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   LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20   

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LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20 (https://dejure.org/2021,705)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2021 - 13 S 130/20 (https://dejure.org/2021,705)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 13 S 130/20 (https://dejure.org/2021,705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Anspruch eines Kfz-Käufers auf Ersatz hoher Transportkosten im Rahmen der Nacherfüllung

  • openjur.de
  • IWW

    § 7a Abs. 3 S. 1 StVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss Transportkosten tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkäufer muss Transportkosten für die Überführung eines mangelhaften Fahrzeugs ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkäufer will Mangel am Fahrzeug überprüfen: Pflicht zur Tragung der Transportkosten aus der Türkei nach Deutschland - Anspruch aus § 439 Abs. 2 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    Ob die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung im Vergleich zu der anderen Variante oder insgesamt wegen der damit verbundenen Aufwendungen für den Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursacht und diesen deshalb unangemessen belastet, entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung und ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung und Würdigung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls und unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB aF genannten Kriterien festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17 -, BGHZ 220, 134 Rz. 59 mwN.).

    Die für ihn verbleibenden Kosten aus dem Transport und Nebenleistungen sind im insoweit maßgeblichen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs im mangelfreien Zustand, der dem Verkaufspreis des Kfz von 7.900 Euro entsprechend dürfte, und angesichts der völligen Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs durch den Mangel (vgl. BGHZ 220, 134 aaO Rz. 64 f.) nicht unverhältnismäßig.

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    a) Der Ort, an dem die Nacherfüllung zu erbringen ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Kaufrecht nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 Abs. 1, 2 BGB, wonach bei einem Fehlen vertraglicher Vereinbarungen über den Erfüllungsort auf die jeweiligen Umstände, insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen ist und dass dann, wenn sich hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen lassen, der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln ist, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohn- oder Geschäftssitz hatte (BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16 -, juris, Rz. 21 mwN).

    Dementsprechend liegt ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers auch dann vor, wenn seine Bereitschaft, die Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu verbringen, nur wegen der ausgebliebenen Vorschussleistung des Verkäufers nicht umgesetzt wird (BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 aaO).

  • EuGH, 23.05.2019 - C-52/18

    Fülla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    Danach muss der Erfüllungsort für eine unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands binnen einer angemessenen Frist ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher geeignet sein, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 23. Mai 2019 - C-52/18 -, juris "Fülla").

    Zwar bedeutete eine Nacherfüllung am Sitz des Verkäufers hohe Transportkosten und nicht unerheblichen Organisationsaufwand für den Kläger (ähnlich wohl auch Looschelders, JA 2020, 61, 63; Augenhofer, NJW 2019, 1988, 1990 mwN).

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    Er hat daher die mit anschließender Einschaltung seines Anwalts entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers zu ersetzen, die sich auf der Grundlage eines Gegenstandswerts der - allein streitigen - Transport- und Nebenkosten in Höhe von 2.562,79 ? gemäß §§ 13, 14 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 VV RVG auf eine angemessene 1, 3 Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2014 - VI ZR 279/13, NZV 2014, 507 mwN) in Höhe von 261, 30 ? zzgl.
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18

    Gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß ist bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    Bei einem wie hier zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossenen Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 Abs. 1 BGB wird das Vorliegen eines Mangels im maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs gem. § 477 Halbs. 1 BGB vermutet, wenn sich an der Kaufsache innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (Mangelerscheinung) - wie hier in Gestalt eines Motorschadens - gezeigt hat (zuletzt etwa BGH, Urteil vom 09. September 2020 - VIII ZR 150/18 -, juris Rz 27 mwN.).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 130/20
    Damit wäre hier mangels anderweitiger Anhaltspunkte der Ort der Niederlassung des Beklagten als Nacherfüllungsort anzunehmen (vgl. BGH aaO zum Erfüllungsort beim Gebrauchtwagenkauf; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12 -, juris zum Kauf eines gebrauchten Motorkajütbootes mit Trailer).
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