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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07 (https://dejure.org/2007,3147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 (https://dejure.org/2007,3147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 13 S 1045/07 (https://dejure.org/2007,3147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des zeitgleichen Erlasses einer Ausweisungsverfügung und der Befristung einer Sperrwirkung der Ausweisung; Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen gemeinschaftsrechtswidrigen Ausweisung; Verlust des Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers aus ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Rücknahme, Rückwirkung, Rechtsschutzinteresse, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Antrag, Zumutbarkeit, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben

  • Judicialis

    AuslG § 47; ; AufenthG § 102; ; LVwVfG § 48; ; EMRK Art. 8; ; BVerfGG § 79

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsgesetz/EWG , Freizügigkeitsgesetz/EU; Ausweisung: Ausweisung EU-Staatsangehöriger; Italien; Rechtswidrigkeit; Antrag auf Rücknahme der bestandskräftigen Ausweisung

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsgesetz/EWG , Freizügigkeitsgesetz/EU; Ausweisung: Ausweisung EU-Staatsangehöriger; Italien; Rechtswidrigkeit; Antrag auf Rücknahme der bestandskräftigen Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1555 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 68
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Auch aus § 79 BVerfGG folgt kein zwingender Rücknahmeanspruch (Bestätigung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats mit Urteil vom 24.1.2007 - 13 S 451/06, InfAuslR 2007, 182).

    Nach nationalem Recht räumt § 48 Abs. 1 LVwVfG dem Antragsteller lediglich ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung hinsichtlich der Entscheidung über die Ausübung der Rücknahmebefugnis ein (vgl. hierzu ausführlich m.w.N. Urteil des Senats vom 24.1.2007 - 13 S 4516 - InfAuslR 2007, 182).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem unwirksamen - oder: wie hier allenfalls unwirksam gewordenen -Verwaltungsakt eine klarstellende behördliche Rücknahme des Verwaltungsakts möglich und aus Gründen der Beseitigung des Rechtsscheins gegebenenfalls auch erforderlich sein kann (vgl. hierzu Bay. VGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86.02944 -, NVwZ-RR 1991, 117; Hess. VGH, Urteil vom 29.3.2006 - 6 UE 2874/04 - juris; Urteil des Senats vom 24.1.2007, a.a.O.).

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 24.1.2007 (- 13 S 451/06 - a.a.O.) im einzelnen näher dargelegt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, sind jedenfalls bestandskräftig gewordene Ausweisungsverfügungen auch nicht durch Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes zum 1.1.2005 unwirksam geworden.

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 24.1.2007 (13 S 451/06) unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EuGH darstellt, begründet Gemeinschaftsrecht in Fällen der vorliegenden Art keinen unbedingten Rücknahmeanspruch.

    Selbst bei einem Verstoß gegen materielles Europarecht ist danach eine Rücknahme nicht schlechterdings geboten, vielmehr besteht lediglich eine gemeinschaftsrechtliche Prüfungs- oder Rücknahmepflicht in dem Rahmen, den auch das nationale Recht vorsieht (vgl. Urteil des Senats vom 24.1.2007, a.a.O.; umfassend Rennert, DVBl. 2004, 400; Ruffert, JZ 2007, 407).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Dem etwaigen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die aufgrund der Zustimmung des Bundesgesetzgebers mit förmlichem Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 GG innerstaatlich im Range eines Bundesgesetzes gilt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, NJW 2004, 3407), kommt dabei keine weitergehende Wirkung zu als einem Verstoß gegen sonstiges materielles nationales Recht oder gar einem Grundrechtsverstoß.

