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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97   

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VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97 (https://dejure.org/1997,2506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.1997 - 13 S 1191/97 (https://dejure.org/1997,2506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 (https://dejure.org/1997,2506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerber - entgegenstehende Regelversagungsgründe - Anwendungsbereich der Härtefallregelung des AuslG 1990 § 30 Abs 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei fehlender Aussicht auf eigenwirtschaftliche Finanzierung des Lebensunterhaltes als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage; Eröffnung eines Ermessensspielraums bei Erteilung der Aufenthaltsbefugnis im Falle des Nichtvorliegens eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 326 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.7.1993, InfAuslR 1994, 2), daß es dem Zweck der Vorschrift entspricht, die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis auf die Fälle zu beschränken, in denen die Erteilung oder die Verlängerung einer anderen Aufenthaltsgenehmigung absolut und ausnahmslos ausgeschlossen ist oder wegen eines Regelversagungsgrundes nicht erteilt werden kann.

    Insoweit ergibt sich freilich in einem Berufungsverfahren kein weiterer Klärungsbedarf, da die Frage, wann ein atypischer Fall anzunehmen ist, in der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. dazu etwa das Urteil des BVerwG vom 29.7.1993, a.a.O.) und sich im übrigen die Atypik nach den Umständen des Einzelfalls richtet.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97
    Sie dient nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, bei unanfechtbar ausreisepflichtigen Ausländern den Aufenthalt zu legalisieren, der aus rechtlichen oder tatsächlichen von ihnen nicht zu vertretenden Gründen auf Dauer nicht beendet werden kann, wobei der Gesetzgeber voraussetzt, daß zur Legalisierung eines aus den genannten Gründen nicht zu beendenden Aufenthalts die Duldung nicht der geeignete Aufenthaltstitel ist (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95).

    Nichts anderes gilt für die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 4 AuslG (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 7.3.1996 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.05.1999 - 9 UZ 2442/98

    Versagung einer Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 Abs 3 oder Abs 4 wegen

    Ihre Beantwortung ergibt sich, ohne dass es dazu der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedürfte, unmittelbar aus dem Gesetz (in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, InfAuslR 1998, 75 = VBlBW 1998, 75).

    Andererseits ist aber durch das Eingreifen des § 7 Abs. 2 AuslG die Möglichkeit eröffnet, eine Verfestigung des Aufenthalts der vom Regelversagungsgrund erfassten Ausländer durch Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zu verhindern und zu gewährleisten, dass die Ausreisepflicht dieser Ausländer nach Wegfall der Ausreisehindernisse ohne unerwünschte Verzögerung durchgesetzt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, a.a.O.).

    Die vom Senat in Übereinstimmung mit dem Gericht erster Instanz vertretene Auffassung, dass der Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG grundsätzlich auch beachtet werden muss, wenn eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG im Streit steht, entspricht im übrigen auch der absolut vorherrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1997 - 17 A 7548/95 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, a.a.O., Urteil vom 22. September 1997 - 1 S 103/96 -, NVwZ-RR 1998, 678 = InfAuslR 1998, 78 = DÖV 1998, 250; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., AuslG § 30 Rdnr. 8, 12; Hailbronner, Ausländerrecht, AuslG § 30 Rdnr. 25; GK- AuslG § 30 Rdnr. 79, 118, 136).

    Zweifel hieran bestehen deshalb, weil eine derartige Abweichung vom Regelfall naturgemäß stets nur ausnahmsweise im Hinblick auf die konkreten Besonderheiten des zur Entscheidung stehenden Falles festgestellt werden könnte, so dass sich eine in diesem Zusammenhang stellende Frage zwangsläufig einer generalisierenden und über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Beantwortung entziehen dürfte (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und

    Ferner dürfen im Zeitpunkt der jeweiligen Erteilung oder Verlängerung keine (nicht durch einen Ausnahmefall gekennzeichneten) Regelversagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG vorliegen (zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 AuslG im Rahmen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 191; Beschluss vom 22.7.1997 - 13 S 1191/97 -, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75).
  • OVG Brandenburg, 01.07.2004 - 4 A 747/03

    Ausländerrecht, staatenloser Palästinenser, Aufenthaltsbefugnis;

    Die unterschiedliche gesetzliche Behandlung der Fälle des § 30 Abs. 1 AuslG einerseits und der Absätze 3 und 4 des § 30 AuslG andererseits findet, was die Anwendbarkeit des Regelversagungsgrundes des § 7 Abs. 2 AuslG angeht, eine sachliche Rechtfertigung in dem Umstand, dass mit der Vorschrift des § 30 Abs. 1 AuslG gewichtige humanitäre und politische Zielsetzungen verbunden sind, wie sie bei § 30 Abs. 3 und 4 nicht in gleichem Maße erkennbar sind (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1999 - 9 UZ 2442/98 -, AuAS 1999, 206 ff.; in diese Richtung gingen auch die Erwägungen des VGH Mannheim im Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, InfAuslR 1998, 75, 76 f. ).

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 7 Abs. 2 AuslG im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3, 4 AuslG führt nach geltender Rechtslage zugleich zur Anwendung des Regelversagungsgrundes des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (vgl. auch BVerwG, InfAuslR 1999, 332; HessVGH, AuAS 1999, 206-208; OVG Münster, Urteil vom 25. Juni 1997 - 17 A 7548/95 -, juris; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 10. September 2001 - 11 S 2212/00 -, InfAuslR 2002, 20-23; Urteil vom 30. Juni 2000 - 13 S 2740/99 - InfAuslR 2001, 98-102; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, InfAuslR 1998, 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1997 - 1 S 103/96

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei längerfristiger Obdachlosigkeit bzw

    Der Regelversagungsgrund der längerfristigen Obdachlosigkeit und der Sozialhilfebedürftigkeit steht der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber entgegen (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 22.7.1997 - 13 S 1191/97 - und BVerwG, Urt v 8.4.1997 - 1 C 12/94).

    Nach der Rechtsprechung des 13. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 22.7.1997 - 13 S 1191/97 - m.w.N.), der sich der erkennende Senat anschließt, kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG vorliegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Damit verwirklicht die Klägerin zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.1997 - 13 S 1191/97 -, VBlBW 1998, 75).
  • VG Stuttgart, 17.06.1998 - 7 K 1674/98

    Ermessensentscheidung zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Aussetzung der

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  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 13 S 1896/01

    Frage der Aufenthaltsbefugnis für Libanesin mit Kindern nach langjährigem

    Scheitert die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG nach alledem bereits an dem Fehlen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG, bedarf es keiner Erörterung, ob mit Blick auf die Ausweisungsgründe der Straffälligkeit und des Sozialhilfebezugs Regelversagungsgründe (§ 7 Abs. 2 AuslG; zu deren Anwendbarkeit vgl. Senatsbeschluss vom 22.7.1997 - 13 S 1191/97 -, InfAuslR 1998, 75) der Erteilung entgegenstünden.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.
  • VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer

    Damit verwirklicht er zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG zu beachten sind (BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999, InfAuslR 1999, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997, VBlBW 1998, 75).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.1998 - 6 E 18/97

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung wegen fehlender Sicherung des

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  • VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 696/03

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Ehegatten, Ehegattennachzug, Mehrehe, ordre public,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1999 - 10 S 2950/98

    Materielle Beschwer für Rechtsmittel

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