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   BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92   

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BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92 (https://dejure.org/1994,28934)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 13 RJ 73/92 (https://dejure.org/1994,28934)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 13 RJ 73/92 (https://dejure.org/1994,28934)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Das LSG hat den bisherigen Beruf des Versicherten offenbar mit dem SG dem unteren Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters zugeordnet; anderenfalls wäre es nicht zu einer Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gekommen, denn dies ist bei Versicherten, deren bisheriger Beruf dem oberen Bereich dieser Gruppe zuzuordnen ist, nicht zulässig (st Rspr, vgl Senatsurteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Die vom SG festgestellte und vom LSG übernommene Notwendigkeit einer Anlernzeit von etwa einem Jahr liegt innerhalb des die Stufe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters (unterer Bereich) kennzeichnenden zeitlichen Rahmens von drei Monaten bis zu einem Jahr (vgl Senatsurteil vom 29. März 1994 aaO).

    Vielmehr schieden ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes aus; die zumutbaren Verweisungstätigkeiten müßten sich durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen (vgl Senatsurteil vom 29. März 1994 aaO mwN).

    Aus der Einschränkung der Verweisbarkeit folgt in beiden Fällen, daß mindestens eine danach in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; Senatsurteil vom 29. März 1994 aaO).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Tätigkeit im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß diese tarifvertragliche Einstufung auf deren Qualität beruht (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 mwN).

    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der hier aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, in der Regel den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 aaO).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt war (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13) oder wenn eine "Berufsanfängerlohngruppe" vorlag (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32).

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 71/93
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem GrS des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem GrS des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem GrS des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Sofern der Versicherte danach als Facharbeiter einzustufen war, wären ihm nur Tätigkeiten sozial zuzumuten gewesen, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt waren (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Sollten die Ermittlungen des LSG ergeben, daß der bisherige Beruf des Versicherten lediglich dem unteren Bereich der Gruppe mit dem Leitbild des angelernten Arbeiters zuzuordnen war, so konnte der Versicherte zwar nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden, wobei nur Tätigkeiten mit qualitativ ganz geringem Wert ausschieden (vgl BSGE 43, 243, 246 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 16); eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit mußte grundsätzlich nicht konkret bezeichnet werden (vgl etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 30, 90, 104, 117, 136).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem GrS des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Aus der Einschränkung der Verweisbarkeit folgt in beiden Fällen, daß mindestens eine danach in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; Senatsurteil vom 29. März 1994 aaO).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrige Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Das LSG habe die Rechtsprechung des BSG zur Qualifikation des Ausgangsberufs, ua im Hinblick auf die Entscheidung vom 23. November 1994 - 13 RJ 73/92 -, verkannt, indem es sich ausschließlich zur Qualifikation des Ausgangsberufs auf die Einarbeitungszeit beschränkt habe.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Entscheidung vom 23. November 1994 - 13 RJ 73/92) sei es nicht zulässig, für den qualitativen Wert des Ausgangsberufs allein die beim letzten Arbeitgeber vorgenommene Einarbeitungszeit zu berücksichtigen.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Angesichts des Ergebnisses der Anhörung von Sachverständigen in den Revisionsverfahren 13 RJ 73/92, 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 hat der erkennende Senat jedoch Zweifel, ob diese Rechtsprechung uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1995 - L 13 An 1680/94

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eines unausgebildeten und vollschichtig

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  • LSG Bayern, 11.04.1995 - L 11 An 171/93

    Streitigkeit über die Gewährung einer Rente wegen Berufungsfähigkeit;

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