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   VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01   

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VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01 (https://dejure.org/2002,728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 (https://dejure.org/2002,728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 (https://dejure.org/2002,728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund - Gewaltanwendung - PKK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erleichterte Einbürgerung; Rechtsstaatlich unzulässiges Rückwirkungsverbot; Unterstützung sicherheitsrelevanter Bestrebungen der PKK ; Tatsachengestützter Verdacht gegen Nachfolgeorganisation; Einbürgerungsbewerber, der in der Vergangenheit an Gewalttaten der ...

  • Judicialis

    AuslG § 102a; ; AuslG § 86 Nr. 2; ; StAG § 9; ; StAG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 86 Nr. 2; AuslG § 102a; StAG § 8; StAG § 9
    Einbürgerung nach §§ 85 ff. AuslG , Einbürgerung nach StAG : erleichterte Einbürgerung, rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot, Übergangsregelung, Ausschlussgrund, Unterstützung sicherheitsrelevanter Bestrebungen, tatsachengestützter Verdacht, PKK, ERNK, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 459 (Ls.)
  • DVBl 2003, 84 (Ls.)
  • DVBl 2003, 84 NVwZ-RR 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2000 - 7 K 4973/99 - geändert.

    Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2000 - 7 K 4973/99 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.10.2000 - 7 K 4973/99 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.10.2000 - 7 K 4973/99 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 21.8.1998 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 5.10.1998 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, ihn in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der mit der Verfügung vom 22.11.1993 ebenfalls verbotenen FEYKA-Kurdistan, der früheren Dachorganisation kurdischer Vereine in Deutschland, davon ausgegangen, es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die PKK und die ERNK die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdeten (Beschluss vom 6.7.1994, NVwZ 1995, 587; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urteil vom 9.12.1997 - 1 A 9.93 - im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, a.a.O.).

    Entsprechende Strukturen hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6.7.1994 (a.a.O.) hinsichtlich der FEYKA-Kurdistan und der PKK/ERNK festgestellt.

    Bereits die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Anmaßung eigener Strafgewalt genügt jedoch - unabhängig vom Fortbestehen der Bereitschaft zur Gewaltanwendung nach außen - für eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik (BVerwG, Beschluss vom 6.7.1994, a.a.O.); (zur Aufrechterhaltung des Betätigungsverbots vgl. auch: Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen vom 12.3.2001 und vom 12.6.2002 ).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Letztlich kann hier offen bleiben, ob der Nachweis, dass eine Organisation solche unter anderem auch gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Ziele verfolgt, bereits dann als geführt zu gelten hat, wenn sie nach §§ 3, 14 VereinsG - bestandskräftig oder sofort vollziehbar - verboten ist (vgl. Berlit, a.a.O. Rnr. 66 allgemein zu verbotenen Organisationen; im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 3 1. Alternative AuslG a.A. BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, BVerwGE 109, 1).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der mit der Verfügung vom 22.11.1993 ebenfalls verbotenen FEYKA-Kurdistan, der früheren Dachorganisation kurdischer Vereine in Deutschland, davon ausgegangen, es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die PKK und die ERNK die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdeten (Beschluss vom 6.7.1994, NVwZ 1995, 587; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urteil vom 9.12.1997 - 1 A 9.93 - im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, a.a.O.).

    Denn es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die PKK (bzw. KADEK) seit ihrem Verbot in einer Weise gewandelt hat, die eine aktive Betätigung für diese Organisation als unbeachtlich im Rahmen des § 86 Nr. 2 AuslG n.F. erscheinen ließe (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.3.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 27.6.2000, NVwZ-RR 2001, 137 zu § 8 StAG betr. die Fragestellung, ob die Aktivitäten der PKK gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Sicherheit des Bundes gerichtet sind).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96

    Vereinsverbot: Ausländerverein - Unterstützung der verbotenen PKK - Gefährdung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Das Verbot des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins werde durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.6.1997 - 1 S 1377/96 - bestätigt.

    Das Verbot des DKFV wurde durch Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 23.6.1997 - 1 S 1377/96 - bestätigt (in diesem Verfahren trat der Kläger als einer der Vorstandsmitglieder auf), weil der Verein die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde.

