  • SG Gelsenkirchen, 29.08.2003 - S 6 KN 86/02

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 R 4244/10
  • BSG, 05.08.2004 - B 3 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Hauptberuf - Berufskraftfahrer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - L 12 R 53/18
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