Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 13 S 1749/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beihilfefähigkeit des Pflegebettes
- Justiz Baden-Württemberg
Beihilfefähigkeit des Pflegebettes
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 6 Abs 1 Nr 4 BhV BW 1995, § 6 Abs 1 Nr 7 BhV BW 1995, § 9 BhV BW 1995
Beihilfefähigkeit des Pflegebettes
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Pflegebett Krankenbett Krankenpflegebett Verwaltungsvorschrift; Leitsatz; BeihilfeAnspruch eines zu 70 Prozent Beihilfeberechtigten auf Beihilfe für Aufwendungen zu einem Elektrobett einschließlich Aufrichter und Seitengitter sowie Matratze wegen Beckeninstabilität nach einer Beckenoperation; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein während einer vorübergehenden häuslichen Krankenpflege benötigtes Pflegebett
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Beihilfefähigkeit eines Pflegebettes bei nur vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BVO § 6 Abs. 1 Nr. 4; BVO § 9
Anspruch eines zu 70 Prozent Beihilfeberechtigten auf Beihilfe für Aufwendungen zu einem Elektrobett einschließlich Aufrichter und Seitengitter sowie Matratze wegen Beckeninstabilität nach einer Beckenoperation; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein während einer vorübergehenden häuslichen Krankenpflege benötigtes Pflegebett; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Pflegebett bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit nach § 9 Beihilfeverordnung ( BVO )
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 K 1765/07
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 13 S 1749/09
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10
Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges
Die Beihilfe ergänzt somit nach der ihr zugrundeliegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (st. Rspr. vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 16 ff. mwN; Urteil vom 22.2.2010 - 13 S 1749/09 -juris).Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn daher einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang sowie die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.2.2010 - 13 S 1749/09 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
Zum Anspruch der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im …
Die weitere Anwendbarkeit der zu § 69 Abs. 4 BBesG erlassenen Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum kommt danach nur insoweit in Betracht, als sich diese Vorschriften entsprechend ihrem Charakter als untergesetzliche Vorschriften im Rahmen des normativen Programms halten, d. h. den von § 69 Abs. 2 S. 1, 1. Halbs. BBesG zuerkannten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, aber nicht selbstständig Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen schaffen (vgl. zum Beihilferecht: BVerwG, Urteile vom 28.5.2009 - 2 C 28.08 - NVwZ-RR 2009, 730 f. und vom 28.5.2008 - 2 C 9.07 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.2010 - 13 S 1749/09 - Juris mit weiteren Nachweisen). - VG Karlsruhe, 20.10.2011 - 9 K 1098/10
Beihilfefähigkeit der Hyperthermiebehandlung bei Mammakarzinom
Dies kann im Beihilferecht insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Normgeber die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt, etwa wenn er sich durch Leistungseinschränkungen zu seiner grundsätzlichen Entscheidung, Beihilfe zu gewähren, ohne einen derartigen Grund in Widerspruch setzt (BVerwG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 C 40/09 -, NVwZ-RR 2011, 567; Urteil vom 06.11.2009 - 2 C 60.08 -, USK 2009-162; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2010 - 13 S 1749/09 - [juris]).