    Bei der Bewertung der Tätigkeit des Klägers im DKFV ist zudem zu berücksichtigen, dass die im Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 23.6.1997, a.a.O., festgestellten Verhältnisse des DKFV einem typischen Strukturprinzip der PKK entsprachen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2001 - 13 S 916/00

    Beurteilung der Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Denn bei einem Verpflichtungsbegehren ist auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage abzustellen - auch wenn sie dem Kläger weniger günstig ist als die zur Zeit der Antragstellung geltende Rechtslage - es sei denn, aus der Rechtsordnung ergibt sich, dass für frühere Anträge das bisherige Recht maßgeblich bleiben soll (BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82.95 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49; Senatsurteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 -).

    Darin unterscheidet sich der Versagungsgrund des § 86 Nr. 2 AuslG von der im Rahmen der Ermessensausübung bei § 8 StAG zu berücksichtigenden Prognose über die Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers (vgl. dazu das Senatsurteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 - und den Senatsbeschluss vom 29.3.2000, InfAuslR 2001, 225).

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Denn bei einem Verpflichtungsbegehren ist auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage abzustellen - auch wenn sie dem Kläger weniger günstig ist als die zur Zeit der Antragstellung geltende Rechtslage - es sei denn, aus der Rechtsordnung ergibt sich, dass für frühere Anträge das bisherige Recht maßgeblich bleiben soll (BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82.95 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49; Senatsurteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend § 86 AuslG i.d.F. vom 1.7.1993 auch insoweit auf zuvor gestellte Einbürgerungsanträge angewandt, als die Änderung dem Einbürgerungsbewerber nachteilig war, ohne Bedenken im Hinblick auf den Vertrauensschutz oder das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG im Allgemeinen zu äußern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Zwar hat auch im Falle einer unechten Rückwirkung eine Abwägung des Vertrauens in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage mit dem öffentlichen Interesse an einer Änderung der Rechtslage zu erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1996, BVerfGE 95, 64; BVerfG Beschluss vom 8.6.1988, BVerfGE 78, 249; BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Die Angaben der Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt objektiver Umstände gegeben sein können - gestützt oder bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981, BVerfGE 57, 250 ; BVerfG , Beschluss vom 19.7.1995, NJW 1996, 448).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Zwar hat auch im Falle einer unechten Rückwirkung eine Abwägung des Vertrauens in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage mit dem öffentlichen Interesse an einer Änderung der Rechtslage zu erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1996, BVerfGE 95, 64; BVerfG Beschluss vom 8.6.1988, BVerfGE 78, 249; BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
    Denn die Anwendung der verschärften neuen Übergangsregelung ist kein Fall der echten Rückwirkung, da kein bereits abgeschlossener, der Vergangenheit angehörender Sachverhalt einer neuen Regelung unterworfen wurde (BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984, BVerfGE 68, 287).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1984 - 10 S 1739/82

    Löschung von Daten - V-Mann - Zeuge vom Hörensagen

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93

    Erlass eines Gerichtsbescheides - Verbot eines Vereins

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, juris Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 -, juris Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03 -, juris Rn. 38.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Maßgeblich für die Frage, ob der Kläger einzubürgern ist, ist die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats maßgebliche Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris).

    Diese Anknüpfungstatsachen müssen die Annahme sicherheitsrelevanter Aktivitäten rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 aaO).

    Nach dem Urteil des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 11.07.2002 (aaO) fallen auch Betätigungen unterhalb der Tätigkeit als Funktionär jedenfalls dann unter § 86 Nr. 2 AuslG (entspricht § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG), wenn sie auf eine "nachhaltige" Unterstützung auch nach dem Wirksamwerden des Verbots der PKK schließen lassen.

    Eine entsprechende Feststellung hat der erkennende Gerichtshof (vgl. Urteil vom 11.07.2002 aaO) hinsichtlich eines Zeitraums bis Mitte 1999 aufgrund der von der PKK (auch) in Deutschland verübten Gewalttätigkeiten getroffen; die PKK/ERNK ging danach im Bundesgebiet gewalttätig gegen "Verräter" in den eigenen Reihen und Angehörige konkurrierender kurdischer Organisationen vor und hat sich damit eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt.

    Allein dies stellt eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1994 - 1 VR 10.93 -, NVwZ 1995, 587; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 aaO; BayVGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -).

    Die Glaubhaftmachung der Abwendung erfordert die Vermittlung einer entsprechenden überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 aaO).

