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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22   

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https://dejure.org/2022,31355
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22 (https://dejure.org/2022,31355)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2022 - 13 S 1641/22 (https://dejure.org/2022,31355)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 13 S 1641/22 (https://dejure.org/2022,31355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 StVG, § 14 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV, Anl 4 Nr 9.4 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der Fahreignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Medizinal-Cannabis; missbräuchliche Einnahme; verordnungswidrige Einnahme mittels Joints; Beweislast; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wiedererlangung der Fahreignung; Aufklärungspflicht im Widerspruchsverfahren; Anordnung zur Beibringung eines ...

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Medizinal-Cannabis; missbräuchliche Einnahme; verordnungswidrige Einnahme mittels Joints; Beweislast; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wiedererlangung der Fahreignung; Aufklärungspflicht im Widerspruchsverfahren; Anordnung zur Beibringung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Arzneimittelmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 465
  • NZV 2023, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es bei dem Antragsteller um die Einnahme von Medizinal-Cannabis geht und sich deshalb dessen Fahreignung nicht nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV, sondern nach den Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6 und vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., StVG § 2 Rn. 62a, 65 f.).

    In den Zeitpunkten des Anhörungsschreibens vom 14.10.2021 und der Entziehungsverfügung vom 28.01.2022 bestanden aufklärungsbedürftige Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers (§ 46 Abs. 3, §§ 11 bis 14 FeV), ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde seinerzeit in der Lage gewesen wäre, das Vorliegen des sich aus der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV ergebenden Eignungsmangels (lückenlos) darzutun (zur Abgrenzung bloßer Eignungszweifel von erwiesener Ungeeignetheit vgl. z. B. BayVGH, Beschlüsse vom 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964 - juris Rn. 1 ff. und vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 1 ff.; siehe auch Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O.).

    Die damit aufgeworfenen Fragen der Compliance bzw. Adhärenz sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zum verantwortlichen Umgang mit der Medikation sind psychologischer Natur und können nur im Weg der medizinisch-psychologischen Begutachtung geklärt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 21, 24; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan a. a. O. S. 440 ff.).

    Im Rahmen einer solchen medizinisch-psychologischen Begutachtung kann die Antragsgegnerin weitere Punkte thematisieren, die im konkreten Fall des Antragstellers für die Beurteilung der Fahreignung relevant sind (allgemein zu den Voraussetzungen der Fahreignung bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O. Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 19; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan a. a. O. S. 312 ff., 319 ff., 440 ff.).

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Regelmäßig ist hierbei nicht im Sinne der Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV zu verstehen, sondern es genügt, wenn der übermäßige Gebrauch häufiger als nur sporadisch, also nicht nur ein- oder mehrmalig vorkommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2013 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 25 und vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 24; Dauer a. a. O. § 2 Rn. 65).

    Dass es sich hierbei um eine nicht bestimmungsgemäße bzw. verordnungswidrige Einnahme dieses Medikaments gehandelt hat, ist bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 13.07.2022 mit einer zutreffenden Begründung ausgeführt worden, mit der sich insoweit die Beschwerde schon nicht hinreichend auseinandersetzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und auf die der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, verweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO; vgl. insbesondere die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen von Dr. M. vom 06.04.2022 und vom 01.08.2022; ferner Senatsbeschluss vom 21.12.2021 - 13 S 3370/21 - n. v.; BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O. Rn. 29; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl., S. 315 ff.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes häufig - das Verwaltungsverfahren noch nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheids abgeschlossen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 a. a. O. und vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 14; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O. Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 7).

    Daraus folgt, dass bei hinreichend belastbaren Anhaltspunkten für eine mögliche Wiedergewinnung der Fahreignung und der ernsthaft erklärten Bereitschaft des Betroffenen, sich einer erforderlichen Begutachtung zu unterziehen, das der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids insoweit zustehende Ermessen dahingehend auf null reduziert sein kann, dass sie rechtlich verpflichtet ist, entsprechende Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O.; zu den Grenzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 12, 14; zur Nachholung einer Begutachtung im Widerspruchsverfahren in den Fällen des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV siehe Senatsbeschluss vom 17.10.2022 - 13 S 1790/22 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Ein "übermäßiger Gebrauch" liegt nicht nur bei einer zu hohen Dosierung des Medikaments vor, sondern auch bei einer verordnungswidrigen Einnahme (vgl. Beschluss des Senats vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; Dauer a. a. O. § 2 Rn. 65).

    In den Zeitpunkten des Anhörungsschreibens vom 14.10.2021 und der Entziehungsverfügung vom 28.01.2022 bestanden aufklärungsbedürftige Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers (§ 46 Abs. 3, §§ 11 bis 14 FeV), ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde seinerzeit in der Lage gewesen wäre, das Vorliegen des sich aus der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV ergebenden Eignungsmangels (lückenlos) darzutun (zur Abgrenzung bloßer Eignungszweifel von erwiesener Ungeeignetheit vgl. z. B. BayVGH, Beschlüsse vom 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964 - juris Rn. 1 ff. und vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 1 ff.; siehe auch Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O.).

    Im Rahmen einer solchen medizinisch-psychologischen Begutachtung kann die Antragsgegnerin weitere Punkte thematisieren, die im konkreten Fall des Antragstellers für die Beurteilung der Fahreignung relevant sind (allgemein zu den Voraussetzungen der Fahreignung bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.07.2021 a. a. O. Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 a. a. O. Rn. 19; Schubert/Huetten/Reimann/Graw/Schneider/Stephan a. a. O. S. 312 ff., 319 ff., 440 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Wird - wie hier - eine Fahrungeeignetheit festgestellt, so ist grundsätzlich von deren Fortbestand auszugehen, solange nicht vom Betroffenen der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erbracht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 - 10 S 242/14 - juris Rn. 22 und vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - juris Rn. 10 f.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes häufig - das Verwaltungsverfahren noch nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheids abgeschlossen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 a. a. O. und vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 14; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O. Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 7).

    Daraus folgt, dass bei hinreichend belastbaren Anhaltspunkten für eine mögliche Wiedergewinnung der Fahreignung und der ernsthaft erklärten Bereitschaft des Betroffenen, sich einer erforderlichen Begutachtung zu unterziehen, das der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids insoweit zustehende Ermessen dahingehend auf null reduziert sein kann, dass sie rechtlich verpflichtet ist, entsprechende Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O.; zu den Grenzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 12, 14; zur Nachholung einer Begutachtung im Widerspruchsverfahren in den Fällen des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV siehe Senatsbeschluss vom 17.10.2022 - 13 S 1790/22 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Wird - wie hier - eine Fahrungeeignetheit festgestellt, so ist grundsätzlich von deren Fortbestand auszugehen, solange nicht vom Betroffenen der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erbracht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 - 10 S 242/14 - juris Rn. 22 und vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - juris Rn. 10 f.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes häufig - das Verwaltungsverfahren noch nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheids abgeschlossen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 a. a. O. und vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 14; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O. Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    8 Dem Antragsteller ist zuzugeben, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nur möglich ist, wenn die Ungeeignetheit - hier im Sinne der Nummer 9.4 der Anlage 4 der FeV - auf Grund erwiesener Tatsachen positiv festgestellt wird; die Fahrerlaubnisbehörde trägt für das Vorliegen eines Eignungsmangels - ggf. unter Einbeziehung von Mitwirkungspflichten des Betroffenen - die materielle Beweislast (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 1880/15 - juris Rn. 21; Dauer a. a. O. § 3 Rn. 24).

    Diese Änderung ist schon deshalb zu beachten, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2016 a. a. O. Rn. 19; Dauer a. a. O. § 3 Rn. 32) und hier über den Widerspruch gegen die Fahrerlaubnisentziehung noch nicht entschieden worden ist (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 - juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es bei dem Antragsteller um die Einnahme von Medizinal-Cannabis geht und sich deshalb dessen Fahreignung nicht nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV, sondern nach den Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6 und vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., StVG § 2 Rn. 62a, 65 f.).

    Regelmäßig ist hierbei nicht im Sinne der Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV zu verstehen, sondern es genügt, wenn der übermäßige Gebrauch häufiger als nur sporadisch, also nicht nur ein- oder mehrmalig vorkommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2013 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 CS 19.1535 - juris Rn. 25 und vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 24; Dauer a. a. O. § 2 Rn. 65).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es bei dem Antragsteller um die Einnahme von Medizinal-Cannabis geht und sich deshalb dessen Fahreignung nicht nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV, sondern nach den Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 6 und vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., StVG § 2 Rn. 62a, 65 f.).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Ein "übermäßiger Gebrauch" liegt nicht nur bei einer zu hohen Dosierung des Medikaments vor, sondern auch bei einer verordnungswidrigen Einnahme (vgl. Beschluss des Senats vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; Dauer a. a. O. § 2 Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22
    Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (zu diesem Darlegungserfordernis vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.08.2020 - 12 S 1671/20 - juris Rn. 5 und vom 07.03.2017 - 10 S 328/17 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 02.09.2020 - 11 CS 20.814 - juris Rn. 9 ff.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 146 Rn. 73 ff.).
  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.814

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 LA 126/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeordneten

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

  • BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83

    Universitätsrecht - Prüfungsentscheidungen - Überprüfung - Beschränkung -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2020 - 12 S 1671/20

    Fehlender Anordnungsgrund nach Angebot eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 3

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Andere Obergerichte nehmen an, dass dann, wenn eine Fahrungeeignetheit festgestellt wird, grundsätzlich ohne Beachtung starrer zeitlicher Vorgaben von deren Fortbestand auszugehen ist, solange der Betroffenen nicht den materiellen Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erbracht hat (vgl. VGH BW, B.v. 25.10.2022 - 13 S 1641/22 - NJW 2023, 465 Rn. 12; B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - ZfS 2019, 56 = juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 3.9.2010 - 16 B 382/10 - juris Rn. 5 ff.).

    Bei hinreichend belastbaren Anhaltspunkten für eine mögliche Wiedergewinnung der Fahreignung und der ernsthaft erklärten Bereitschaft des Betroffenen, sich einer erforderlichen Begutachtung zu unterziehen, könne die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet sein, entsprechende Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. VGH BW, B.v. 25.10.2022 a.a.O. Rn. 13; B.v. 7.4.2014 a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Vielmehr sind die für den Kläger bestehenden Fahreignungszweifel vor Erteilung der Fahrerlaubnis nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gutachtlich weiter abzuklären (zur Rechtsgrundlage für die Überprüfung der Fahreignung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von Cannabis als Arzneimittel vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964 - juris Rn. 16; OVG Saarland, Beschluss vom 12.02.2021 - 1 B 380/20 - juris Rn. 16; Borgmann, VGT 2018, 167, 184 f.; Koehl, DAR 2020, 74, 76 f.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 2 StVG Rn. 62c; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 25.10.2022 - 13 S 1641/22 - juris Rn. 15 und vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    Für diesen Fall ist in der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs anerkannt, dass von dem Fortbestand der Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange nicht von dem Betroffenen der materielle Nachweis der Wiedererlangung erbracht worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.10.2022 - 13 S 1641/22 - juris Rn. 12 und vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - juris Rn. 10).
  • VG München, 29.11.2022 - M 19 K 19.1306

    Auflagen zur Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis - Teilanfechtung

    der Anlage 4 zur FeV (vgl. zur Differenzierung VGH BW, B.v. 25.10.2022 - 13 S 1641/22 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 12).
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