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   LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11   

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https://dejure.org/2011,22267
LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11 (https://dejure.org/2011,22267)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.2011 - 13 S 116/11 (https://dejure.org/2011,22267)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 13 S 116/11 (https://dejure.org/2011,22267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 5 StVO, § 10 S 1 StVO
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Kollision anlässlich des Einfahrens auf die rechte Fahrspur einer Autobahn von der Standspur

  • rabüro.de

    Von Standstreifen Einfahrender hat Höchstmaß an Sorgfalt zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11
    Der Standstreifen ist zwar Teil der Autobahn, gehört aber nicht zur Fahrbahn und stellt deshalb auch keine Fahrspur i.S.d. § 7 StVO dar (vgl. BVerfG DAR 1997, 152; BGHSt 30, 85; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 41. Aufl., § 18 StVO 14b; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. § 5 StVO Rdn. 59a, je m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (vgl. BGHZ 164, 330, 332 m.w.N.).
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11
    Während dort ein LKW-Fahrer regelmäßig damit rechnen muss, dass ein sich auf der Beschleunigungsspur befindliches Fahrzeug rechts vor ihm auf die Fahrspur einfädeln wird, so dass ein Anscheinsbeweis entfällt oder zumindest erschüttert wird (vgl. OLG Hamm DAR 2001, 359; OLG München, Urt. v. 4.9.2009 - 10 U 3291/09, Juris), ist dies für die Ausfädelspur, die anders als die Beschleunigungsspur nicht der Einfahrt sondern der Ausfahrt dient, anders zu beurteilen.
  • OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Sturz nach

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11
    Während dort ein LKW-Fahrer regelmäßig damit rechnen muss, dass ein sich auf der Beschleunigungsspur befindliches Fahrzeug rechts vor ihm auf die Fahrspur einfädeln wird, so dass ein Anscheinsbeweis entfällt oder zumindest erschüttert wird (vgl. OLG Hamm DAR 2001, 359; OLG München, Urt. v. 4.9.2009 - 10 U 3291/09, Juris), ist dies für die Ausfädelspur, die anders als die Beschleunigungsspur nicht der Einfahrt sondern der Ausfahrt dient, anders zu beurteilen.
  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle

    Insbesondere kann der im Rahmen des § 10 StVO geltende Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Anfahrenden, wenn es in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (vgl. etwa Hentschel aaO § 10 Rdn. 11; Urteil der Kammer vom 21.10.2011 - 13 S 116/11, jew. m.w.N.), nach allgemeinen Grundsätzen keinen Bestand haben, soweit nicht feststeht, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 5 vorliegen oder nicht.
  • LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11

    Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die

    Der Ausfädelungsstreifen ist zwar Teil der Straße, gehört aber gemäß § 7 a Abs. 3 StVO nicht zur durchgehenden Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NZV 2012, 73; LG Berlin, VersR 2001, 205; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 116/11; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, 22. Aufl., § 18 StVO Rn. 1, 9, 11; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 452; Felke, DAR 1989, 179, 180).

    Auch die Kammer neigt zu dieser Auffassung (vgl. Urteil vom 21.10.2011 aaO).

    Wollen die Benutzer des Ausfädelungsstreifens erneut auf die Fahrspur einfahren, gilt für sie deshalb das Gebot, jede Gefährdung des auf den Fahrspuren befindlichen, in der Regel schnelleren Verkehrs auszuschließen, uneingeschränkt und unabhängig davon, ob Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht (Kammer, Urteil vom 21.10.2011 aaO).

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