    Aufgrund der weitgehenden Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes sind dabei sowohl dieses als auch das übrige staatliche Recht nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und damit auch mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Gestalt, welche diese in der maßgeblichen Rechtsprechung des EGMR gefunden hat, vermieden wird (vgl. hierzu ausführlich BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004, a.a.O. und vom 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 - NVwZ 2004, 852; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention, Handkommentar, 2. Aufl., Rn 20 ff. zu Art. 46 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Auch die von dem Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1979 (1 BvR 650/77) bestätigt seine Rechtsauffassung nicht.
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Vielmehr führt das Bundesverfassungsgericht in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 10.5.2007 (2 BvR 304/07) aus, dass die Befristung der Ausweisungswirkungen nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK ist (vgl. insbesondere S. 17 des Beschlussumdrucks).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Wie der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 7.9.2004 (C 456/02 - Trojani -, Rn 36, InfAuslR 2004, 417) zu den "Beschränkungen und Bedingungen" der Freizügigkeit im Sinne des Art. 18 Abs. 1 EG ausgeführt hat, erwächst dem Unionsbürger bei Fehlen ausreichender Existenzmittel im Sinne der RL 90/364/EWG kein Recht zum Aufenthalt; diese Formulierung legt den Schluss zumindest nahe, dass bei Nichterfüllung dieser Beschränkungen und Bedingungen die Unionsbürgerschaft allein keine Freizügigkeitsberechtigung vermittelt.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Mithin rechtfertigen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.8.2004 (- 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315 bzw. - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297) eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG nicht.
  • VGH Bayern, 12.10.1989 - 26 B 86.02944
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem unwirksamen - oder: wie hier allenfalls unwirksam gewordenen -Verwaltungsakt eine klarstellende behördliche Rücknahme des Verwaltungsakts möglich und aus Gründen der Beseitigung des Rechtsscheins gegebenenfalls auch erforderlich sein kann (vgl. hierzu Bay. VGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86.02944 -, NVwZ-RR 1991, 117; Hess. VGH, Urteil vom 29.3.2006 - 6 UE 2874/04 - juris; Urteil des Senats vom 24.1.2007, a.a.O.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Dementsprechend kann eine gerichtliche Spruchpraxis keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG bewirken (vgl. hierzu BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7.7.2004 - 6 C 24/03 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Dementsprechend kann eine gerichtliche Spruchpraxis keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG bewirken (vgl. hierzu BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7.7.2004 - 6 C 24/03 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, juris).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der ihr folgenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13.9.2005 - 1 C 7.04 - und vom 16.10.2005 - 1 C 5.04 -) werde in Ausweisungsverfahren gegen Unionsbürger und assoziationsrechtlich privilegierte türkische Staatsangehörige außer in dringenden Fällen gegen die Verfahrensgarantie des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG verstoßen, wenn weder ein Widerspruchsverfahren stattfinde noch sonst eine unabhängige zweite zuständige Stelle im Sinne der Richtlinie im Verwaltungsverfahren eingeschaltet worden sei.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • VGH Hessen, 29.03.2006 - 6 UE 2874/04
  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • SG Marburg, 07.02.2007 - S 12 KA 851/06

    Krankenversicherung - keine Verordnungsfähigkeit von "Wobe-Mugos-E" in 2004 -

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 641/01

    Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen begünstigenden VA mit Dauerwirkung nach

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 11 LA 147/05

    Änderung der Rechtslage gegenüber einer bereits bestandskräftig gewordenen

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03

    Bescheid über Bewilligung von Trennungsgeld; Rücknahme eines rechtswidrigen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Gleiches gilt für die aktuelle aufenthaltsrechtliche Stellung des Klägers - etwa im Hinblick auf einen gesteigerten Ausweisungsschutz nach § 6 Abs. 5 Freizüg/EU (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19

    Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen Ausweisungverfügung,

    Liege - wie hier - eine auf die konkrete Ausweisung bezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte nicht vor, so führe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht bereits als solcher zu einer Reduzierung des Rücknahmeermessens auf Null.

    Die vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Bezug genommenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.11.2009 (11 S 2472/08) und 28.06.2007 (13 S 1045/07) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009 (1 C 26.08), das im Übrigen einen Fall betroffen habe, in dem die Rechtmäßigkeit der Ausweisung zuvor gerichtlich festgestellt worden sei, würden übersehen, dass bei einem Verstoß der Ausweisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention die Realisierung der Rückkehr in das Bundesgebiet aus Art. 8 Abs. 1 EMRK heraus geboten sei.

    Im Rahmen der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts kommt einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK daher keine weitergehende Wirkung zu als einer Verletzung sonstigen materiellen nationalen Rechts oder gar einem Grundrechtsverstoß (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - juris Rn. 30; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris 12 ff.; das BVerwG hat mit dieser Entscheidung das zuvor genannte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 B 57.07 - juris Rn. 3, nach dem ein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen Ausweisungsverfügung zu verneinen ist).

  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06

    Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung

    Rspr., vgl. z.B.: Beschluss vom 11.12.1995 - 3 B 71.95 -, zitiert nach JURIS, EuGH-Vorlagebeschluss vom 07.07.2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226, unter Hinweis auf das Urteil vom 27.01.1994 - 2 C 12.92 -, E 95, 86; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651, zitiert nach JURIS; BFH, Urteil vom 27.06.2006 - VII R 53/05 -, BFHE 213, 466, zitiert nach JURIS; VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS; VG Magdeburg, Urteil vom 06.03.2007 - 5 A 191/06 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123 -, DAR 2007, 228, zitiert nach JURIS; VG München, Urteil vom 28.10.2003 - M 12 K 02.989 -, zitiert nach JURIS; speziell zu der Entscheidung des EuGH vom 23.10.2003 zur Gemeinschaftswidrigkeit des Versorgungsabschlags wegen Teilzeitbeschäftigung und den nachfolgenden Urteilen des BVerwG vom 25.05.2005: VG Münster, Urteil vom 20.02.2006 - 4 K 140/05 -, zitiert nach JURIS; aus der Literatur: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG 6. Auflage, § 51 Rdnr. 99; Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Auflage, § 51 Rdnr. 30).

