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   BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96   

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BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96 (https://dejure.org/1997,11135)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 13 RJ 93/96 (https://dejure.org/1997,11135)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96 (https://dejure.org/1997,11135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff der Berufsunfähigkeit - Ausgangspunkt für die Prüfung der Berufunfähigkeit ist der bisherige Beruf - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit beurteilt sich nach der Wertigkeit des bisherigen Berufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Der Hinweis auf die jahrelange Schlossertätigkeit läßt wiederum offen, ob es sich dabei um die wettbewerbsfähige Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufes (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 164, 168, 169) oder um eine geringerwertige Tätigkeit gehandelt hat, die nur zur Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters gehört haben könnte (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    In dem - allerdings unwahrscheinlichen - Fall, daß der Kläger nur zum oberen Bereich der Gruppe der angelernten Arbeiter gehört, ist ihm eine Verweisungstätigkeit zu benennen, die sich zumindest innerhalb der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters durch besondere Qualitätsmerkmale auszeichnet (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Dies gilt, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, nicht nur dann, wenn eine bestimmte Berufstätigkeit ausdrücklich in der Lohngruppe eines Tarifvertrages erwähnt wird, sondern (für diejenigen Berufe, die nicht in den Richtbeispielen aufgeführt sind) auch für die Abgrenzung durch allgemeine Eingruppierungsmerkmale, wenn der Tarifvertrag - wie dies hier der Fall ist - eine Eingruppierung nicht allein nach Berufen, sondern auch nach Tätigkeitsmerkmalen vorsieht (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

    Denn soweit der einschlägige Tarifvertrag für die Eingruppierung von Arbeitnehmern nicht den Beruf aufführt, sondern nur allgemeine Tätigkeitsmerkmale enthält, hat die tarifvertragliche Eingruppierung anhand des Tarifvertrages durch den Rentenversicherungsträger oder das Gericht selbst zu erfolgen (vgl BSGE 70, 56, 60 = BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21; vgl auch BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Denn zum einen hatten diese offensichtlich einen geringeren betrieblichen Wert (soweit sie überhaupt vollwertig ausgeübt worden sind), und zum anderen ist davon auszugehen, daß beim Kläger gesundheitliche Gründe für die Aufgabe der Arbeit als E-Lok-Schlosser bestimmend gewesen sind (vgl zB BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 Reichsversicherungsordnung).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 55/93

    Gewährung von gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Denn soweit der einschlägige Tarifvertrag für die Eingruppierung von Arbeitnehmern nicht den Beruf aufführt, sondern nur allgemeine Tätigkeitsmerkmale enthält, hat die tarifvertragliche Eingruppierung anhand des Tarifvertrages durch den Rentenversicherungsträger oder das Gericht selbst zu erfolgen (vgl BSGE 70, 56, 60 = BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21; vgl auch BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 62/89

    Alterskasse - Landwirt - Pflichtbeitrag - Angestelltenversicherung

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Die Wertigkeit des bisherigen Berufs bestimmt die soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit in der Weise, daß ein Versicherter im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf nur auf die nächstniedrigere Stufe verwiesen werden darf (vgl BSGE 55, 45, 46f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Die Wertigkeit des bisherigen Berufs bestimmt die soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit in der Weise, daß ein Versicherter im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf nur auf die nächstniedrigere Stufe verwiesen werden darf (vgl BSGE 55, 45, 46f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96
    Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138, 140).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Unabhängig vom heutigen Ausbildungsgang eines Rangierleiters auf der Grundlage der Ausbildung des "Eisenbahners im Betriebsdienst" (EiB), die erst im Jahre 1997 eingeführt wurde (Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 2. April 1997, BGBl I 752), wurden bereits ab 1. Januar 1994 Rangierleiter nach dem Willen und der maßgeblichen qualitativen Einschätzung der Tarifpartner den Facharbeitern also gleichgestellt (zur Rolle der Richtbeispiele s das Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96, veröffentlicht bei Juris, sowie aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121, 125 f).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Unabhängig vom heutigen Ausbildungsgang eines Rangierleiters auf der Grundlage der Ausbildung des "Eisenbahners im Betriebsdienst", die erst im Jahre 1997 eingeführt wurde (Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 2. April 1997, BGBl I 752), wurden bereits ab 1. Januar 1994 Rangierleiter nach dem Willen und der maßgeblichen qualitativen Einschätzung der Tarifpartner den Facharbeitern gleichgestellt (zur Rolle der Richtbeispiele s das Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96, veröffentlicht bei Juris, sowie aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121, 125 f).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Dies betrifft ua auch eine beruflich geforderte Sprachgewandtheit (vgl Senatsurteile vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - und vom 6. März 1991 - 13/5 RJ 5/89 -) sowie sonstiges besonderes Sprachvermögen (vgl Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96 - "Zugansager").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - L 3 RJ 108/98

    Rentenversicherung

    Dazu gehört dann auch folgerichtig die Fähigkeit, in der Muttersprache lesen und schreiben zu können (vgl. etwa zur beruflich geforderten Sprachgewandtheit BSG Urteil vom 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - vom 06.03.1991 - 13/5 RJ 5/89 - vom 19.06.1997 - 13 RJ 93/96 -).
  • SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion

    Zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" oder zur Gruppe der "besonders hoch qualifizierten Facharbeiter" zählen diejenigen Versicherten, die wegen der geistigen und persönlichen Anforderungen ihrer Tätigkeit die Facharbeiter deutlich überragen und die deswegen in die Spitzengruppe der Lohnskala (vgl. dazu BSG, 19.6.1997- 13 RJ 93/96) eines entsprechend differenzierten Tarifvertrages eingestuft sind.
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