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   VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98   

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https://dejure.org/1998,4363
VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98 (https://dejure.org/1998,4363)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1998 - 13 S 173/98 (https://dejure.org/1998,4363)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 13 S 173/98 (https://dejure.org/1998,4363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufhebung einer Abschiebungsandrohung wegen Rechtswidrigkeit der Ausreisefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen einer Abschiebungsandrohung; Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 476
  • DVBl 1998, 1036 (Ls.)
  • DÖV 1998, 889
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98
    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist für die Rechtslage unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 von einem solchen Zusammenhang ausgegangen (vgl. etwa Beschl. v. 4.3.1983, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6) und es hat auch für die neue Rechtslage unter der Geltung des § 50 AuslG angenommen, daß die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung, in der eine Ausreisefrist zu bestimmen ist, eine ermessensfehlerfreie Bemessung der Dauer der Ausreisefrist voraussetzt (Urt. v. 22.12.1997 - BVerwG 1 C 14.96).

    Die Regelung in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG schließlich betrifft überhaupt nicht die nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG zu bestimmende Ausreisefrist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96; Senatsurteil v. 20.12.1995 - 13 S 574/95).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98
    Die Regelung in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG schließlich betrifft überhaupt nicht die nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG zu bestimmende Ausreisefrist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96; Senatsurteil v. 20.12.1995 - 13 S 574/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 13 S 3438/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Ausreisefrist ein integraler Bestandteil der Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG mit der Folge ist, daß Rechtsfehler bei der Bestimmung der Ausreisefrist zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Abschiebungsandrohung führen (vgl. nur Urt. v. 16.2.1995 - 13 S 3438/94 - und Beschl. v. 1.4.1992 - 13 S 596/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 596/92

    Abschiebungsandrohung während der Geltungsdauer einer Duldung - Ausreisefrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Ausreisefrist ein integraler Bestandteil der Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG mit der Folge ist, daß Rechtsfehler bei der Bestimmung der Ausreisefrist zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Abschiebungsandrohung führen (vgl. nur Urt. v. 16.2.1995 - 13 S 3438/94 - und Beschl. v. 1.4.1992 - 13 S 596/92).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Jedenfalls im Asylverfahren kann die Ausreisefrist unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden und so auch selbständig der Revision unterliegen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 11. November 1997 - VGH A 14 S 412/97 - VBlBW 1998, 271; Funke-Kaiser, in: GK-AuslR, § 50 AuslG - Stand: September 1999 - Rn. 57; Roth, in: Hailbronner, AuslR, § 36 AsylVfG - Stand: Dezember 2000 - Rn. 13; a.A., allerdings jeweils zum allgemeinen Ausländerrecht, VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1998 - VGH 13 S 173/98 - DÖV 1998, 889; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 1997 - OVG Bs VI 42/97 - InfAuslR 1998, 28 ; OVG Münster, Beschluss vom 19. September 1996 - OVG 18 B 3505/95 - NWVBl 1997, 108 ; vgl. auch die Rechtsprechung des BVerwG zum AuslG 1965, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 4.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Der gegenteiligen Ansicht, nach der die Ausreisefrist ein integraler Bestandteil der Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG mit der Folge sei, dass Rechtsfehler bei der Bestimmung der Ausreisefrist zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Abschiebungsandrohung führen müssten (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.6.1998 - 13 S 173/98 -, InfAuslR 1999, 333 = VBlBW 1998, 476 = DÖV 1998, 889; OVG NW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl. 1997, 108; die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die in Bezug auf diese Frage zum - seit 1.1.1991 außer Kraft getretenen - AuslG 1965 ergangen sind, sind durch die Regelung des § 50 AuslG überholt), kann sich der Senat nicht anschließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98

    Nichtdurchführung eines Folgeantragsverfahrens - erfolgreiches vorläufiges

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Bestimmung der Ausreisefrist sei wesentlicher Bestandteil der Abschiebungsandrohung und könne daher nicht isoliert aufgehoben werden; es bestehe ein unauflösbarer Zusammenhang von Abschiebungsandrohung und Fristsetzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.6.1998 - 13 S 173/98 -, VBlBW 1998, 476; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.7.1979 - OVG Bs 6 42/97 -, InfAuslR 1998, 28; OVG Münster, Beschl. v. 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NVwZ-RR 1997, 194, inzident wohl auch BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, NVwZ 1997, 1132; a.A. der erkennende Senat, Urt. v. 11.11.1997 - A 14 S 412/97 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1999 - 8 A 1166/98

    D (A), Verfahrensrecht, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsandrohung,

    Liegt danach in der dritten Fallgestaltung eine vollziehbare Abschiebungsandrohung mit rechtlich unzulässiger Ausreisefrist vor, die zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt führen würde, vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1998 - 13 S 173/98 -, DÖV 1998, 889, und deren Mangel der Kläger wegen der Bestandskraft der Abschiebungsandrohung nicht mehr geltend machen könnte, ergibt sich eine andere Beurteilung seines Rechtsschutzinteresses an der vorliegend verfolgten Anfechtungsklage auch nicht mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten asylunabhängigen Anschlußaufenthalt.
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 2419/00

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Cannabis zum Eigenbedarf - atypischer Fall

    Die fehlerhafte Fristbestimmung macht die gesamte Abschiebungsandrohung rechtswidrig (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., B.v. 10.06.1998, VBlBW 1998, S. 476).
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