    In einer solchen Fallgestaltung ist das Ermessen in der Weise reduziert, dass lediglich die Versagung der Einbürgerung ermessensfehlerfrei möglich wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 aaO; Nr. 8.1.2.5 StAR-VwV).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Es steht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Mesopotamische Kulturverein S... den Terrorismus unterstützt (ebenso schon zu § 86 Nr. 2 AuslG a.F VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 64, wonach der "Mesopotamische Kulturverein S... als Vorfeldorganisation der PKK bzw. KADEK anzusehen ist"; die PKK-Nähe dieses Vereins auch bejahend VGH Bad.-Württ, Urteil vom 08.07.2009 - 13 S 358/09 - zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG).

    Ein erheblicher Teil der Veranstaltungen wurde - wie in den Berichten des LfV kenntlich gemacht - in der "Özgur Politika" und der "Yeni Özgur Politika" aufgegriffen (siehe im Übrigen zur Einordnung der "Özgur Politika" als Sprachrohr der PKK VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2011 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 63).

    Im Übrigen bestand über finanzielle Zuschüsse an den Verein eine Verbindung zwischen der YEK-KOM und dem Mesopotamischen Kulturverein schon im Jahre 2000 (siehe näher VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -juris Rn. 63).

    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).

    Diese zum Strafrecht entwickelten Prinzipien können als Ausdruck des Rechts auf faires Verfahrens auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herangezogen werden (Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010 § 96 Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50).".

    Dies verdeutlichen etwa auch ein Abgleich der Feststellungen zu solchen Veranstaltungen im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 11.07.2002 (13 S 1111/01 - juris Rn. 63) mit den im vorliegenden Verfahren vorlegten Berichten vom 02.08.2006 und 27.10.2009, die auch Zeiträume erfassen, die Gegenstand dieses Urteils waren.

  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    a) Die für eine Anspruchseinbürgerung maßgebliche Sach- und Rechtslage ist die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (siehe dazu BVerwG, Beschl. v. 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschl. v.19.8.1996, InfAuslR 1996, 399; VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; Beschl. v. 13.12.2004 - 13 S 1276/04, in juris; VGH München, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, in juris).

    Durch dieses Verhalten hatte sich die PKK eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt und dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verletzt und gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urt. v. 9.12.1997 - 1 A 9.93, zitiert nach VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, a.a.O.).

    Dadurch wird deutlich, dass die PKK ihre gewaltorientierte Vorgehensweise zunächst nicht wesentlich verändert hat und insbesondere Spendengeld-Erpressungen und Bestrafungsaktionen zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Befolgung der Anweisungen der PKK-Führung, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, auch nach Verkündung der so genannten Friedensstrategie zum Erscheinungsbild der PKK gehörten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris).

    Vielmehr ist die Glaubhaftmachung eines individuellen Lernprozesses erforderlich, der annehmen lässt, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch eine Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, in juris; Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819, in juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002, a.a.O.; Berlit in: GK-StAR, § 86 AuslG, Rdnr. 143).

    Um eine geänderte innere Einstellung glaubhaft zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Kläger einräumt oder zumindest nicht bestreitet, die PKK früher unterstützt zu haben (vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v.11.7.2002, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

    BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; Beschluss vom 19.8.1996, InfAuslR 1996, 399, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 - Juris, und Urteil vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - Juris, und OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 -.

    Demnach veränderte die PKK nach der Verkündung der sogenannten Friedensstrategie ihre gewaltorientierte Vorgehensweise nicht wesentlich und gehörten insbesondere Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, nach wie vor zum Erscheinungsbild der PKK, so dass von ihr weiterhin eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., und Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.

    Dienen solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertritt, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung der inkriminierten Bestrebungen zu fördern, dann liegt ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG vor vgl. zu alledem auch OVG Hamburg, Urteil vom 6.12.2005 - 3 Bf 172/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O., sowie Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O., und Beschluss vom 13.7.2005 - 5 ZB 05.901 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 96 ff.

    Die gegenteilige Auffassung, wonach nicht jede Unterstützungshandlung den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfülle, vielmehr erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sei, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit den inkriminierten Bestrebungen zu indizieren, und von daher eine Differenzierung erforderlich sei, um bloße - eher unpolitische - Mitläufer nicht mehr zu erfassen so generell, jedoch ohne konkreten Bezug zur Identitätskampagne: VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; VGH München, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 98, sowie gerade auch im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung: VG Freiburg, Urteil vom 16.3.2005 - 2 K 2364/04 -, und VG Hamburg, Urteil vom 22.4.2004 - 15 K 926/2003 -, vermag nicht zu überzeugen.

    Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen dürfen zumal wegen der inneren Dimension der Abwendung nicht überspannt werden vgl. Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 152, 156, 158 m.w.N., sowie auch VGH Mannheim, Urteil vom 11.7.2002, a.a.O. .

  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

    Sowohl in der Türkei als auch in der Bundesrepublik Deutschland hat die PKK/ERNK in der Vergangenheit und nunmehr in ihrer Nachfolge der KADEK Bestrebungen verfolgt, die, von Gewaltbereitschaft getragen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren bzw. sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02; vgl. hierzu auch den, dem Bevollmächtigten des Klägers aus zahlreichen Asylverfahren bekannten Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2003).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist insoweit ein durch Tatsachen gestützter hinreichender Tatverdacht (Bayerischer VGH, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01 und ähnlich Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; OVG NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00).

    Die Glaubhaftmachung einer Abwendung von der Unterstützung inkriminierter Bestrebungen setzt zudem weiter voraus, dass der Einbürgerungsbewerber einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher eine durch § 86 Nr. 2 normierte Bestrebung unterstützt zu haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01).

    Wenn dagegen - wie beim Kläger - das frühere Verhalten in unglaubhafter Weise bagatellisiert wird, ist eine Glaubhaftmachung der Abwendung nur möglich, wenn sie aufgrund objektiver Gegebenheiten überwiegend wahrscheinlich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, a.a.O.), was im Falle des Klägers nicht festgestellt werden kann.

  • VG Gießen, 18.10.2004 - 10 E 891/04

    Ausschlussgründe für die Einbürgerung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist insoweit ein durch Tatsachen gestützter hinreichender Tatverdacht (Bay. VGH, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bay. VGH, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -; VGH Baden Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - u. ä. Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht (Bay. VGH, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -; OVG NRW, Urt. v. 27.06.2000 - 8 A 609/00 -).

    Die Glaubhaftmachung einer Abwendung von der Unterstützung inkriminierter Bestrebungen setzt zudem weiter voraus, dass der Einbürgerungsbewerber einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher eine durch § 86 Nr. 2 AuslG normierte Bestrebung unterstützt zu haben (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -).

    Wenn dagegen - wie beim Kläger zu 1) - das frühere Verhalten in unglaubhafter Weise bagatellisiert wird, ist eine Glaubhaftmachung der Abwendung nur möglich, wenn sie aufgrund objektiver Gegebenheiten überwiegend wahrscheinlich ist (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002, a. a. O.), was im Falle des Klägers zu 1) gerade nicht festgestellt werden kann.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.
  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund

    Nach der Rechtsprechung der Kammer handelt es sich bei der PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen KADEK/KONGRA-GEL um eine Vereinigung, die sowohl gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichtete als auch deren auswärtige Belange gefährdende Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG in der Vergangenheit verfolgt hat und auch gegenwärtig noch verfolgt, vgl. Urteil der Kammer vom 15. August 2007 - 8 K 3198/04 - ebenso: BVerwG, Urteile vom 30. März 1999 - 9 C 31.98, 9 C 23.98 und 9 C 22.98 -, BVerwGE 109, 1; 109, 12 und 109, 25; Beschluss vom 6. Juli 1994 - 1 VR 10.93 -, NVwZ 1995, 587; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2008 - 5 N 19.06 -, Juris; OVG Saarland, Urteil vom 8. März 2006 - 1 R 1/06 -, Juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteile vom 10. November 2005 - 12 S 1696/05 - und vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, beide Juris; VGH Bayern, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 3 Bf 172/04 -, Juris.

    Soweit der Unterstützungsbegriff in der Rechtsprechung insbesondere bei der PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen mit Blick auf deren hohen Mobilisierungsgrad zum Teil einschränkend dahin ausgelegt worden ist, dass punktuelle geringfügige Unterstützungshandlungen erst dann die Annahme eines Unterstützens rechtfertigen, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zu indizieren, um so einerseits bloße - im Grunde eher unpolitische - "Mitläufer" von der Anwendung des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG auszunehmen, andererseits aber auch Betätigungen unterhalb der Schwelle einer Funktionärstätigkeit zu erfassen, wenn sie auf eine nachhaltige Unterstützung der PKK schließen lassen, wie etwa bei einer regelmäßigen - passiven - Teilnahme an PKK-Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum hinweg, vgl. VGH Bayern, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 -, Juris; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; Berlit in Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Stand: August 2009, § 11 Rn. 98, ist dem vor dem Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgericht geprägten weiten Unterstützungsbegriffs nicht mehr zu folgen.

