Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 15.06.2016

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   LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 2-13 S 135/15   

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LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 2-13 S 135/15 (https://dejure.org/2017,49312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.11.2017 - 2-13 S 135/15 (https://dejure.org/2017,49312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. November 2017 - 2-13 S 135/15 (https://dejure.org/2017,49312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Für eine (Fortsetzungs-) Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses fehlt es jedenfalls dann an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Verwaltervertrag nicht mit dem Bestellungsrechtsverhältnis verknüpft ist. Dies gilt auch, wenn auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 26 Abs. 1, § 46 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Fehlendes Feststellungsinteresse für (Fortsetzungs-)Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit seiner durch Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen Abberufung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalterbestellung und Verwaltervertrag sind abstrakte Rechtsverhältnisse (Trennungstheorie); § 26 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsinteresse des Verwalters an Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage des Verwalters gegen einen Abberufungsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses: Feststellungsinteresse des WEG-Verwalters? (IMR 2018, 83)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Wie die Parteien zutreffend erkannt haben, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass nach Ablauf des Bestellungszeitraums das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage des Verwalters gegen den Abberufungsbeschluss entfällt, da nach Ablauf des Bestellungszeitraums der Verwalter sein Amt nicht mehr ausüben kann (vgl. nur LG Frankfurt ZMR 2016, 979; LG Dortmund ZWE 2017, 4222; vgl. Kammer NZM 2014, 439; BGH NJW 2014, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] ).

    Entgegen der Ansicht des Klägers und des Amtsgerichts gilt dieses allerdings - wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH NJW 2014, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] ) - auch für den hier gestellten Feststellungsantrag dahingehend, dass der Abberufungsbeschluss "unwirksam" (richtig wohl: "ungültig gewesen") war.

    Demzufolge bedarf es für die den Vertrag betreffenden Fragen keiner Entscheidung über das Bestellungsrechtsverhältnis (Niedenführ aaO Rn. 112; vgl. BGH NJW 2014, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] ).

  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Denn diese beiden Rechtsverhältnisse sind insoweit materiell-rechtlich nicht verknüpft, so dass - folgt man der vom BGH vertretenen Trennungstheorie - die Frage der Gültigkeit des Abberufungsbeschlusses auf die Frage der Wirksamkeit der Kündigung keinen Einfluss hat (vgl. Kammer, Urteil vom 20.09.2017- 2-13 S 9/15).
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Wie die Parteien zutreffend erkannt haben, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass nach Ablauf des Bestellungszeitraums das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage des Verwalters gegen den Abberufungsbeschluss entfällt, da nach Ablauf des Bestellungszeitraums der Verwalter sein Amt nicht mehr ausüben kann (vgl. nur LG Frankfurt ZMR 2016, 979; LG Dortmund ZWE 2017, 4222; vgl. Kammer NZM 2014, 439; BGH NJW 2014, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] ).
  • KG, 17.01.2002 - 8 REMiet 4/01

    Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Gleichwohl ist der Verwalter lediglich befugt, den Abberufungsbeschluss anzufechten, während er bzgl. der Kündigung des Verwaltervertrages ggf. eine Feststellungsklage gegen den Verband erheben muss (BGH NZM 2002, 211; Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 265; Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 75 mwN).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Dem steht bereits entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof das Bestellungsrechtsverhältnis zum Verwalteramt von dem schuldrechtlichen Geschäftsvertrag, dem Verwaltervertrag zu trennen sind und beide Rechtsverhältnisse abstrakt sind (vgl. BGH NJW 1997, 2106, 2107 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 22 mwN; a.A. Jennißen § 26 Rn. 19 ff; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 10 Rn. 4).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15
    Daraus folgt, dass eine zulässige Berufung gegen das Urteil auch die Berufung gegen die darauf bezogene Kostenentscheidung des Schlussurteils statthaft macht (vgl. BGH NJW 87, 2997 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86; VI ZR 43/86] ).
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   LG Stuttgart, 15.06.2016 - 13 S 135/15   

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LG Stuttgart, 15.06.2016 - 13 S 135/15 (https://dejure.org/2016,68944)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2016 - 13 S 135/15 (https://dejure.org/2016,68944)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 13 S 135/15 (https://dejure.org/2016,68944)
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