Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 22.03.2019 - 13 S 149/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
LG Saarbrücken zu Sorgfaltspflichten einer Kfz-Werkstatt bezüglich Kundenfahrzeugen: keine ständige Überwachung notwendig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kfz-Werkstatt: Beschädigung des Kundenfahrzeugs auf dem Werkstattgelände
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschädigung eines Kundenfahrzeugs auf dem Kundenparkplatz einer Werkstatt
- haufe.de (Kurzinformation)
Wer haftet, wenn ein Kundenfahrzeug auf dem Werkstattgelände beschädigt wird?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werkstatt haftet nicht für Beschädigungen eines auf öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz stehenden Pkw eines Kunden - Kunde muss Beschädigung durch Werkstattmitarbeiter nachweisen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Nürnberg, 28.02.2017 - 22 C 7850/16
Keine Obhutspflichtverletzung bei Abstellen eines zur Reparatur angenommenen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.03.2019 - 13 S 149/18
Das Abstellen von Fahrzeugen, die vor oder nach einem Werkstattaufenthalt in der Obhut der Werkstatt sind, auf einem Teil des Betriebsgeländes, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist jedenfalls dann grundsätzlich nicht sorgfaltswidrig, wenn der vorhandene abgeschlossene Teil nicht ausreicht, alle Fahrzeuge unterzubringen (vgl. etwa OLG München ZfS 1995, 458; AG Nürnberg, Urteil vom 28. Februar 2017 - 22 C 7850/16 -, juris). - BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82
Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.03.2019 - 13 S 149/18
Was danach erforderlich ist, richtet sich nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 82/82, NJW 1983, 113;… Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 631 Rn. 19, jew. m.w.N.). - OLG München, 31.01.1995 - 13 U 4950/94
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.03.2019 - 13 S 149/18
Das Abstellen von Fahrzeugen, die vor oder nach einem Werkstattaufenthalt in der Obhut der Werkstatt sind, auf einem Teil des Betriebsgeländes, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist jedenfalls dann grundsätzlich nicht sorgfaltswidrig, wenn der vorhandene abgeschlossene Teil nicht ausreicht, alle Fahrzeuge unterzubringen (vgl. etwa OLG München ZfS 1995, 458; AG Nürnberg, Urteil vom 28. Februar 2017 - 22 C 7850/16 -, juris).