    (für den EGMR: VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS).

    (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651, zitiert nach JURIS; siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS; VGH München, Beschluss vom 18.06.2007 - 19 C 06.3043 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123 -, DAR 2007, 228, zitiert nach JURIS sowie VG Münster, Urteil vom 20.02.2006 - 4 K 140/05 -, zitiert nach JURIS, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 13.01.2004 in der Rs. Kühne & Heitz, - C-453/00 -, DVBl. 2004, 373 f.).

  • VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 6420/17

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf null; Gleichmäßigkeit

    In dem einschlägigen Fachrecht kann aber eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsaktes ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 C 50/09 -, juris Rn. 11; Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33/07 -, juris Rn. 13; Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10/07 -, juris Rn. 33; Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32/06 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08

    Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell

    Liegt eine auf die konkrete Ausweisung bezogene Entscheidung des EGMR nicht vor, führt ein Verstoß gegen die EMRK nicht bereits als solcher zu einer Reduzierung des Rücknahmeermessens auf Null (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - VBlBW 2008, 68; Discher, a.a.O., Rn. 763.3).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08

    Behördenzuständigkeit bei Rücknahme einer Ausweisung

    Insoweit kann auf den in § 10 StAG geregelten Anspruch auf Einbürgerung oder auf die besonderen Ausweisungsweisungsschutz vermittelnde europarechtliche Bestimmung des Art. 28 Abs. 3a RL 2004/38/EG verwiesen werden (vgl. Urteile des Senats vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - und vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68).

    Eine derartige Reduktion des Ermessens ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68 m.w.N. sowie die Senatsurteile vom 24.1.2007 - 13 S 451/07 -, VBlBW 2007, 392 und vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - zur Verfassungsmäßigkeit dieser eingeschränkten Rücknahmepflicht siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.1.2008 - 1 BvR 943/07 -, NVwZ 2008, 550).

  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

    Zwar steht nach einhelliger Rechtsprechung fest, dass eine solche Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Rücknahme eines rechtswidrigen bzw. auch gemeinschaftsrechtswidrigen, aber - wie im vorliegenden Fall - nach den nationalen Vorschriften bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes nur dann anzunehmen ist, wenn die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Gewichtung der Einzelfallgerechtigkeit einerseits sowie dem verfassungsrechtlich verbürgten Prinzip der Bestandskraft andererseits "schlechthin unerträglich" ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2005 - 3 B 86/04 -, DÖV 2005, 651 und Beschl. v. 07.07.2004 - 6 C 24/03 -, Urt. v. 17.01.2007 - 6 C 32.06 -juris, BVerwGE 121, 126 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2007 - 13 S 451/06 -, InfAuslR 2007, 182 und Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, FamRZ 2007, 1555=VENSA; siehe dazu auch VG Freiburg, Urt. v. 24.07.2007 - 1 K 1505/06 -, VENSA und Urt. v. 28.03.2007 -1 K 505/06 -).

    Nicht zu verfangen vermag im vorliegenden Kontext der Hinweis darauf, dass jedenfalls dem sekundären Gemeinschaftsrecht die Aufspaltung in den Verlust des Freizügigkeitsrechts einerseits und in die nachfolgende Befristung dieser Wirkung andererseits nicht fremd ist, weil z. B. Art. 32 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG [Freizügigkeitsrichtlinie] vorsieht, dass ein Unionsbürger, der sein Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verloren hat, einen Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots unter Hinweis auf veränderte Umstände stellen und dann einen neuerlichen Anspruch auf Zuzug ins Bundesgebiet geltend machen kann (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - VENSA).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

    Eine - durch die Ausweisung mit zunächst unbefristeter Sperrwirkung möglicherweise ausgelöste - unverhältnismäßige Einschränkung der persönlichen Lebensführung des Ausländers wird dadurch verhindert, dass der Ausländer für den Regelfall einen Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung, insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsverbots, hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -).
  • VG Regensburg, 22.09.2010 - RO 1 K 10.521

    Wiederaufgreifen des Verfahrens oder Rücknahme des bestandskräftigen

    Vielmehr sind die vom nationalen Recht vorgesehenen Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht vereinbar, weil sie Ausschluss des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit sind und sich auch für das Gemeinschaftsrecht eine unbedingte Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheids nur aus besonderen, zusätzlichen Gründen ergeben kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005, DÖV 2005, 651; BayVGH, Beschl. v. 18.6.2007, Az. 16 C 06.3043 ; BayVGH Beschl.v. 2.5.2007 a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 28.6.2007 Az. 13 S 1045/07 ).
  • VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 3360/07

    Aufhebung einer bestandskräftigen und gerichtlich bestätigten Ausweisung bei

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine Änderung im Bereich des materiellen Rechts, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt, handelt; dementsprechend kann eine gerichtliche Spruchpraxis keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG bewirken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, juris Rn. 31 [= VBlBW 2008, 68]).
  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

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