Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1489
VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97 (https://dejure.org/1998,1489)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.1998 - 13 S 1588/97 (https://dejure.org/1998,1489)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 13 S 1588/97 (https://dejure.org/1998,1489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte - zwischenzeitliche Rechtsänderung hinsichtlich der Härteregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Anfechtung der Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ; Verlängerung eines unabhängigen Aufenthaltsrechtes; Begriff der besonderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 594
  • VBlBW 1998, 223 (Ls.)
  • DVBl 1999, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96

    Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. ist mit Blick auf das gesetzliche Regelungsziel nur anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 B 118.96 -, AuAS 1997, 206 m.w.Nachw.).

    Insoweit gilt entsprechendes wie bei der Auslegung des gleichlautenden Begriffs in § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.).

    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Umstände sind gewachsene Bindungen und Integrationsleistungen im Bundesgebiet und nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. auch solche erheblichen Nachteile zu berücksichtigen, die dem Ehegatten wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft außerhalb des Bundesgebietes drohen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O. m.w.Nachw.).

    Nachteile, die sich für den Ausländer bei einer Rückkehr in sein Heimatland aus den dortigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben, können aber keine besondere Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. begründen, da sie nicht - wie von § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. gefordert - mit der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.; Senatsurteil v. 12.3.1996, EzAR 023, Nr. 7).

    Soweit die Antragstellerin sich im übrigen auf die allgemein schwierigen Lebensbedingungen in ihrer Heimat beruft, handelt es sich nicht um Nachteile, die im Zusammenhang mit der Auflösung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997, a.a.O.; Senatsurteil v. 12.3.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, daß Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, InfAuslR 1998, 279 (280)).

    Denn in einem solchen Fall wäre - mangels einer gesetzlichen Übergangsregelung - die bei der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren gültige neue Fassung des § 19 Abs. 1 AuslG anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, a.a.O.).

    In seinem Urteil vom 27.1.1998 (a.a.O. 281) deutet das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung an, daß eine solche "Folgenbeseitigungslast" auch im Aufenthaltsrecht nicht ausgeschlossen sein könnte.

    In Anbetracht dessen, daß das Bundesverwaltungsgericht eine Rechtspflicht zur - rückwirkenden - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer "Folgenbeseitigungslast" jedenfalls im Ergebnis nicht ausschließt (vgl. Urt. v. 27.1.1998, a.a.O.), ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens auch in dieser Hinsicht zumindest als offen anzusehen.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Hiergegen könnte freilich sprechen, daß der Folgenbeseitigungsanspruch grundsätzlich nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet ist, nicht jedoch - wie etwa der sozialrechtliche Herstellungsanspruch (vgl. hierzu eingehend BVerwG, Urt. v. 18.4.1997, NJW 1997, 2966ff.) - auf eine Naturalrestitution dergestalt, daß die Behörde zur Vornahme einer Rechtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes verpflichtet ist, der bestehen würde, wenn sie rechtmäßig gehandelt hätte.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Insoweit kämen möglicherweise der als Richterrecht anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BVerwGE 69, 366; 80, 178; 94, 100) und §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG als gesetzliche Grundlage einer Ermessensentscheidung in Betracht.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Insoweit kämen möglicherweise der als Richterrecht anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BVerwGE 69, 366; 80, 178; 94, 100) und §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG als gesetzliche Grundlage einer Ermessensentscheidung in Betracht.
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Der mit dem Bescheid abgelehnte Antrag vom 22.5.1995 hat eine Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG bewirkt, weil die Antragstellerin sich bei Stellung dieses Antrages im Mai 1995 (vgl. zu Erheblichkeit dieses Zeitpunktes: BVerwG, Urt. v. 3.6.1997, InfAuslR 1997, 391 (394)) im Sinne dieser Bestimmung seit mehr als sechs Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die der ganz überwiegenden sonstigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. die Nachweise bei Hailbronner, AuslR, A 1, § 69 Rn. 66; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.5.1992 - 11 S 3162/92), bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 72 Abs. 1 AuslG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. grundlegend bereits BVerwG, Urt. v. 18.12.1969, BVerwGE 34, 325 (328ff.)).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
    Insoweit kämen möglicherweise der als Richterrecht anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BVerwGE 69, 366; 80, 178; 94, 100) und §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG als gesetzliche Grundlage einer Ermessensentscheidung in Betracht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 01.01.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - VBlBW 2004, 154 und Beschl. v. 28.07.1998 - 13 S 1588/97 - InfAuslR 1999, 27 m.w.N.; Hess. VGH, Beschl. v. 16.03.2005 - 12 TG 298/05 - NVwZ 2006, 111; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.08.2005 - 18 B 633/05 - InfAuslR 2006, 137; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 61 f.; Hailbronner, AuslR, § 81 AufenthG Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01

    Vollstreckung im Ausland - Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen

    Dabei sind in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351 = InfAuslR 1998, 383; Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27, jeweils m.w.N.).

    Es bedürfte vielmehr Feststellungen zur Reifung der Persönlichkeit des Klägers, welche hier - zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - gerade nicht getroffen werden können (vgl. etwa auch BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, a.a.O.).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, aaO).

    Eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen ist danach gerechtfertigt, wenn außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gemeinschaft berührt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Dies würde aber voraussetzen, dass sich eine rechtswidrige Untätigkeit der Beklagten feststellen ließe, die aufgrund des späteren Erlasses des Widerrufsbescheids gem. § 73 Abs. 2 a S. 4 AsylVfG zum (zumindest vorübergehenden) Untergang des Einbürgerungsanspruchs nach § 10 StAG geführt hat (vgl. zur Folgenbeseitigungslast im Ausländerrecht aufgrund Untätigkeit der Behörde: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2005 - 13 S 1547/05 - sowie Beschlüsse vom 28.07.1998 - 13 S 1588/97 -, InfAuslR 1999, 27 = DVBl. 1999, 176 und vom 27.09.1993 - 13 S 547/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

    Die Frage, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27 m.w.N.).

    Nach Lage der Akten könnte jedoch eine Abweichung von der gesetzlichen Regel des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein, der bei ausländerrechtlichen Entscheidungen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 a.a.O.).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Diese Duldungsfiktionen sind durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbaren (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidungen der Behörde erloschen (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, InfAuslR 2008, 81 = DVBl. 2008, 133; Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - VBlBW 2004, 154 und Beschl. v. 28.07.1998 - 13 S 1588/97 - InfAuslR 1999, 27 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.7.1998 - 13 S 1588/97 -, InfAuslR 1999, 27 m.w.N.) bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 72 Abs. 1 AuslG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt.
  • VGH Hessen, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00

    Neufassung des AuslG 1990 § 19 Abs 1 gilt nicht rückwirkend

    Gemessen daran könnte der Zulassungsantrag ebenfalls keinen Erfolg haben, zumal nicht ersichtlich ist, dass beim Antragsteller bei der gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände eine gewachsene Bindung und Integration im Bundesgebiet vorliegt, deren mit der Ausreise erzwungener Verlust den Antragsteller ungleich härter treffen könnte als andere Ausländer in der selben Situation (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.1998 - 13 S 1588/97 -, DVBl. 1999, 176 ff. = EZAR 23 Nr. 15).

    Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg könnte die besondere Verwurzelung der Antragstellerin des Verfahrens 13 S 1588/97 im Bundesgebiet durch das langjährige aktive ehrenamtliche Sozialengagement für einen Verein für Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung verbunden mit den nach Aktenlage besonders guten Deutschkenntnissen indiziert sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99

    Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels;

    Offenbleiben kann daher, ob der Kläger, der nicht im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist, im Hinblick auf eine den Beklagten wegen Verletzung der behördlichen Beratungspflicht treffende Folgenbeseitigungslast so gestellt werden müsste, als ob ihm auch besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. zugute käme (vgl. dazu Senatsurteil vom 24.4.1995 - 13 S 1411/94 -, VBlBW 1996, 76; allgemein zu diesem rechtlichen Gesichtspunkt auch Senatsbeschluss vom 28.7.1998 - 13 S 1588/97 -, DVBl. 1999, 176, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 11 S 223/02

    Rechtsmittel gegen PKH-Beschluss - Frist - Zulassungsfiktion

    Zu diesen Zielen gehört die Verhinderung strafbarer Handlungen und der Schutz der öffentlichen Ordnung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.8.1997 a.a.O., BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27; zur Anwendung des Art. 8 EMRK bei einer Regelausweisung vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196 = InfAuslR 2001, 119).
  • OVG Thüringen, 27.06.2006 - 3 EO 354/06

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; Eilrechtsschutz;

    Sofern nicht die dargestellten Voraussetzungen für eine Wiedereinreise eines abgeschobenen Ausländers in verfahrensrechtlicher Hinsicht (reguläres aufenthaltsrechtliches Genehmigungsverfahren und Antragsverfahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) erfüllt sind, könnte sich die Folgenbeseitigung in rechtlicher Hinsicht als unmöglich erweisen und ein entsprechender Anspruch bereits deswegen ausscheiden (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 13 S 1588/97 - DVBl. 1999, 176 = EzAR 23 Nr. 15 = InfAuslR 1999, 27 m. w. N., insbesondere unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - InfAuslR 1998, 279 = NVwZ 1998, 745 = EzAR 023 Nr. 12).
  • SG Berlin, 16.02.2006 - S 37 AS 1301/06

    Arbeitslosengeld II - erstmaliger Bezug einer eigenen Wohnung - Angemessenheit

  • OVG Berlin, 13.04.2004 - 8 N 59.02

    Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz,

  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

  • OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 324/99

    D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Eigenständiges Aufenthaltsrecht,

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 10 CS 09.169

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisungsgrund; Ermessensausfall

  • VG Kassel, 17.09.2003 - 4 G 1593/03
  • VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03

    Ausländer; Abschiebung trotz gerichtlicher Untersagung; zum Rückholungsanspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 13 S 2563/00

    Ausweisung - unterbliebene Anhörung

  • VG Freiburg, 27.01.2003 - 6 K 2425/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - unzumutbare Härte

  • VG Stuttgart, 23.12.1999 - 16 K 4272/99

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Auslösen einer Fiktonswirkung auf Erteilung

  • VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02

    Abschiebungsandrohung bei Bestehen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • VG Stuttgart, 16.02.2000 - 3 K 4758/99

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen unerlaubter Einreise; Erfordernis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht