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   LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 2-13 S 17/16   

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https://dejure.org/2017,49169
LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 2-13 S 17/16 (https://dejure.org/2017,49169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.12.2017 - 2-13 S 17/16 (https://dejure.org/2017,49169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 2-13 S 17/16 (https://dejure.org/2017,49169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, so kann der Verband den hieraus resultierenden Schaden nicht aufgrund des verschuldensunabhängigen Anspruchs aus § 945 ZPO geltend machen. Zu den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch gegen Antragsteller einer einstweiligen Verfügung zur vorübergehenden Beschlussaussetzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 10, 16 Abs. 2; ZPO § 945
    Zum Schadenersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen von Wohnungseigentümer erwirkter einstweiliger Verfügung (hier: Baustopp)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Schadensersatz des WEG-Verbandes bei einstweiliger Verfügung im Rahmen einer Anfechtungsklage; §§ 21 WEG, 945 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigter einstweiliger Verfügung (Baustopp)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei unberechtigter einstweiliger Verfügung (Baustopp)? (IMR 2018, 64)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Ansicht, dass eine Verletzung einer Treuepflicht grundsätzlich nicht in der gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs liegt (vgl. nur BGHZ 95, 10; 20, 169; NJW-RR 2005, 315; NJW 2009, 1262; Palandt/Grüneberg § 280 Rn. 27; jew. mwN).

    An diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof auch für Verfahren festgehalten, in denen - wie im Falle eines Einstellungsantrages nach § 717 ZPO - lediglich eine vorläufige, summarische Beurteilung der sachlichen Rechtslage erfolgt und keine im Regelfall sicheren Verteidigungsmöglichkeiten für den Gegner bestehen (BGHZ 95, 10, Rn. 32).

    Die Entscheidung über diesen Einwand gegen den Beschluss, den das Amtsgericht zunächst für durchgreifend erachtet hat, konnte der Beklagte guten Glaubens dem Gericht überlassen (vgl. dazu BGHZ 95, 10).

  • RG, 04.06.1928 - VI 513/27

    Einstweilige Verfügung; Schadensersatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass Anspruchsinhaber des Anspruchs aus § 945 ZPO nur der Antragsgegner ist (vgl. nur RGZ 121, 185, 187; BGH NJW 1994, 1413; MüKoZPO/Drescher § 945 Rn. 20; BeckOKZPO/Mayer § 945 Rn. 4 f.; Musielak/Voit/Huber § 945 Rn. 8; Zöller/Vollkommer § 945 Rn. 13a).

    § 945 ZPO stellt eine - eng auszulegende - Ausnahmevorschrift dar, die nach der klaren gesetzgeberischen Konzeption eine verschuldensunabhängigen Haftung lediglich für den Gegner des einstweiligen Verfügungsverfahrens begründet (RGZ 121, 185, 188 f.; BGH aaO mwN).

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2013 - 13 S 60/13

    Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Das einstweilige Verfügungsverfahren, mit welchem in der Sache die Umsetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung ausgesetzt werden sollte, war indes nicht gegen die hiesige Klägerin (die Wohnungseigentümergemeinschaft) sondern zu Recht gegen die übrigen Wohnungseigentümer (§ 46 Abs. 1 WEG) und - in der Sache wohl zu Unrecht (Kammer ZWE 2014, 142) - gegen den Verwalter gerichtet.
  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Ansicht, dass eine Verletzung einer Treuepflicht grundsätzlich nicht in der gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs liegt (vgl. nur BGHZ 95, 10; 20, 169; NJW-RR 2005, 315; NJW 2009, 1262; Palandt/Grüneberg § 280 Rn. 27; jew. mwN).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Ansicht, dass eine Verletzung einer Treuepflicht grundsätzlich nicht in der gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs liegt (vgl. nur BGHZ 95, 10; 20, 169; NJW-RR 2005, 315; NJW 2009, 1262; Palandt/Grüneberg § 280 Rn. 27; jew. mwN).
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Den Schutz des Gegners übernimmt das Verfahren selbst nach Maßgabe seiner gesetzlichen Ausgestaltung (BGHZ 36, 18, 20 f).
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Ansicht, dass eine Verletzung einer Treuepflicht grundsätzlich nicht in der gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs liegt (vgl. nur BGHZ 95, 10; 20, 169; NJW-RR 2005, 315; NJW 2009, 1262; Palandt/Grüneberg § 280 Rn. 27; jew. mwN).
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16
    Das unerlässliche Korrelat zu dem Recht des Betreibenden auf Irrtum stellt die Sicherung dar, die das Verfahren selbst dem Gegner bietet (BGHZ 74, 9, 13 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20

    In der Corona-Pandemie dürfen Wohnungseigentümerversammlungen im Umfang

    Das Verfahren ist nach dem bisherigen Verfahrensrecht - gegen die übrigen Eigentümer (Kammer NZM 2018, 290) - weiter zu führen (§ 48 Abs. 5 WEG), materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (dazu Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223), wobei bezüglich der sich hier stellenden Fragen eine Rechtsänderung ohnehin nicht eingetreten ist.
  • BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22

    Erwirkung der vorübergehenden Aussetzung eines Beschlusses durch einen

    Es wäre unbillig, wenn er nur deshalb nicht der Haftung aus § 945 ZPO unterliegen würde, weil Anspruch und Schaden auseinanderfallen (so im Ergebnis auch LG Frankfurt a.M., ZWE 2018, 133 Rn. 9 mit zustimmender Anmerkung von Dötsch, jurisPR-MietR 10/2018 Anm. 1).
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