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LG Stuttgart, 25.08.2004 - 13 S 152/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsbeschränkung auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls in Form eines Arbeitsunfalls durch das Ausbrechen eines Rindes; Außenstehender im Dienst einer Rettungsaufgabe als arbeitnehmerähnliche Person
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schorndorf, 12.02.2004 - 2 C 595/03
- LG Stuttgart, 25.08.2004 - 13 S 152/04
- BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78
Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.08.2004 - 13 S 152/04
Zu Recht trägt der Kläger vor, dass die Haftungsbeschränkung in § 636 RVO nach ständiger Rechtsprechung dem Nothelfer nicht entgegengehalten werden konnte (u.a. BGH, VersR 1981, 260 ff.).