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   BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96   

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BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96 (https://dejure.org/1997,7566)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 13 RJ 73/96 (https://dejure.org/1997,7566)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 (https://dejure.org/1997,7566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Soziale Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit - Tarifvertragliche Einstufung der Zustellertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96
    Maßgebend für die weiteren Ermittlungen ist die Fassung des TVArb, die im Zeitpunkt des Ausscheidens der Klägerin aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Entrichtung des letzten Pflichtbeitrages) gegolten hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22; Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 8).

    Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die betreffende tarifvertragliche Einstufung auf qualitätsfremden Gründen beruht - was bei sogen Beamtendiensttuern teilweise angenommen wird (vgl dazu Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 11 ff) -, so müßte das LSG dazu entsprechende Feststellungen treffen.

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96
    Maßgebend für die weiteren Ermittlungen ist die Fassung des TVArb, die im Zeitpunkt des Ausscheidens der Klägerin aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Entrichtung des letzten Pflichtbeitrages) gegolten hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22; Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 8).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96
    Grundsätzlich darf ein Versicherter im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 30/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96
    Da der erkennende Senat die insoweit erforderlichen Feststellungen im Revisionsverfahren nicht selbst nachholen kann (vgl § 163 SGG), ist das Urteil des LSG schon aus diesem Grunde gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückzuverweisen (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 5 RJ 30/95 -, Umdr S 11).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU richtet sich noch nach § 1246 der Reichsversicherungsordnung (RVO), da der Rentenantrag bereits im Jahre 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und sich auch auf einen Zeitraum vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auch vom erkennenden Senat ist darauf hingewiesen worden, daß durch das Ablegen der postbetrieblichen Prüfung die Qualität der erbrachten Arbeitsleistung angehoben worden sein kann, selbst wenn der äußere Ablauf einer Tätigkeit gleichgeblieben ist (Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96).

    Zur Feststellung der tariflichen Eingruppierung muß zunächst der beim Ausscheiden des Versicherten aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zeitlich und örtlich maßgebende Tarifvertrag ermittelt werden (vgl dazu Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96).

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Dabei ist die Fassung des Tarifvertrags maßgebend, die im Zeitpunkt der Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung gegolten hat (BSG Urteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15, vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 - und vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R - jeweils nicht veröffentlicht).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Zur Feststellung der tariflichen Eingruppierung muß zunächst der beim Ausscheiden des Versicherten aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zeitlich und örtlich maßgebende Tarifvertrag ermittelt werden (vgl dazu Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 -, Umdruck S 6).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Zunächst muß der beim Ausscheiden des Versicherten aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zeitlich und örtlich maßgebende Tarifvertrag ermittelt werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 -, Umdr S 6 f).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    Dessen weitere Feststellung, daß "ausgebildete Kräfte des einfachen Postdienstes in der Lage sein mußten, eine Fülle verschiedenartiger Tätigkeiten zu verrichten und von ihnen eine gewisse Flexibilität erwartet wurde", während "diese Anforderungen an Arbeitnehmer wie den Kläger nicht gestellt worden sind", ist angesichts der vom Kläger nachgewiesenen Fähigkeiten nicht nachzuvollziehen (zu der durch Ablegung einer Prüfung bedingten Anhebung der Qualität der erbrachten Arbeitsleistung vgl BSG vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 - s bereits zur Prüfung für den einfachen Postdienst eines Postarbeiters im Zustelldienst: BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 46 S 139 f).
  • LSG Bayern, 22.09.1998 - L 6 RJ 94/96

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit;

    Dies ergibt sich aus der Auskunft der Post im vorliegenden Verfahren (Schreiben des ... vom 14.08.1992), die mit weiteren Auskünften der Post (vgl. Schreiben der Deutschen Post AG Niederlassung Briefpost Bayreuth - Post Bayreuth - im Berufungsverfahren L 6 Ar 514/96 vom 19.02.1997; Schreiben der Deutschen Post AG - Postgeneraldirektion - im selben Berufungsverfahren vom 26.02.1997) und mit den Tatsachenfeststellungen in einschlägigen Urteilen des BSG übereinstimmt (vgl. Urteil des BSG vom 11.02.1993 - 5 RJ 64/91 - S.4 des Umdrucks - Urteil des BSG vom 19.06.1997 - 13 RJ 73/96 - S.6 des Umdrucks -).

    Es ist daher auch vom BSG anerkannt, daß die erforderliche kurze Ausbildungsdauer keinen Berufsschutz rechtfertigt (vgl. obengenanntes Urteil des BSG vom 11.02.1993 a.a.O. und obengenanntes Urteil des BSG vom 19.06.1997 a.a.O.; siehe auch wegen der vergleichbaren Fallgestaltung das Urteil des BSG vom 25.08.1993 - 13 RJ 25/92 - S.2 und 8 des Umdrucks -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 45/18

    Verweisbarkeit eines Briefzustellers bei beantragter Rente wegen teilweiser

    Die tarifliche Einstufung in die Entgeltgruppe 3 des zum maßgebenden Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 - juris; BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 23 - Rn 25) anwendbaren Entgelttarifvertrages für Arbeitnehmer der DPAG vom 18. Juni 2003 (ET-DPAG) ändert hieran nichts.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 16 R 215/18

    Verweisbarkeit eines Berufskraftfahrers ohne abgeschlossene Ausbildung bei

    Die zuletzt erfolgte tarifliche Einstufung in die Entgeltgruppe 3 des zum maßgebenden Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl BSG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 - juris; BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 23 - Rn 25) anwendbaren Entgelttarifvertrages für Arbeitnehmer der DPAG vom 18. Juni 2003 (ET-DPAG) ändert hieran nichts.
  • LSG Hamburg, 02.04.2013 - L 3 R 5/08
    Maßgebend für die Prüfung der Tätigkeit des bisherigen Berufs ist die Fassung des Tarifvertrages, die im Zeitpunkt der Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung des bzw. der Versicherten gegolten hat, und innerhalb dieses Tarifvertrages die Vergütungsgruppe, in die der Versicherte eingruppiert werden müsste, wenn er - ohne Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten - zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit aufgenommen hätte (BSG, Urt. vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96).
  • LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Bestimmung des

    Maßgebend für die Prüfung der Tätigkeit des bisherigen Berufs ist die Fassung des Tarifvertrages, die im Zeitpunkt der Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung des bzw. der Versicherten gegolten hat, und innerhalb dieses Tarifvertrages die Vergütungsgruppe, in die der Versicherte eingruppiert werden müsste, wenn er - ohne Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten - zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit aufgenommen hätte (BSG 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96, Juris).
  • LSG Hamburg, 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01

    Berufsunfähigkeit - Kraftwagenführer im Straßenpostdienst - Berufsschutz -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 8 RJ 121/00

    Rentenversicherung

  • LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit;

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