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   VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96   

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VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96 (https://dejure.org/1998,12174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 (https://dejure.org/1998,12174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 1998 - 13 S 1349/96 (https://dejure.org/1998,12174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des AuslG 1990 § 46 Nr 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Sind bis auf die Voraussetzung einer Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) alle übrigen Voraussetzungen dieses gesetzlichen Einbürgerungsanspruchs erfüllt, besteht auf die grundsätzlich im Ermessen der Einbürgerungsbehörde stehende Erteilung einer Einbürgerungszusicherung (vgl. Nr. 5.3.7. der Einbürgerungsrichtlinien, GMBl. 1978, 16 = GABl. 1978, 122) ein Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, BVerwGE 96, 86 (88); Senatsurt. v. 6.7.1994, EzAR 273 Nr. 2 ).

    Ausreichend ist, daß der Ausländer einen dieser Ausweisungsgründe verwirklicht; es ist nicht erforderlich, daß der Ausländer tatsächlich nach §§ 45ff. AuslG ausgewiesen wird oder ausgewiesen werden kann (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, a.a.O. (90)).

    Er meint nur die Staatssicherheit, also die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, was den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen einschließt (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, a.a.O. 91).

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muß sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, a.a.O. 92 m.w.Nachw.).

    Eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist darin jedoch nicht zu sehen (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, a.a.O. 93).

    Eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist darin jedoch nicht zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, a.a.O. 93).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Denn diese Prognose kann schon unterhalb der Schwelle einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinne gerechtfertigt sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1986, BVerwGE 75, 86 (93f.)).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Die Angaben der Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt objektiver Umstände gegeben sein können - gestützt oder bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 26.5.1981, BVerfGE 57, 250 (292ff.); BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 11.4.1991, NJW 1992, 168, und Beschl. v. 21.8.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschl. v. 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Die Angaben der Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt objektiver Umstände gegeben sein können - gestützt oder bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 26.5.1981, BVerfGE 57, 250 (292ff.); BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 11.4.1991, NJW 1992, 168, und Beschl. v. 21.8.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschl. v. 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1984 - 10 S 1739/82

    Löschung von Daten - V-Mann - Zeuge vom Hörensagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Diese für den Strafprozeß entwickelten Grundsätze gelten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.5.1984, ESVGH 34, 270 = VBlBW 1985, 93).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Die Angaben der Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt objektiver Umstände gegeben sein können - gestützt oder bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 26.5.1981, BVerfGE 57, 250 (292ff.); BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 11.4.1991, NJW 1992, 168, und Beschl. v. 21.8.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschl. v. 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96
    Die Angaben der Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt objektiver Umstände gegeben sein können - gestützt oder bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 26.5.1981, BVerfGE 57, 250 (292ff.); BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 11.4.1991, NJW 1992, 168, und Beschl. v. 21.8.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschl. v. 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Diese für den Strafprozess entwickelten Grundsätze gelten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 02.05.1984 - 10 S 1739/82 - NJW 1984, 2429; Urt. v. 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - EzAR 277 Nr. 10 und Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).
  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    Diese für den Strafprozess entwickelten Grundsätze gelten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 02.05.1984 - 10 S 1739/82 - NJW 1984, 2429; Urt. v. 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - EzAR 277 Nr. 10 und Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris -).
  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).
  • VG Bremen, 31.10.2005 - 4 K 1083/05

    Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen sogenannten "Hassprediger"

    Teilweise wird insoweit die Ansicht vertreten, dass die Beteiligung an Gewalttätigkeiten, der öffentliche Aufruf zur oder die Drohung mit Gewaltanwendung in diesem Regelungszusammenhang lediglich als besondere Anwendungsfälle einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen seien (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 27.03.1998 - 13 S 1349/96 -, EzAR 277 Nr. 10, zu § 46 a.F.; Hailbronner § 8 AuslG Rdnr. 50; Hailbronner, § 54 AufenthG Rdnr. 43).
  • VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich

    So führt z. B die bloße Teilnahme an Veranstaltungen, in denen andere zu Gewaltanwendung aufrufen, nicht zur Annahme einer Gefährdung (VGH BW vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96, juris Rn. 37).
  • VG Darmstadt, 14.03.2011 - 5 K 76/09

    Verwertbarkeit eines Behördenzeugnisses

    Das Gericht wird seine Entscheidung daher nicht allein auf ein Behördenzeugnis stützen können, sondern prüfen müssen, ob die Entscheidung durch andere wichtige Gesichtspunkte gestützt oder bestätigt wird (OVG RP, B. v. 17.02.2009 - 7 A 11063/08 - zum Zeugen vom Hörensagen BVerfG, B. (Kammer) v. 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - und VGH BW, U. v. 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris).
  • VG Bayreuth, 22.07.2015 - B 4 K 14.223

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5 a AufenthG

    Bloße Teilnahmen an Veranstaltungen, in denen evtl. andere zu Gewaltanwendung aufrufen (z. B. Anwesenheit des Klägers am 05.12.2014 bei einem Vortrag des salafistischen Predigers A... H...B... in Schwandorf), führen ebenfalls nicht zur Annahme einer Gefährdung (VGH BW vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96, juris Rn. 37).
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   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - A 13 S 1349/96   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - A 13 S 1349/96 (https://dejure.org/1996,41143)
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