    Allgemeine Verdachtsmomente, die nicht durch bezeichenbare, konkrete Tatsachen gestützt sind, reichen hingegen nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 -, a.a.O.; Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 11 Rn. 66, 74, 86 ff.; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, a.a.O.

    vgl. Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 11 Rn. 66, 74, 86 ff.; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 Bf 345/06.Z -, AuAS 2009, 43.

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht, vgl. VGH Bayern, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 - VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, und Beschluss vom 29. März 2000 - 13 S 858/98 - OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2000 - 8 A 609/00 -, InfAuslR 2001, 29.

  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 5/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 2/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • VG Gießen, 05.04.2004 - 10 E 4911/03

    Rücknahme der Einbürgerung

  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07

    Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme;

  • VG Stuttgart, 12.10.2005 - 11 K 1429/04

    Klage wegen Einbürgerung eines Bewerbers, der sich als Strohmann für den Vorstand

  • VG Berlin, 01.02.2007 - 2 A 133.06

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen

  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2005 - 11 E 4037/03

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung steht der Einbürgerung entgegen,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09

    Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

  • VG Hamburg, 06.02.2007 - 10 K 1773/06

    Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

  • VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse;

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03

    Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 6189/03

    D (A), Iraner, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Asylberechtigte,

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

  • OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen - Unterstützung der PKK durch

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19

    Ausweisung eines Hasspredigers

  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

  • VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 2983/04

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04

    ( Besteht die einem Einbürgerungsbewerber vorgeworfene Unterstützungshandlung

  • VG Stuttgart, 22.03.2012 - 11 K 3604/11

    Einbürgerungsbewerber; gesicherte Identität; Anforderungen an Identitätsnachweis

  • OVG Saarland, 21.08.2008 - 1 A 229/07

    Ausschluss der Einbürgerung bei Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung und

  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

  • VG Gießen, 10.10.2003 - 10 E 5130/02

    Keine Einbürgerung bei Verdacht auf PKK-Aktivitäten

  • VG Stuttgart, 29.11.2012 - 11 K 849/12

    Einbürgerung und strafrechtliche Verurteilung in einem nicht rechtsstaatlichen

  • VG Stuttgart, 07.01.2010 - 11 K 1108/09

    Einbürgerung bei Unterstützung eines LTTE-nahen Kulturvereins

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

  • OVG Saarland, 09.03.2006 - 1 Q 4/06

    Einbürgerung - Ausschlussgrund - PKK-Unterstützer

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung;

  • VG Neustadt, 09.11.2004 - 5 K 3/04
  • VG Stuttgart, 26.10.2010 - 11 K 930/10

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2022 - 12 S 2362/20

    Ausschluss der Einbürgerung von Ausländern wegen Unterstützung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 242/08

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung - zur Bedeutung schlichter

  • VG Kassel, 30.07.2003 - 4 E 2534/01
  • VG Berlin, 03.06.2010 - 2 A 48.07

    Einbürgerung; Tablighi Jamaat

  • VG Stuttgart, 20.03.2014 - 11 K 4764/13

    Einbürgerungserfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen

  • VG Stuttgart, 25.10.2010 - 11 K 2440/10

    Einbürgerung nach Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit

  • VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04

    Einbürgerung eines Ausländers, der die algerische Islamische Heilsfront - FIS -

  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

  • VG Stuttgart, 22.12.2005 - 11 K 2373/04

    Einbürgerung eines Türken im Zusammenhang mit möglicher früherer Unterstützung

  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 1811/10

    Einbürgerung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2006 - 13 S 2284/05

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Nachschieben von Gründen,

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

  • VG Neustadt, 16.11.2004 - 5 K 1895/04
  • VG Mainz, 14.10.2004 - 6 K 251/04

    Spenden für Islamische Gemeinschaft Milli Görüs in Mainz - Keine Einbürgerung

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