Rechtsprechung
   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,84
BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,84) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Zur Anwendung von abstrakten Lohngruppen-Definitionen auf bestimmte Tätigkeiten können Auskünfte größerer tarifgebundener Betriebe die erforderliche Konkretisierung ermöglichen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45, S 134).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Denn gerade diese tarifvertraglichen Regelungen und ihre Anwendung auf die Entlohnung von Schweißern ohne Lehrabschluß können Aufschluß über deren praktische Gleichstellung mit gelernten Metallfacharbeitern geben (vgl dazu allgemein BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR aaO Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Denn gerade diese tarifvertraglichen Regelungen und ihre Anwendung auf die Entlohnung von Schweißern ohne Lehrabschluß können Aufschluß über deren praktische Gleichstellung mit gelernten Metallfacharbeitern geben (vgl dazu allgemein BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR aaO Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    In solch einem Fall ist derjenige Tarifvertrag heranzuziehen, der gegolten hätte, wenn der Arbeitgeber des Klägers tarifgebunden gewesen wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18; Senatsurteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog.

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    In solch einem Fall ist derjenige Tarifvertrag heranzuziehen, der gegolten hätte, wenn der Arbeitgeber des Klägers tarifgebunden gewesen wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18; Senatsurteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei Prüfung der Berufsunfähigkeit Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 2/81

    Knappschaftliche Arbeit; Hauer; Bergmannsrente; Verminderte bergmännische

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprechen sollte (vgl BSGE 53, 69, 74; 57, 35, 37; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83

    Steinkohlenbergbau - Bergbau - Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprechen sollte (vgl BSGE 53, 69, 74; 57, 35, 37; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Allerdings kann sich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufes zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt haben, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen eine Facharbeiterqualität beigemessen wird (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 169).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Auch dies hätte auf die Ermittlung und Benennung einer Verweisungstätigkeit Auswirkungen, denen das LSG Rechnung tragen müßte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143, S 473).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, dh das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI aF am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (hierzu im Einzelnen BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 RdNr 7 ff mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 S 95 ff).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl BSG Urteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, vom 24. April 1996 - 5 RJ 24/94 - nicht veröffentlicht und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufes in dieses Mehrstufenschema ist die Qualität der verrichteten Arbeit, d.h. der aus einer Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnde Wert der Arbeit für den Betrieb (vgl. BSG Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht